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Nachbeurkundung einer US-Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 4.882 mal)
sebkos
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20.02.2009 um 13:02:31
 
Hallo,
meine Freundin ist wohnhaft in den USA, nicht US-Staatsangehörige und noch mit einem US-Staatsangehörigen verheiratet. Nach ihrer Scheidung möchte ich sie alsbald in den USA heiraten und zwecks FZF die Ehe auch in Deutschland rechtskräftig werden lassen.

Jetzt habe ich aber einige Fragen bez. der notwendigen Unterlagen, damit die Ehe von dem für mich zuständigen Standesamt auch als gültig anerkannt wird:

Nehmen wir an, ich heirate meine Freundin in Las Vegas. Dort braucht man zur Heirat nur eine marriage license, die man ohne Zeitverzögerung im zuständigen office bekommt. Scheidungsurkunden müsen nicht vorgelegt werden, lediglich das zuständige Gericht sowie das Scheidungsdatum sind anzugeben.

Jetzt ist zu lesen, dass das marriage certificate in Deutschland anerkannt wird, sofern es mit einer Apostille versehen wird. Ist dies wirklich so?

Mir erscheint dies aus folgender Sicht recht paradox:
Nehmen wir an, ich wollte meine Freundin in D heiraten. Dann bräuchte sie das US-Scheidungsurteil mit Apostille, eine Bestätigung des Gerichts ihres Heimatlandes, dass die Scheidung auch dort rechtmäßig ist, eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis von der Landesjustizverwaltung, usw....

Ich kann nicht glauben, dass eine in Nevada geschlossene Ehe so einfach anerkannt wird verglichen an dem großen Aufwand der nötig ist, eine Ehe in D zu schließen..

Kann mich jemand aufklären? Welche Unterlage benötige ich von mir und meiner zukünftigen Frau, damit die Ehe in D anerkannt wird und somit als Grundlage für die Beantragung einer FZF dienen kann?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG Seb
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ronny
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Antwort #1 - 20.02.2009 um 15:49:29
 
Hallo,

im Normalfall wird die Ehe ohne Probleme in Deutschland "anerkannt", soweit folgende Voraussetzungen gegeben sind:

1. Marriage License des County Recorder lag vor

2. Marriage Certificate mit der Bestätigung der Registrierung der Eheschließung beim County Recorder liegt vor.

Letztere dann (aber das machen die schon fast automatisch, jedenfalls im Clark County, zu dem Las Vegas gehört) mit der Apostille.

Aber...

Bei Deiner Eheschließung müßte noch die Scheidung für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden und, je nach Heimatrecht Deiner Zukünftigen, müßte noch die Anerkennung im Heimatstaat belegt werden.

Ansonsten kein größeres Problem Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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sebkos
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Antwort #2 - 20.02.2009 um 15:56:49
 
Hallo Ronny,

vielen vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ist mir eine große Hilfe.

Heimatstaat ist Äthiopien. In einem Schriftstück vom Oberlandesgericht Dresden (www.justiz.sachsen.de/olg/download/Aethiopien.pdf) wird hingewiesen, dass ausländische Scheidungsurteile zu ihrer Wirksamkeit im äthiopischen Rechtsbereich keines förmlichenAnerkennungsverfahrens bedürfen. Heißt das, die Anerkennung in ihrem Heimatstaat wird nicht mehr benötigt?

Und wie lasse ich die Scheidung im deutschen Recht anerkennen? Kann ich die Scheidungsurkunde mit einer Apostille versehen lassen?
Und wer erkennt dies an? Das Obelandesgericht?

Danke nochmal für Deine Antwort.

MfG Seb
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ronny
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Antwort #3 - 20.02.2009 um 16:29:46
 
Hallo,

zur Anerkennung gibts oben bei den FAQ noch eine Info.

Ich meine dass eine förmliche (sog.große) Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung (häufig das Präsidium des OLG) erforderlich ist , weil bide nicht dem selen Heimatstaat angehören.

