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Abmeldung beim Einwohnermeldeamt! (Gelesen: 1.521 mal)
hans88
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i4a rocks!


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Hanoi, Vietnam
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abmeldung beim Einwohnermeldeamt!
24.02.2009 um 16:30:53
 
Man muss sich ja bei der Gemeinde abmelden,wenn man mehr als 6 Monate seinen Wohnsitz in D verlaesst.
Wenn man das jetzt nicht gemacht hat,
hat aber ploetzlich im Ausland etwas bei der D.Botschaft zu regeln,
koennen die Beamten ja anhand des Reisepasses feststellen,dass man schon laenger im Ausland lebt.

Frage;
Kontrolliert die D.Botschaft bei Vorsprache den Pass und melden die Beamten dort jetzt ihr Wissen an deutsche Behoerden weiter und

mit welcher Strafe ist dann zu rechnen?
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hans88
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Antwort #1 - 26.02.2009 um 03:09:48
 
Hat keiner eine Idee,oder einen Hinweis,wo ich nachlesen kann? Smiley
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Mick
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Antwort #2 - 26.02.2009 um 07:18:15
 
Hi,

die Abmeldepflicht steht in den Meldegesetzen der Länder.
Grundsätzlich werden Verstöße gegen die Meldepflichten als
Ordnungswidrigkeiten geahndet. Wie es im Einzelfall aussieht,
kann Dir hier natürlich niemand sagen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #3 - 09.03.2009 um 16:14:40
 
Hi,

rein aus Erfahrung würde ich bei so einem Meldeverstoß mal mit dem einen oder anderen Zehner rechnen, wenn überhaupt was passiert.

Allerdings kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, daß die Botschaft solche Kinkerlitzchen meldet.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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