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Heirat in Deutschland mit Ausländer (Gelesen: 1.544 mal)
Themen Beschreibung: beide Partner schon in Deutschland.
boohman
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Deutschland mit Ausländer
18.02.2009 um 01:24:47
 
Hallo Liebes i4a board Smiley Bin neu dabei und habe in eurem wundervollen board schon sehr viel gestöbert. Sehr aufschlussreich, meistens, aber leider bleiben auch nach vielem Lesen immer noch Fragen offen, und ein Fall ist doch immer wieder in seinen Details, in denen ja bekanntlich der Teufel steckt, verschieden.

Ich habe versucht per SuFu Themen zu finden, eines das sich wohl am meisten mit meinem deckt ist dieses hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1229380239

Kurze Schilderung meines Problems:

Ich (Deutsch,26) möchte meine Freundin(THA,25) heiraten, mit der ich nun seit 9 Jahren zusammen bin. Wir haben uns schon oft gesehen (anhand der Visa etc nachvollziehbar).

Sie hat nun ihr Studium in Tourismus in den Niederlanden erfolgreich abgeschlossen, einen offiziellen Bachelor erhalten (sie hält sich dort seit Sept '05 an einem Stück auf). Momentan ist sie hier bei mir in Deutschland, da sie sich mit ihrem Schengenvisum ja frei bewegen kann.

Abgesehen davon dass wir uns sowieso lieben, und die Hochzeit aus romantischen Gründen eh bald gekommen wäre, drückt uns leider momentan die Zeit. Nach Abschluss ihres Studiums hat sie vergeblich versucht Arbeit zu finden um ihrem Leben einen Sinn zu verpassen, nur feiern geht ja dauerhaft auch nicht.
Nach einigen Nachfragen sieht es wohl so aus, dass eine Heirat die einzige Möglichkeit ist, die in Frage kommt (sie ist kein Manager/Profi/Hochspezialisierte Arbeitskraft etc) um ihren im September ablaufenden AT zu verlängern, und noch viel wichtiger, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Bisher habe ich sowohl im LRA und im Ratshaus Informationen eingeholt, desweiteren auf eurem Board, Gesetzestexten und natürlich im Netz.

Alle widersprechen sich leicht...

Bisheriger Plan:
(a) Geburtsurkunde im Original + dt. Übersetzung
(b) Ledigkeitsbescheinigung (Orig. + dt. Übersetzung)
(c) Wohnsitzbescheinigung (Orig. + dt. Übersetzung)
(d) beglaubigte Reisepasskopie oder Original Reisepass

Diese Dokumente auftreiben, ins Standesamt platzen, heiraten.
Ganz so einfach wird es aber wohl nicht werden.

Frage1: in Holland sagte man ihr, nach deren Gesetz, müsse ihr Ehepartner ca 1500€/Monat verdienen, damit sie eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. Die Damen und Herren im deutschen LRA sagten, dass kein Einkommen notwendig wäre. Ich bin auch noch Student, und habe zwar Nebeneinkünfte und ein Gewerbe, aber Netto knacke ich die 1500 wohl nicht, was stimmt nun?

Frage2: Hier im Forum las ich, dass ein Schengenvisum problematisch sein könnte, zwecks Heirat. Ihr Schengenvisum hat sie aber seit nun 3 Jahren, da dann eine Visumserschleichung zu behaupten wäre ein wenig schizophren oder? Muss sie erst ausreisen? Und dann FZF ? Auch ein wenig übertrieben.

Frage3: Wie soll ich mir den gesamten Ablauf vorstellen?
- Dokumente auftreiben
- Standesamt (werden hier schon Deutschkenntnisse verlangt?)
- Muss sie sofort danach einen Integrationskurs machen?
- Wir peilen unter Umständen Holland als neue Heimat an, mit ihren Holländischkenntnissen könnte sie eventuell schon durch solche Basic Tests kommen.

Frage4: Welche Hindernisse stellen sich sonst noch? Da sie momentan einen AT hat, und sich hier frei bewegen kann, kann man einfach ohne Hindernisse heiraten, wenn man alle Dokumente vorlegt, oder kann so etwas abgelehnt werden? Dass wir nach 9 Jahren Beziehung nicht scheinheiraten ist ja offensichtlich.

Frage5: Die Damen und Herren im LRA sagten, sobald wir verheiratet sind bekommt sie eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis, quasi das volle Paket, nur eben kein Wahlrecht etc. Das klang ein wenig sehr einfach.


Kurzusammenfassung:
- Deutscher Student(26) will heiraten:
- Thailändische Studienabsolventin(25)
- Bekannt seit 9 Jahren
- sie ist seit Sept 05 in Holland
- sie hat magere Deutschkenntnisse,
- grundlegende niederländisch Kenntnisse

Über ein paar Antworten oder Schubser in die richtige Richtung wäre ich sehr dankebar Smiley
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Beppo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.02.2009 um 07:54:54
 
boohman schrieb am 18.02.2009 um 01:24:47:
Frage1: in Holland sagte man ihr, nach deren Gesetz, müsse ihr Ehepartner ca 1500€/Monat verdienen, damit sie eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. Die Damen und Herren im deutschen LRA sagten, dass kein Einkommen notwendig wäre. Ich bin auch noch Student, und habe zwar Nebeneinkünfte und ein Gewerbe, aber Netto knacke ich die 1500 wohl nicht, was stimmt nun?