Zur Anerkennung ist ein Urteil erforderlich , keine Scheidungsurkunde.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 24.02.2009 um 01:10:02
 
Hallo Sebkos,

ich habe im Dezember in Vegas geheiratet und meine Frau ist auch Afrikanerin. Alles was du benötigst ist Reisepass und fertig. Bei der Beantragung der marriage licence wirst du lediglich nach Scheidungsort und Datum gefragt. Hier solltet ihr unbedingt absolut wahrheitsgemäß antworten, alles andere käme einem Meineid gleich.
Es wird dann davon ausgegangen dass die Scheidung den Erfordernissen des jeweigen Heimatslandes entsprach und rechtsgültig ist. Anschließend einfach Kope des marriage certificats beim Honorarkonsul der BRD in Vegas abgeben und einige Dollar zahlen (ich glaube es waren $155,- für Express). Er macht dann den Rest und die  mit Apostille versehene Urkunde (einschl. Übersetzung) kommt bei dir in Deutschland per Post an. Hat bei uns 5 Wochen gedauert. Dieses ist eine gültige Hochzeit und es gibt keine weiteren Aktionen.
Alles eigentlich wie ronny schon schrieb, nur das du es jetzt von einem hörst der es gerade praktiziert hat. Ausserdem sparst du dir mit dem Honorarkonsul ne Menge Zeit und Laufereien.
Aber Achtung: Alles das trifft nur für Nevada zu.

LG, Toppy
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sebkos
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Antwort #5 - 24.02.2009 um 16:57:46
 
Hallo Toppy und Ronny,

danke für Eure Antworten.

Ich habe heute das Standesamt Kölna angerufen. Die Dame am Telefon meinte, es wäre kein förmliches Anerkennungsverfahren durch die Landesjustizverwaltung notwendig. Es wäre nur erforderlich, wenn wir in D zu heiraten beabsichtigten. Hmm...

Zitat:
Alles eigentlich wie ronny schon schrieb, nur das du es jetzt von einem hörst der es gerade praktiziert hat.

Hat sich Deine Freundin auch zufällig scheiden lassen vorher? Wir brauchen nämlich auch eine Apostille auf Ihr Scheidungsurteil aber wir wissen nicht wo man das herbekommt. Kann das mglw. auch das Deutsche Konsulat vornehmen?

Seb
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Sphynx
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Antwort #6 - 24.02.2009 um 18:34:20
 
@sebkos: Apostillen sind Sache des Landes, aus dem die Urkunde stammt. Wohin man sich im Falle Äthiopiens zu wenden hat, verrät einem aber auch die Homepage der deutschen Botschaft dort - einfach mal googeln...

PS da ich ein neugieriger Mensch bin, habe ich selber geguckt, und hier ist der link: http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/04/Konsularischer__Serv...
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« Zuletzt geändert: 24.02.2009 um 18:46:24 von Sphynx »  

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Antwort #7 - 24.02.2009 um 20:14:26
 
sebkos schrieb am 24.02.2009 um 16:57:46:
Wir brauchen nämlich auch eine Apostille auf Ihr Scheidungsurteil aber wir wissen nicht wo man das herbekommt.

Nein, sie war ledig aber ich geschieden. Wer bitte fordert denn diese Apostille?????? Die Behörden in Nevada ganz sicher nicht. Wie bereits geschrieben müsst ihr lediglich Ort und Datum der Scheidung angeben. REISEPASS GENÜGT!!
Die in den USA geschlossene Ehe wird in Deutschland ohne wenn und aber aufgrund von irgendwelchen Abkommen anerkannt (die hat ronny sicherlich parrat  Zwinkernd ), und Nevada gehört nunmal zu den USA.
Ja, es ist de facto so easy wie hier dargestellt.

Viva, Toppy
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ronny
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Antwort #8 - 24.02.2009 um 20:15:48
 
sebkos schrieb am 24.02.2009 um 16:57:46:
Ich habe heute das Standesamt Kölna angerufen. Die Dame am Telefon meinte, es wäre kein förmliches Anerkennungsverfahren durch die Landesjustizverwaltung notwendig. Es wäre nur erforderlich, wenn wir in D zu heiraten beabsichtigten. Hmm...


Hallo Sebastian,


Nö, ich bleib bei meiner Auffassung. Die erste Ehe gilt für den deutscehn Rechtsbereich als nicht aufgelöst (wenn keine Anerkennung erfolgt) damit ist die zweite Ehe (mit Dir) befristet aufhebbar.

Sphynx schrieb am 24.02.2009 um 18:34:20:
@sebkos: Apostillen sind Sache des Landes, aus dem die Urkunde stammt. Wohin man sich im Falle Äthiopiens zu wenden hat, verrät einem aber auch die Homepage der deutschen Botschaft dort - einfach mal googeln...


Ich hatte es so aufgefasst, dass ein amerikanisches Gericht geschieden hätte und dann wäre eine US-Apostille (durch eine US Behörde, vermutl. eine der Justizschiene) die erste Wahl. Falls es ein äth. Gericht war, wäre die Legalisaton erforderlich
. Eritrea wäre ein echtes Problem....

Grüße
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Antwort #9 - 24.02.2009 um 20:33:26
 
ronny schrieb am 24.02.2009 um 20:15:48:
Ich hatte es so aufgefasst, dass ein amerikanisches Gericht geschieden hätte und dann wäre eine US-Apostille (durch eine US Behörde, vermutl. eine der Justizschiene) die erste Wahl.  



Du hast natürlich vollkommen Recht!
Keine Ahnung, wieso ich auf Äthiopien fixiert geblieben bin... Anlaufstelle für die Apostille aber trotzdem bei der DB USA abrufbar... Smiley
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Antwort #10 - 25.02.2009 um 11:04:49
 
Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten.

Zitat:
Die erste Ehe gilt für den deutscehn Rechtsbereich als nicht aufgelöst (wenn keine Anerkennung erfolgt) damit ist die zweite Ehe (mit Dir) befristet aufhebbar.

Okay... jetzt bin ich etwas irritiert. Die Dame am Telefon meinte, dass das US-Scheidungsurteil mit Apostille ausreichen würde.

die förmliche Anerkennung würde aber erst relevant werden, wenn sie nach der FZF bei mir in Deutschland ist und wir die Ehe nachbeurkunden lassen, oder?

Oder wäre die förmliche Anerkennung der Scheidung durch das OLG schon ein Schritt im FZF-Prozess?

Ich habe mir es eigentlich so vorgestellt, dass ich die Ehe schon einmal hier nachbeurkunden lasse, während sie sich auf A1 vorbereitet, damit das nachträglich FZF Verfahren mglw. schneller abläuft. Die Dame vom Standesamt meinte aber, dass die Nachbeurkundung mit der FZF gar nichts zu tun hat.
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Antwort #11 - 25.02.2009 um 11:26:59
 
Hallo Sebkos,

sorry, aber manchmal soll man auch lesen und nicht unermüdlich schreiben.
Wer fordert denn nun die Apostille ???
Du hast eigentlich schon alle Antworten erhalten, dennoch fängst du wieder mit "Nachbeurkundung" an Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

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Antwort #12 - 25.02.2009 um 13:28:46
 
Zitat:
sorry, aber manchmal soll man auch lesen und nicht unermüdlich schreiben.

Keine Sorge, mach ich schon

Zitat:
Wer fordert denn nun die Apostille ???

Die Dame vom Standesamt.
Ehe in US geschieden --> amerik. Scheidungsurteil --> Apostille

Und wie Ronny es schreibt, reicht das Scheidungsurteil mit Apostille nicht aus, sondern es bedarf noch einer förmlichen Anerkennung des OLG

Zitat:
Du hast eigentlich schon alle Antworten erhalten, dennoch fängst du wieder mit "Nachbeurkundung" an

Nicht ganz, mich beunruhigt nämlich folgendes Zitat:

Zitat:
ö, ich bleib bei meiner Auffassung. Die erste Ehe gilt für den deutscehn Rechtsbereich als nicht aufgelöst (wenn keine Anerkennung erfolgt) damit ist die zweite Ehe (mit Dir) befristet aufhebbar.

Meine Frage ist, ob die förmliche Anerkennung jetzt schon vor der Heirat und FZF erfolgen sollte oder ob das erst ein zukünftiger Schritt wäre. Wenn man die Anerkennung schon vorab bräuchte, wir diese aber nicht hätten und heiraten würden, dann wäre sie ja nach deutschem Recht mglw. zweimal verheiratet, was das ohnehin schon aufwendige FZF Verfahren nochmals verkomplizieren würde.

Ich habe, wie geschrieben, zur Nachbeurkundung bereits eine Info einer Standesbeamtin bekommen. Nur da diese mglw. schon einmal bei einem Punkt falschlag (Anerkennung OLG), weiss ich nicht, welches Gewicht ich dieser Aussage beimessen soll

Seb
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