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Umzugsgut nach Deutschland einführen (Gelesen: 2.189 mal)
martib
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzugsgut nach Deutschland einführen
18.02.2009 um 10:11:20
 
  im Rahmen der Familienzusammenführung zieht meine Ehefrau
  nach Deutschland.
  Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.

  Wir möchten nun ihr Eigentum (Möbel, Kleidung, Elektronik)
  nach Deutschland einführen.

  Ich habe zwar schon beim Zoll nachgefragt, aber oft sieht die
  Realität etwas anders aus.
  Welche Auflagen/Einfuhrdokumente benötigen wir für eine
  zollfreie Einfuhr?
  Hat hier jemand Erfahrungen?

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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 18.02.2009 um 10:51:06
 
martib schrieb am 18.02.2009 um 10:11:20:
Ich habe zwar schon beim Zoll nachgefragt, aber oft sieht die
Realität etwas anders aus.
Welche Auflagen/Einfuhrdokumente benötigen wir für eine
zollfreie Einfuhr?

Wer anders als der Zoll sollte Dir hierbei kompetente Auskünfte erteilen können ?
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uiffi
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i4a rocks!


Beiträge: 30

Stendal, Sachsen-Anhalt, Germany
Stendal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.02.2009 um 11:04:53
 
was du meinst ist sogenanntes ÜBERSIEDLUNGSGUT

was das ist steht in der ZOLLBEFREIUNGSVO

Hausrat,
d.h. alle persönlichen Gegenstände, Haus-, Bett- und Tischwäsche, Möbel sowie Geräte, die bestimmt sind zum persönlichen Gebrauch durch den Begünstigten oder im Haushalt;
private Fahrzeuge aller Art,
d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge;
Haushaltsvorräte,
sofern sie die üblicherweise von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge nicht überschreiten - hierbei ist von der am alten Wohnort üblichen Menge auszugehen;
Haus- und Reittiere;
tragbare Instrumente und Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern der Umziehende diese zur Ausübung seines Berufes benötigt

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb...
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.02.2009 um 11:46:43
 
Hallo,

bei uns lief das immer so ab:

Listen erstellen über das gesamte Übersiedelungsgut (ede Kiste ein Blatt) Kiste und Seite numerieren

bei der Botschaft stempeln lassen

1 Kopie in die jeweilige Kiste legen
2 Kopien für den Zoll,
1 Kopie für den Übersiedeler

der See-Spediteur verlangte mehr Kopien als der Luft-Spediteur, die kommen zusätzlich dazu. :sofa


In Deutschland war alles problemlos. Der Zoll sah die Papiere durch und und offnete eine Kiste, verglich sie mit der Inventarliste

Das wars.

Es war alles problemlos.


Viel Glück beim Umzug. Smiley
Ryka
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martib
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.02.2009 um 07:42:47
 
Hallo 'ryka',

danke für den Erfahrungsbericht, das war hilfreich.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzugsgut nach Deutschland einführen
Antwort #5 - 19.02.2009 um 08:58:39
 

... und mit dem Umzugsunternehmen vereinbaren, dass das Verpackungsmaterial umgehend kostenlos entsorgt wird, falls ihr es nicht selbst verwerten wollt. Kisten, Kartons, Bretter, Papier, Plastikkugeln und Holzwolle verstopfen euch sonst die Wohnung, bis ihr es selbst kostenpflichtig zur Mülldeponie bringt.

Mono
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