Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
60 Monate Rente (Gelesen: 1.427 mal)
seci
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 141
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag 60 Monate Rente
19.02.2009 um 19:54:36
 
Hallo Zusammen,

auf Versicherungsverlauf steht folgendes:

a) 43 Monate Beitragszeiten
b) 92 Monate Anrechnungszeiten

reicht das für die 60 Monate ?

was ist der Unterschied  zwischen a und b ?

Viele Grüsse

seci
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rente
Antwort #1 - 20.02.2009 um 09:06:58
 
seci schrieb am 19.02.2009 um 19:54:36:
reicht das für die 60 Monate ?


Wenn man dem Wortlaut der einschlägigen Stellen im AufenthG (z.B. zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis)  folgt, dann wohl nicht:

Zitat:
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat


Hier geht es offenkundig um BEITRAGSZEITEN.

Zum Unterschied von Anrechnungs- und Beitragszeiten:

Zitat:
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte aus bestimmten Gründen an der Beitragszahlung gehindert waren und dennoch für Zwecke der Rentenversicherung anerkannt, das heißt berücksichtigt werden. Das sind zum Beispiel. Zeiten, in denen der Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig war, wegen Schwangerschaft, Mutterschutz oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, eine Fachschule oder Hochschule besucht hat. Anrechnungszeiten werden für die →Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung


Beitragszeiten sind hingegen solche, während der tatsächlich Beiträge in die Rentenversicherung eigezahlt worden sind.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rente
Antwort #2 - 20.02.2009 um 10:04:13
 
Auch wenn sich das jetzt Gebetsmühlenartig anhören sollte, es geht nicht um 60 Monate. Es geht darum, das jemand einen Rentenanspruch hat.

Also erkundige dich bei der Rentenversicherung, ob du schon einen Rentenanspruch hast, mit den angegebenen Zeiten. Lass dir das schriftlich geben. Das sollte dann der ABH / EBH reichen.

( Kann sein, das du da noch ein bischen Diskutieren musst )


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema