Zitat:sorry, aber manchmal soll man auch lesen und nicht unermüdlich schreiben.
Keine Sorge, mach ich schon
Zitat:Wer fordert denn nun die Apostille ???
Die Dame vom Standesamt.
Ehe in US geschieden --> amerik. Scheidungsurteil --> Apostille
Und wie Ronny es schreibt, reicht das Scheidungsurteil mit Apostille nicht aus, sondern es bedarf noch einer förmlichen Anerkennung des OLG
Zitat:Du hast eigentlich schon alle Antworten erhalten, dennoch fängst du wieder mit "Nachbeurkundung" an
Nicht ganz, mich beunruhigt nämlich folgendes Zitat:
Zitat:ö, ich bleib bei meiner Auffassung. Die erste Ehe gilt für den deutscehn Rechtsbereich als nicht aufgelöst (wenn keine Anerkennung erfolgt) damit ist die zweite Ehe (mit Dir) befristet aufhebbar.
Meine Frage ist, ob die förmliche Anerkennung jetzt schon vor der Heirat und
FZF erfolgen sollte oder ob das erst ein zukünftiger Schritt wäre. Wenn man die Anerkennung schon vorab bräuchte, wir diese aber nicht hätten und heiraten würden, dann wäre sie ja nach deutschem Recht mglw. zweimal verheiratet, was das ohnehin schon aufwendige
FZF Verfahren nochmals verkomplizieren würde.
Ich habe, wie geschrieben, zur Nachbeurkundung bereits eine Info einer Standesbeamtin bekommen. Nur da diese mglw. schon einmal bei einem Punkt falschlag (Anerkennung OLG), weiss ich nicht, welches Gewicht ich dieser Aussage beimessen soll
Seb