JB schrieb am 26.02.2009 um 00:12:14:Alle: Was bedeutet denn eigentlich der Weg vors Verwaltungsgericht? Muß da ein Anwalt mit eingeschaltet werden? Was kostet so ein Vorgang? Gibt es Erfahrungswerte zu den Erfolgsaussichten?
Ja, ohne Anwalt geht dort nichts.
Erfolgsaussichten, falls die Behörde das Ihr zustehende Ermessen korrekt und fehlerfrei ausgeübt hat, die Interessen und den Sachverhalt korrekt abgewogen hat,
die Ablehnung fundiert begründet hat, ja dann wird es sehr schwer den Rechtsstreit zu gewinnen. Gibt halt keinen Anspruch auf das Visum.
Um Chancen oder die Aussichten auf Erfolg reeller beurteilen zu können, müßte man deutlich mehr zur Antragstellerin wissen.
Ach ja den Zeitfaktor sollte man nicht vergessen, bis zu einem Urteil dürften durchaus 1,5 Jahre ins Land gehen.
Ja und der Spruch vor Gericht ist man in Gottes hand ist auch nicht ganz unbegründet, das Urteil ist schwer vorhersehbar.