Frage2: Hier im Forum las ich, dass ein Schengenvisum problematisch sein könnte, zwecks Heirat. Ihr Schengenvisum hat sie aber seit nun 3 Jahren, da dann eine Visumserschleichung zu behaupten wäre ein wenig schizophren oder? Muss sie erst ausreisen? Und dann FZF ? Auch ein wenig übertrieben.


Frage4: Welche Hindernisse stellen sich sonst noch? Da sie momentan einen AT hat, und sich hier frei bewegen kann, kann man einfach ohne Hindernisse heiraten, wenn man alle Dokumente vorlegt, oder kann so etwas abgelehnt werden? Dass wir nach 9 Jahren Beziehung nicht scheinheiraten ist ja offensichtlich.

Frage5: Die Damen und Herren im LRA sagten, sobald wir verheiratet sind bekommt sie eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis, quasi das volle Paket, nur eben kein Wahlrecht etc. Das klang ein wenig sehr einfach.


Guten Morgen,

ich werde Dir mal zunächst die oben markierten Fragen beantworten. Die anderen überlasse ich den Experten von der ABH, da sie nicht in mein Fachgebiet fallen.


zu Frage 1) Lebensunterhalt: Der Ehefrau eines Deutschen soll in der Regel die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Auf den Lebensunterhalt kommt es grundsätzlich nicht an, sofern die Ehe nicht auch im Ausland gelebt werden kann. Grundsätzlich ist das einem Deutschen nicht zuzumuten, es sei denn er hat die Ehe schon im Ausland gelebt oder ist dort schon mit dem Land verwurzelt. Ich denke, das ist bei Dir nicht der Fall.

zu Frage 2) Welche Art von Aufenthaltstitel hat deine Zukünftige; einmal schreibst Du Schengenvisum, ein anderes mal Aufenthaltstitel? Da sie sich seit 2005 aufhält, gehe ich davon aus, dass es sich um einen niederländischen AT (Vreemdelingendocument, vermutlich Scheckkartenformat) handelt. Mit diesem darf sie für drei Monate nach Deutschland einreisen. Weiterhin kann sie hier damit heiraten und anschließend einen AT für Deutschland beantragen (§39 Nr.6 AufenthV). Eine Visaerschleichung steht hier nicht zur Debatte.  

zu Frage 4) Sofern alle erforderliche Dokumente vorliegen, könnt ihr heiraten und anschließend eine AE für den Ehegatten eines Deutschen (§28 AufenthG) beantragen.

zu Frage 5) Sie kann mit ihrer AE arbeiten. Ein Wahlrecht hat sie nicht. Dieses steht nur Deutschen zu oder bei kommunalen und Europawahl auch EU-Staatsangehörigen zu.

Zusatz: Eine Verlegung des zukünftigen Wohnorts nach Holland wäre wesentlich einfacher, da dann Europarecht zu Anwendung kommt, da du dann Freizügigkeitsrechte nach dem EGV in Anspruch nimmst. Und deine Zukünftige würde abgeleite Freizügigkeit genießen. Also hier Heiraten und anschließend Wohnsitzverlagerung nach Holland und dort  eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-beantragen. Problem könnte in Holland jedoch der Lebensunterhalt sein, da nach der RL2004/38/EG ausrechend finanzielle Mittel gefordert werden. Finanzielle Mittel sind ausreichend, sofern keine Sozialleistungen in dem Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden müssen.

So ich denke erstmal genug. Für weitere Fragen - einfach posten oder per PN.

Zusatz: Ich hoffe der niederländische AT ist nicht Beendigung des Studiums ungültig geworden, denn das wäre ein wirkliches Problem.

Gruß
Beppo
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Enda
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Antwort #2 - 18.02.2009 um 10:13:12
 
Ergänzung:
Zur Hochzeit müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, aber bei einem anschließenden Antrag zur Erteilung einer AE gehört zu den erforderlichen Dokumenten sehr wohl ein A1-Sprachnachweis.
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Mikael321
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Antwort #3 - 18.02.2009 um 11:45:14
 
Enda schrieb am 18.02.2009 um 10:13:12:
den erforderlichen Dokumenten sehr wohl ein A1-Sprachnachweis.
Da wäre ich mir nicht so sicher, da zuzug aus anderem EU Land , mit einer AE .


Michael
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Enda
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Antwort #4 - 18.02.2009 um 15:51:24
 
Mikael321 schrieb am 18.02.2009 um 11:45:14:
zuzug aus anderem EU Land

Aber nur die Frau, nicht auch der deutsche Gatte, der schon in Deutschland ist.

In folgendem Thread scheint mir diesselbe Thematik angesprochen zu werden. Vielleicht ganz interessant zur Info. Auch der Tipp, eventuell schon mal im Vorfeld bei der zuständigen ABH anzuklopfen. Denn dort wird letztendlich entschieden, was für den Erhalt einer AE nach der Hochzeit gefordert ist.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1233584293
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