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Nur die Hälfte Kindergeld!!! (Gelesen: 1.218 mal)
Magdalena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nur die Hälfte Kindergeld!!!
26.02.2009 um 21:36:25
 
Hallo Ihr Lieben!!!  Smiley

Mich beschäftigt das Thema Kindergeld!!!
Also es geht um meine Schwester, sie ist 16 Jahre alt und lebt seit 1997 mit Mama in Berlin. Papa ist in Polen.Alle Familienmitglieder sind polnische Stadtsangehörige.
Meine Mutter bekommt für Sie nur die Hälfte KG!!! Familienkasse will jedes Jahr von meiner Mutter eine Bescheinigung aus Polen ob Papa für meine Schwester in Polen so was wie KG bekommt.Also geht jedes Jahr das gleiche los und die unterlagen müssen besorgt werden- sonst gibst nicht mal die Hälfte KG. Also Papa bekommt in Polen seit 1997 überhaupt kein Geld für meine Schwester und trotzdem kriegt meine Mutter nur die Hälfte hier. Nach einer frage bei der Familienkasse kam so eine aussage:  "Wenn Papa in Polen für meine Schwester Geld bekommt, dann wird auch meine Mutter hier auch alles bekommen. Aber wenn er nichts kriegt, kann meine Mutter nur die Hälfte bekommen. Aber Papa hat kein Anspruch in Polen auf KG für meine Schwester weil Sie in Polen nicht Wohnt und keine Schule besucht.
Also verstehe ich überhaupt nichts was die Familienkasse will und warum das so ist mit dem KG???!!! Außerdem habe ich bisschen nachgeschaut und es steht das Kinder die in Deutschland leben und zur Schule gehen Anspruch auf KG haben!!!
Habt Ihr vielleicht ein Rat für mich??? Zwinkernd
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 27.02.2009 um 08:13:08
 
Ich habe vor einiger Zeit schon mal mit Ähnlichem zu tun gehabt, weiß aber leider nicht, wie es ausgegangen ist, weil sich die Klientin nicht wieder gemeldet hat.

Fakt ist, dass die Materie kompliziert ist und dass die Tatsache, dass der Kindsvater möglicherweise in Polen einen Kindergeldanspruch hat (das muss nicht heißen, dass das Kindergeld dort auch gezahlt wird!), durchaus zu einer Verminderung der Kindergeldzahlung in Deutschland führen kann.-
Ob das in Eurem Einzelfall so ist, wäre genau zu prüfen, wobei es da auch auf die "Sicht" der polnischen Behörden ankommt.

Ich poste Dir hier mal drei links, die Dir vielleicht und hoffentlich ein wenig weiterhelfen - lösen kann ich das Problem freilich nicht.

Schau aber erst einmal

hier
(Dieser Fall ähnelt Deinem sehr!),

hier
 und

hier
.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

=schweitzer=
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Magdalena
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Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 27.02.2009 um 08:38:59
 
Danke Schweitzer!!!

Mal sehen wie es ausgeht werde dann Bescheid sagen!!!
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