Hallo Schweitzer,
doch. Aber der Remonstrationbescheid hat Angabe hat geschrieben,
dass das Zustandige
ABH keine zustimnung gegeben hat.
Die Boschaft hat geschrieben,dass wir bei der Befragen mehrer Punkt nicht unbereinstimmen.
Auch fehlte die Kenntnis Ober Talberelche der bisherigen Lebensum
stände der Partner, die bei einer beabsiohtigten oder bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft gegeben sein sollte.
Da die Ehe in vorliegendem Fall zur Überzeugung der Botschaft nur geschlossen wurde, um Frau xx ein Aufenthalterecht im Bundesgebiet zu verschaffen, unterliegt diese Ehe nicht dem Schutz des Art. 6 Abs. 1
GG. Die tatbestandlich
Voraussetzungen für die begehrte Visumerteilung sind damit nicht erfullt.
Desweiteren ist zu prüfen. ob die Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 P..bS,1
Nr. 2
AufenthG gegeben sind. Durch die Erschleichung des italienischen
Schengenvisum unter Vorspiegelung falscher Tatsachen liegt gem. § 55 Ab::i, 2
Nr. 1
AufenthG ein Ausweisungsgrund vor. Die Regelerteilungsvoraussetzungensind somit nicht gegeben.
Auch nach Dannenmark Heirat(das war Rat von meinem Anwalt),
obwohl bin dann zuruck ein
FZF noch mal gestellt,aber trozdem dies
als Ausweisunggrund liegt vor??
Auf mein Fuehrungszeugnis hat geschrieben: dass ich xx 2008 die
FZF Antrag gestellt hatte, aber von
ABH verweigert hat. Die Verweigertgrunde sollt man an
ABH wenden. Auch sogar stellt dort
ABH Telnummer und die Ansprechpatner.
Aber wenn mein Mann dort anrufen,der Ansprechpatner sagt nur,dass
seine Frau nur nach Deutschland arbeiten will.
Das ist schon ein niedrige Frechheit muss man sagen,da man fragt wegen
FZF ,die antwortet aber Arbeit!
Soll ich ein Vollmacht schreiben,bei SIS oder
AZR fragen? Da ich weiss nicht ,weche genaue Gesetz wir verstossen haben??
Obwohl jedesmal ich rechteitig zuruck geflogen bin ??
Danke