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Bachelor-Master Übergang (Gelesen: 1.807 mal)
moral hazard
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bachelor-Master Übergang
18.02.2009 um 23:55:15
 
Ich habe eine normale Aufenthaltserlaubnis für Studenten nach §16 und werde mein Bachelor-Studium voraussichtlich 09.2009 (in der Regelstudienzeit) abschließen. Sofort danach (Oktober 09) möchte ich einen konsekutiven Master in einer anderen Stadt machen und habe ein paar Fragen dazu.

Erst mal zu den Daten: Meine AE läuft 01.2010 ab und hat die Einschränkung, dass ich nur Wirtschaftswissenschaften studieren kann.

Ist es erlaubt und muss ich irgendwas beantragen oder der Ausländerbehörde mitteilen oder kann ich auch in der neuen Stadt meine AE verlängern, wenn es soweit ist?

Ich werde zwar einen konsekutiven Studiengang studieren wollen, aber der wird wahrscheinlich nicht mehr "Wirtschaftswissenschaften" heißen, sondern z.B. BWL oder Marketing oder Management etc.

Was gibt's da alles zu beachten?

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 19.02.2009 um 07:18:02
 
Hoi,

Du musst Dich bei Deiner ABH nicht "abmelden". Gehe zur für
Deinen Wohnsitz zuständigen ABH und lasse die Auflage recht-
zeitig entsprechend ändern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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moral hazard
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.02.2009 um 12:50:13
 
danke für die Antwort.

Wie ist "rechtzeitig" zu interpretieren?
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schweitzer
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Antwort #3 - 19.02.2009 um 13:14:07
 
Vier Wochen vor dem Ende der Regelstudienzeit sollten reichen.

Trotz Sommer-/Urlaubszeit dürfte die ABH das dann noch "fristgerecht" bearbeitet bekommen.

=schweitzer=
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