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Visum abgelehnt wg. mangelnder Rückkehrbereitschaft. Was nun? (Gelesen: 4.290 mal)
JB
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24.02.2009 um 18:18:46
 
Hallo Forum.
Meine Freundin (chines. Staatsbürgerin) hat auch auf dem Remonstrationsweg kein Visum bekommen. Ihr wird - weil sie zu den normalen Menschen gehört und kein großes Vermögen und keine "adäquate" Arbeitsstelle hat - mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellt.
Mal abgesehen davon, das wir jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen könnten, welche Optionen haben wir denn noch?
An den Einkommensverhältnissen wird sich nichts ändern, an den Arbeitsverhältnissen auch nicht.
Ich möchte aber auch nicht in China heiraten, nur damit sie ein Visum bekommt und wir dann feststellen, das es doch nicht paßt.
Darum hatte ich mir vorgestellt sie für zwei oder drei Wochen einzuladen und erstmal zu sehen, ob es für diesen Zeitraum klappt. Dann würden wir weitersehen.
Jetzt ist guter Rat natürlich teuer.
Wißt ihr einen für mich?
Gruß.
JB
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jetflyer
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Antwort #1 - 24.02.2009 um 18:57:21
 
Gibt eigentlich nur die Möglichkeiten
Aupair
Studium mit vorbereitendem Sprachkurs

Vielleicht sind das Alternativen?

Grüße
Jetflyer
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Antwort #2 - 24.02.2009 um 19:36:24
 
jetflyer schrieb am 24.02.2009 um 18:57:21:
Gibt eigentlich nur die Möglichkeiten
Aupair
Studium mit vorbereitendem Sprachkurs


Da hast das was entscheidendes Vergessen, ein Touristen Visum,
in einem anderen Schengen Land.
2-3 Wochen sollten doch finanzierbar sein
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jetflyer
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Antwort #3 - 24.02.2009 um 19:42:20
 
..wobei jetzt aber der kleine niedliche Stempel "Visa beantragt" den Pass ziert, um das Visahopping zu verhindern. Das macht Shengen Visa eines anderen Landes, ob Einladung oder Touristikreise nicht sehr wahrscheinlich, zumal wir im 2.Fall bei dem Herkunftsland von richtig teuren Pauschalreisen ala "Europe in 7 days" reden, die für Normalbürger unerschwinglich sind und daher sofort einen anderen Hintergrund vermuten lassen

GRüße
Jetflyer
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JB
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Antwort #4 - 24.02.2009 um 18:23:12
 
Hallo Forum.
Was man nicht im Kopf hat...
Ich würde gerne mit meiner Freundin (chines. Staatsbürgerin) Urlaub in Schweden verbringen.
Ich hatte mir vorgestellt, ich fahre mit meiner Tochter per Fähre nach Malmö, von dort nach Dänemark zum Flughafen und dort holen wir meine Freundin ab und düsen weiter nach Schweden.
Bei wem muß denn nun das Visum beantragt werden?
Die deutsche Botschaft in Beijing hat das Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt (s. u.).
Können uns die schwedische bzw. die dänische Botschaft an die deutsch verweisen?
Fragen über Fragen.
Schon mal Dank im voraus.
JB
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Daddy
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Antwort #5 - 24.02.2009 um 18:34:15
 
JB schrieb am 24.02.2009 um 18:23:12:
Können uns die schwedische bzw. die dänische Botschaft an die deutsch verweisen?

Hi...

Was sie können und was sie machen ist zweierlei...

Zuständig für die Erteilung eines Visums für einen Kurzaufenthalt ist grundsätzlich die Auslandsvertretung des Staates, in dessen Hoheitsgebiet das Hauptreiseziel liegt... vgl. Art. 12 Abs. 2 SDÜ

Ob dort eine andere Entscheidung hinsichtlich der Erteilung getroffen wird, kann hier vermutlich niemand beurteilen. Aber allzu hoch würd' ich persönlich die Chancen nicht einschätzen, da auch die Skandinavier die Rückkehrbereitschaft überprüfen.

Daddy
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Sphynx
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Antwort #6 - 24.02.2009 um 19:22:40
 
nennt mich krankhaft optimistisch, aber unter den von Daddy genannten Prämissen würde ich es versuchen! Die Skandinavier können gern prüfen, denn in Schweden kennt sie ja kein Schwede (gibt also keine Anhaltspunkte für mangelnde Rückkehrbereitschaft), sondern (rein zufällig) nur ein deutscher Tourist - aber das wird die Schweden wohl kaum interessieren... Wenn, dann soll die Chinesin das Visum natürlich allein (ohne deutschen Freund im Rücken) beantragen, wie jeder andere Reiselustige auch...
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Antwort #7 - 24.02.2009 um 19:33:33
 
Sphynx schrieb am 24.02.2009 um 19:22:40:
nennt mich krankhaft optimistisch, aber unter den von Daddy genannten Prämissen würde ich es versuchen! Die Skandinavier können gern prüfen, denn in Schweden kennt sie ja kein Schwede (gibt also keine Anhaltspunkte für mangelnde Rückkehrbereitschaft), sondern (rein zufällig) nur ein deutscher Tourist - aber das wird die Schweden wohl kaum interessieren... Wenn, dann soll die Chinesin das Visum natürlich allein (ohne deutschen Freund im Rücken) beantragen, wie jeder andere Reiselustige auch...


Bei touri visum wird meist hotelbuchung und taschengeld verlangt, da die Brücken sonst überbelegt wären Laut lachend
Sehr beliebt als Touristenreise ist auch Frankreich
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Sphynx
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Antwort #8 - 24.02.2009 um 19:53:41
 
@JB lies lieber in deinem Parallel-Thread die Argumente von Jetflyer - scheint doch keine so gute Idee (mehr) zu sein. Tja, bleibt nur AuPair, Sprachkurs oder heiraten - wobei bei den ersten beiden Optionen meines Wissens nach auch die Rückkehrbereitschaft überprüft wird. Also entweder du machst selber einen Urlaub in China oder Nägel mit Köpfen... Im allerallerschlimmsten Fall kann man sich ja immer noch scheiden lassen, wobei es ohnehin nie eine Garantie auf ewige Liebe gibt... Zwinkernd Und bei den Steinen, die binationalen Paaren in D mitunter in den Weg gelegt werden, ist es erst recht eine Herausforderung an den ganzen Mann (und die ganze Frau natürlich auch).
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Antwort #9 - 24.02.2009 um 22:23:40
 
Schengen Touri Visum für Schweden um dort deutschen Freund zu treffen und dort gemeinsam Urlaub zu machen, dies nachdem Visumsantrag für Deutschland nicht positiv beschieden wurde, naja, unmöglich ist nichts, Chancen sind schwer zu beurteilen, dürfte evtl. auch eine Nachfrage beim deutschen Kollegen geben, was dort beantragt und warum dort abgelehnt bzw. nicht erteilt wurde, Schweden treffen dann eine eigene Entscheidung.

Meßlatte bleibt immer Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland,
alle Schengen Partner sollten, auch wegen regelmäßiger Treffen und Absprachen, Vorort mit selben Maßstab oder Standard arbeiten.
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JB
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Antwort #10 - 26.02.2009 um 00:12:14
 
@ Sphynx: Die Überlegung mit der Heirat in China hatte ich ja schon (ich geb`s ehrlich zu), allerdings sind wir beide schon einmal geschieden und ich finde die Idee jemanden zu heiraten, den man kaum kennt, eigentlich absurd. Und scheiden tut im Portemonnaie eben auch ziemlich weh. Von den ungeklärten Unterhalts- und Aufenthaltsrechtsfragen mal ganz abgesehen.

@ Jetflyer: Leider sind AuPair und Vorbereitung aufs Studium keine Alternativen. Das Alter und die Schulbildung machen da einen Strich durch die Rechnung.

@ Alle: Was bedeutet denn eigentlich der Weg vors Verwaltungsgericht? Muß da ein Anwalt mit eingeschaltet werden? Was kostet so ein Vorgang? Gibt es Erfahrungswerte zu den Erfolgsaussichten?

Gruß und Dank an alle, die sich hier mit meinem Problem beschäftigen.
Jan
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Antwort #11 - 26.02.2009 um 01:18:55
 
JB schrieb am 26.02.2009 um 00:12:14:
Alle: Was bedeutet denn eigentlich der Weg vors Verwaltungsgericht? Muß da ein Anwalt mit eingeschaltet werden? Was kostet so ein Vorgang? Gibt es Erfahrungswerte zu den Erfolgsaussichten?


Ja, ohne Anwalt geht dort nichts.

Erfolgsaussichten, falls die Behörde das Ihr zustehende Ermessen korrekt und fehlerfrei ausgeübt hat, die Interessen und den Sachverhalt korrekt abgewogen hat,
die Ablehnung fundiert begründet hat, ja dann wird es sehr schwer den Rechtsstreit zu gewinnen. Gibt halt keinen Anspruch auf das Visum.
Um Chancen oder die Aussichten auf Erfolg reeller beurteilen zu können, müßte man deutlich mehr zur Antragstellerin wissen.

Ach ja den Zeitfaktor sollte man nicht vergessen, bis zu einem Urteil dürften durchaus 1,5 Jahre ins Land gehen.
Ja und der Spruch vor Gericht ist man in Gottes hand ist auch nicht ganz unbegründet, das Urteil ist schwer vorhersehbar.
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JB
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Antwort #12 - 26.02.2009 um 08:24:32
 
@ Einbeck: Antragstellerin ist Jahrgang 1978, einfache Schulbildung, geschieden, keine Kinder, lebt mit den Eltern in einer kleinen Wohnung, arbeitet in deren Geschäft als Verkäuferin.
Eigentlich ein ganz normaler Mensch, aber für die scheint die EU vollkommen verrammelt zu sein. Bloß niemanden reinlassen, das Boot ist voll.
Was wäre denn noch von Interesse zu wissen?
Gruß.
Jan
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Einbeck
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Antwort #13 - 26.02.2009 um 14:14:44
 
JB
ganz offen, fast oder besser aussichtslos bei diesem Sachverhalt.
Es könnten sich evtl. Konstellationen ergeben die eine Visumserteilung ermöglichen,
aber dann ist es ein sehr kurzer Aufenthalt mit anderen Reisegründen als zu Besuch oder Tourismus.
Bei Kultur und Sport, Künstlern, Kulturaustausch, Emsembles etc. mit offizieller Einladung oder Programm in D ist man etwas relaxter.. aber so ein extra scheint hier ja auch nicht vorzuliegen.
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