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Reisedokument bei Doppelstaatern (Gelesen: 1.462 mal)
Mono
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19.02.2009 um 19:55:20
 
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes steht folgender

„Wichtiger Hinweis für Doppelstaater

Bei Doppelstaatern ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

·  die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,

·  die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

erfolgen kann.“

Was bedeutet das konkret? Wird einem Deutschen, der nur einen gültigen ausländischen Reisepass (deutscher Pass ist seit einigen Jahren abgelaufen) besitzt, die Einreise nach Deutschland verwehrt? Begeht er eine Ordnungswidrigkeit? Ist die doppelte Staatsangehörigkeit im System registriert?

Mono
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Daddy
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Antwort #1 - 19.02.2009 um 20:26:11
 
Interessante Frage...

Ich denke, dass unterschieden muss, welches die 2. Staatsangehörigkeit ist... visumspflichtiger Drittstaater, visumsfreier Drittstaater oder EU- Staatsangehöriger...

Mono schrieb am 19.02.2009 um 19:55:20:
Wird einem Deutschen, der nur einen gültigen ausländischen Reisepass (deutscher Pass ist seit einigen Jahren abgelaufen) besitzt, die Einreise nach Deutschland verwehrt?  


Mit Sicherheit nicht ... § 10 Abs. 3 PassG
Nur muss damit gerechnet werden, dass die Existenz der deutschen Staatsangehörigkeit überprüft werden muss und das ggf. länger dauert.

Mono schrieb am 19.02.2009 um 19:55:20:
Begeht er eine Ordnungswidrigkeit?  

Schwer zu sagen ... ein "Nur- Deutscher" begeht sicherlich eine OWi, ein Doppelstaater mit einer visumspflichtigen Staatsangehörigkeit auch, da er sich bei der Einreise nur auf seine deutsche Staatsangehörigkeit berufen kann...
Ein Doppelstaater mit einer visumsfreien Staatsangehörigkeit, kommt darauf an... sofern die zweite = EUle eher nicht...

Mono schrieb am 19.02.2009 um 19:55:20:
Ist die doppelte Staatsangehörigkeit im System registriert?

In welchem? Im AZR sicher nicht, da da Deutsche nichts zu suchen haben Zwinkernd

Daddy
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Mono
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Antwort #2 - 20.02.2009 um 18:16:12
 
Vielen Dank für deine Einschätzung.

Es geht in diesem Fall um einen britischen Reisepass. Die Formulierung '... nach internationaler Übung ... erfolgen kann.' ist dabei ziemlich vage. Gibt es hierfür eine Dienstanweisung? Wie kann die Bundespolizei bei der Einreise feststellen, dass es sich um einen Doppelstaater (GB/D) handelt?

Die Frage nach dem 'System' hatte folgenden Hintergrund. Unser Sohn hat zwei gültige deutsche Reisepässe, da er beruflich nur im Ausland unterwegs ist und einer der Pässe meist auf irgendeiner Botschaft zwecks Visumserteilung liegt.

Er wurde verschiedentlich beim wiederholten Grenzübertritt längeren Sonderbefragungen unterzogen, weil er mit unterschiedlichen Pässen in dasselbe Land gereist war. Ob dies auch in Deutschland der Fall war, weiß ich nicht.

Daraus schließe ich, dass die Passnummern in irgend einem System erfasst werden. Wie sonst kämen die Grenzer darauf, dass die Passnummern voneinander abweichen?

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Antwort #3 - 20.02.2009 um 19:10:34
 
Mono schrieb am 20.02.2009 um 18:16:12:
Wie kann die Bundespolizei bei der Einreise feststellen, dass es sich um einen Doppelstaater (GB/D) handelt?

Eigentlich überhaupt nicht... ist bei der Kombination auch nicht notwendig.

Mono schrieb am 20.02.2009 um 18:16:12:
Gibt es hierfür eine Dienstanweisung?  

Mir wäre keine bekannt...

Mono schrieb am 20.02.2009 um 18:16:12:
Daraus schließe ich, dass die Passnummern in irgend einem System erfasst werden. Wie sonst kämen die Grenzer darauf, dass die Passnummern voneinander abweichen?

Also ich kann dir versichern, dass es keine Speicherung von personenbezogenen Daten anlässlich einer Aus- oder Einreise durch die Bundespolizei gibt, sofern nicht irgendetwas vorliegt...

Insofern gehe ich davon aus, dass es in einem anderen Staat war... von der Türkei weiß ich, dass es ein Register über Ein- und Ausreisen für eigene Staatsangehörige gibt. Ich kann mir vorstellen, dass es in manchen Staaten ggf. Usus ist, personenbezogene Daten anlässlich der Ein- / Ausreise zu speichern.

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