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Ich habe eine frage (Gelesen: 2.142 mal)
Leonaa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich habe eine frage
18.02.2009 um 15:54:40
 
vor 1 1/2 jahren habe ich für meinen Mann einen Antrag zur Familienzusammenführung gestellt dieser wurde abgelehnt.

Ich bin in der 37 schwangerschaftswoche und wollte fragen ob mein Mann in der deutschen botschaft in Prishtina ein Antrag zur Familienzusammenführung stellen kann damit er sein kind nach deutschland besuchen kann

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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.02.2009 um 16:00:31
 
Will er denn nur zur Besuch kommen oder ist ein Daueraufenthalt geplant, um sich um das Kind zu kümmern (Personensorge)? Nur im letzteren Fall kann er eine FZF zum Kind (zur Personensorge) beantragen. Das geht aber erst nach der Geburt und bei Vorliegen der Geburtsurkunde.
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Leonaa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.02.2009 um 16:16:04
 
Ich möchte das mein Mann dann für immer bei uns bleiben kann (darf)

Was für unterlagen braucht er alles noch auser der Geburtsurkunde???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.02.2009 um 16:52:12
 
Wenn er das schon mal gemacht hat (Ehegattennachzug), kennt ihr doch den Vorgang im Prinzip. Laut Merkblatt der Botschaft in Pristina:
Zitat:
Im Rahmen der persönlichen Vorsprache sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:

- drei vollständig in deutscher oder englischer Sprache in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
- vier biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
- Familienzertifikat (nicht älter als sechs Monate)
- dieses Merkblatt

Für Ehegattennachzug:

- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' von UNMIK (nicht älter als 6 Monate)
- Falls einer der Ehegatten bei Eheschließung noch minderjährig war: Gerichtsbeschluss über die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend, Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse

Statt Heiratsurkunde halt die Geburtsurkunde des Kindes. Statt Einladung des Ehegatten vielleicht eine Einladung im Namen des gemeinsamen Kindes. Ach ja: Deutschkenntnisse müssen bei FZF zum Kind nicht nachgewiesen werden.
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Leonaa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.02.2009 um 17:16:47
 
Vielen Dank Enda
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Antwort #5 - 19.02.2009 um 09:55:30
 
Bitte Leonaa. grin

Noch was: Du hast nichts zum damaligen Grund der Ablehnung geschrieben. Wenn er eine Einreisesperre oder sowas in der Art haben sollte, dann wäre der erneute FZF-Antrag Zeitverschwendung - auch wenn jetzt zum Kind statt Ehefrau - da er natürlich auch abgelehnt werden würde.
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Leonaa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.02.2009 um 10:35:23
 
Nein der hat kein Einreisesperre der Antrag wurde abgelehnt wegen der Sprachzertifikat.
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