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welche Staatsanghörigkeit hat mein Kind (Gelesen: 829 mal)
lily777
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i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag welche Staatsanghörigkeit hat mein Kind
19.02.2009 um 20:09:55
 
hallo, Leute hier, ich habe 2 Fragen,
ich besitze NE für Deutschland seit 5 Jahr. letzte Jahr habe ich in China geheiratet, mein man ist Chinese , er ist noch dort.
wird Mein Kind automatisch deutsche?
gibt es Vorteile oder Nachteile , wenn ich bei der Beantragung der Familiennachzug Visum für meinen Man der Ausländerbehörde über meine Schwangerschaft sofort informiere?
danke!
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Beppo
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Beiträge: 351
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.02.2009 um 20:38:39
 
Hallo lily777,

schau mal hier (§4 StAG)

3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1.seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2.ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Da du eine NE besitzt, dürftest du grundsätzlich die 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland erfüllt haben. Die NE ist ein unbefristeter AT. Sofern dein Kind in D geboren wird, wird es die Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Grundsätzlich kann eine AT zur Personensorge eines deutschen Kindes erst mit Geburt des Kindes erteilt werden. Ich denke eine Info an die ABH über die bevorstehende Geburt eines dann deutschen Kindes ist vorteilhaft.

Zum jetzigen Zeitpunkt kannst du aber erstmal ein FZF für dich und deinen Mann beantragen. Nach der Geburt ist dann eine FZF zu einem deutschen Kind möglich.

Falls noch weitere Fragen sind, einfach posten.

Gruß
Beppo

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lily777
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i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #2 - 19.02.2009 um 21:18:09
 
danke schön, Beppo,
ich habe die 2. Frage gestellt , weil ich nicht weiss ob ABH dann an meine Finanzielle Situation verzweifel . normaleweise überprüft die ABH bei FZF die finanzielle Situation bei der Ausländer, aber wenn sie wissen , ich erwarte ein Kind , vielleicht denken sie  dann muss ich mehr verdienen um ein Mann und ein Kind zu versorgen.
weiss du zufällig was darüber_
danke noch mal
Gruss
lily
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Ralf
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Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 19.02.2009 um 22:09:58
 
Wie Beppo schon erläuterte, wird das Kind nach § 4 Abs. 3
StAG voraussichtlich ab der Geburt die deutsche Staats-
angehörigkeit erhalten, vorausgesetzt natürlich, die Geburt
findet auch in Deutschland statt und du lebst schon mindestens
acht Jahre in Deutschland. Also besser kurz vor der
Geburt keine Auslandsreise mehr unternehmen. Zwinkernd
Da China eine mehrfache Staatsangehörigkeit kategorisch
ausschließt, wird das Kind daher sogar nur die deutsche Staats-
angehörigkeit besitzen und unterliegt aus diesem Grunde
auch nicht der Optionspflicht.

Deine weiteren ausländerrechtlichen Fragen solltest du
besser in einer passenderen Rubrik stellen, da die
Ausländerrechts-Experten nicht unbedingt auch hier beim
Staatsangehörigkeitsrecht lesen. Das Forum "Ehe und
Familie" sollte hier an besten geeignet sein.
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