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Zwei Ausländer wollen heiraten in Deutschland (Gelesen: 2.248 mal)
Kokos
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwei Ausländer wollen heiraten in Deutschland
18.02.2009 um 19:03:34
 
Hi Leute,
ich möchte mich informieren über einpaar private Sachen. Ich bin in Deutschland seit 7 Jahren als ausländischer Student aus Marokko( marokkanische Staatsangehörigkeit) und möchte meine Freundin dieses Jahr heiraten. Sie ist auch Studentin aus der Türkei ( türkische Staatsangehörigkeit) und seit 5 Jahren in Deutschland. Wir sind beide Ausländer, meine Frage, ob wir hier in Deutschland heiraten dürfen.
Meine zweite Frage, ich habe gehört, wenn zwei Ausländer in Deutschland heiraten und ein Kind bekommen, dürfen sie gesetzlich einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen (wegen dem Kind natürlich), stimmt das?
Ich danke euch im Voraus.
Simo
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Tippi
i4a-team
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Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zwei Ausländer wollen heiraten in Deutschland
Antwort #1 - 18.02.2009 um 19:18:56
 
Ich habe dein Doppelpost und deine Umfrage gelöscht.

Ein Thread reicht völlig.  Zwinkernd
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.02.2009 um 19:23:03
 
Hallo,

Kokos schrieb am 18.02.2009 um 19:03:34:
Wir sind beide Ausländer, meine Frage, ob wir hier in Deutschland heiraten dürfen.


Ja, warum nicht ?

Kokos schrieb am 18.02.2009 um 19:03:34:
Meine zweite Frage, ich habe gehört, wenn zwei Ausländer in Deutschland heiraten und ein Kind bekommen, dürfen sie gesetzlich einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen (wegen dem Kind natürlich), stimmt das?


Nein, das stimmt grundsätzlich nicht. Durch ein Kind kann nur im Ausnahmefall überhaupt ein Bleiberecht erzeugt werden, siehe dazu § 4 Abs. 3 StAG.
Ich schätze dass die Ausnahme bei Euch nicht zutifft.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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