Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
einbuergerung (Gelesen: 702 mal)
Adeel
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 46
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: gefühl:weltbürger rechtlich DEUTSCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag einbuergerung
19.02.2009 um 23:22:34
 
Hallo an alle..
also ich habe eine fragen fuer einburgerung.
eine bekante von mir ist 55 j alt lebt seit 20 jahren in deutschland.
kann gut deutsch sprechen aber nit schreiben. soll er auch B1 test machen muessen und auch der einbuergerung test????
danke im voraus.
mfg
Adeel
Zum Seitenanfang
  

Liebe für alle Hass für keinen
adeelru@yahoo.com  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbuergerung
Antwort #1 - 20.02.2009 um 08:17:01
 
Adeel schrieb am 19.02.2009 um 23:22:34:
soll er auch B1 test machen muessen


Zu Ausnahmen vom Nachweis der grundsätzlich erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse ist in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum StAG folgendes gesagt:

Zitat:
Von den Anforderungen an ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ist abzusehen, wenn der Einbürgerungsbewerber sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann (vergleiche Nr. 10.6). Die fehlenden oder mangelhaften Sprachkenntnisse müssen auf die Behinderung oder Krankheit oder altersbedingte Beeinträchtigung zurückzuführen sein, z.B. Legasthenie.


Im Rahmen der Ausübung von Ermessen durch die EBH sind jedoch weitere Ausnahmen möglich, z.B. bei Analphabeten, bei Personen über 60 Jahren mit mindestens 12-jährigem rechtmäßigen Aufenthalt, bei Personen, an deren Einbürgerung ein besonderes öffentliches Interesse  besteht.

Ob im vorliegenden Fall eine solche Ermessensentscheidung in Betracht kommt, kann nur einzelfallbezogen beurteilt werden. -

Also: Konkret bei der EBH nachfragen!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema