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Deutsch-brasilianische Hochzeit, leben in Norwegen (Gelesen: 12.052 mal)
mara44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.02.2009 um 20:17:06
 
Hallo,

ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe, da ich mich mit meinem Problem etwas zwischen den Stühlen befinde. Ich habe hier bereits viele Informationen gefunden, aber bisher keine die meine Situation genauer trifft. Ich freue mich aber über Verweise über bestehende Themen und generell über einen Tipp an welcher Stelle ich anfangen sollte nach einer Lösung zu suchen.

Die Situation ist folgende:
Ich bin Deutsche und studiere in Norwegen, ich habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis die ich jedes Jahr verlängern muss.
Mein Freund ist Brasilianer und möchte zu mir nach Norwegen ziehen.
Wir sind nun etwas unsicher über die einfachste und sinnvollste Vorgehensweise.
Ich habe wohl nach norwegischem Recht als EU/EEA Bürger das Recht meinen Ehepartner "mitzubringen". Mir erscheint es bis jetzt das Einfachste in Dänemark zu heiraten und somit das Visum und den Sprachtest für Deutschland zu umgehen, und danach "Familiy immigration" in Norwegen zu beantragen. In dem Wust von Informationen bin ich aber unsicher, ob dies tatsächlich der beste Weg ist. Hat jemand Erfahrungen oder Einschätzungen?
Schönen Gruß und vielen Dank
Mara
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.02.2009 um 20:29:28
 
Grundsätzlich ist der Sprachnachweis auch nicht notwendig, wenn die Ehe nicht in Deutschland gelebt werden soll. Dies ist aber wohl manchmal nicht ganz einfach nachzuweisen.

Ob dein Freund ein Visum für Norwegen braucht, wenn dort ein Daueraufenthalt geplant ist, betrifft eher norwegisches Recht und damit kenne ich mich nicht so gut aus Zwinkernd

Die Seite
http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7579
kennst du wahrscheinlich schon.

Aloha



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Daddy
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Antwort #2 - 16.02.2009 um 20:30:09
 
Hi...

mara44 schrieb am 16.02.2009 um 20:17:06:
und möchte zu mir nach Norwegen ziehen.  

Von daher ist es erst mal EU- Recht nach norwegischer Lesart...

mara44 schrieb am 16.02.2009 um 20:17:06:
Mir erscheint es bis jetzt das Einfachste in Dänemark zu heiraten und somit das Visum und den Sprachtest für Deutschland zu umgehen

Warum so kompliziert... meines Erachtens kannst du in Deutschland heiraten, der Sprachnachweis ist entbehrlich, da ihr nicht beabsichtigt in D zu leben... zumindest aktuell.

Unabhängig von den personenstandsrechtlichen Voraussetzungen (nicht mein Ding), in Deutschland heiraten, das Einreisevisum für Norwegen in D beantragen (Notwendigkeit ist im Binnenschengenverkehr umstritten, bist aber dann auf der sicheren Seite) und anschließend nach Norwegen reisen...

Aber wenn es die Heirat in DK sein soll... spricht mE auch nichts dagegen Zwinkernd

Gruß
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tapir
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Antwort #3 - 16.02.2009 um 20:48:18
 
Daddy schrieb am 16.02.2009 um 20:30:09:
Von daher ist es erst mal EU- Recht nach norwegischer Lesart...

Norwegen ist nicht Mitglied der EU. Daher gilt dort auch kein EU-Recht. Über das EWR-Abkommen gelten aber dieselben Grundsätze über die Personenfreizügigkeit wie innerhalb der EU.
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Daddy
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Antwort #4 - 16.02.2009 um 21:43:12
 
Ich weiß zwar nicht, wo der Unterschied zwischen

Daddy schrieb am 16.02.2009 um 20:30:09:
Von daher ist es erst mal EU- Recht nach norwegischer Lesart...

und

tapir schrieb am 16.02.2009 um 20:48:18:
Über das EWR-Abkommen gelten aber dieselben Grundsätze über die Personenfreizügigkeit wie innerhalb der EU.  


ist, aber es sollte wohl gesagt sein... ändert für die TS aber relativ wenig, da ihr dann Angetrauter so oder so (Heirat in DK oder D) ein Visum für Norwegen beantragen muss...

Ich denke, die Ausgangsfrage hat sich eher um die Sprachkenntisse gedreht Zwinkernd

Daddy
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Antwort #5 - 16.02.2009 um 22:26:35
 
Daddy schrieb am 16.02.2009 um 21:43:12:
Ich weiß zwar nicht, wo der Unterschied  

Mir war nicht so ganz klar, wie Du das meintest. Zudem wusste ich selber nicht, ob 2004/38 bzw. deren Inhalt im EWR 1:1 gilt. Inzwischen habe ich hier festgestellt, dass 2004/38 in Norwegen komplett gilt. Da Brasilianer auch in Norwegen visumfrei sind, halte ich aber ein wo auch immer eingeholtes Einreisevisum für entbehrlich.
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Antwort #6 - 17.02.2009 um 16:58:09
 
Hallo,

vielen Dank für die Informationen!
Der Hintergrund für die Hochzeit in Dänemark wäre eher das Umgehen des Heiratvisums für Deutschland gewesen, aber das scheint ja anscheinend nicht unbedingt erforderlich zu sein. Und ich habe an mehreren Stellen gelesen, dass eine Hochzeit in Dänemark "einfacher" sei, da weniger Dokumente gefordert werden.
Die UDI gibt leider je nach gewählter Sprache unterschiedliche Informationen darüber ob man die Familienzusammenführung im Land beantragen kann oder nicht. Dafür las ich nun, dass es bis zu einem Jahr dauern kann, bis die Erlaubnis erteilt werden kann. Also müsste mein Freund nach er Heirat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen und gegebenenfalls ein Jahr in Deutschland leben? Aber warum gesteht man dann einem Studenten zu seine Familie mitzubringen, sobald die Aufenthaltsdauer ein Jahr beträgt? Und sieht das nicht nach Scheinehe aus, wenn wir nach der Heirat nicht zusammen leben könnten?

Tut mir Leid, wir stehen noch etwas am Anfang unserer Informationsuche, die Fragen mögen vielleicht dämlich sein.
Aber über weitere Tipps wäre ich sehr dankbar.

Schönen Gruß


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Antwort #7 - 17.02.2009 um 20:19:20
 
mara44 schrieb am 17.02.2009 um 16:58:09:
Also müsste mein Freund nach er Heirat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen und gegebenenfalls ein Jahr in Deutschland leben? 

Dafür sehe ich kein Erfordernis, ist aber letztendlich norwegisches EFTA-/EU-Recht...

Aber Norwegen hat beschlossen die RL 2004/38/EG anzuwenden und somit die Regelungen zu beachten, die für den EU- Bereich gelten...

Vielleicht liest du dir mal die Richtlinie durch und wirst dann etwas schlauer...

Daddy
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Antwort #8 - 17.02.2009 um 22:51:59
 
Danke für den Link, Daddy, der war sehr hilfreich! Wenn diese Richtlinie in der Praxis Anwendung findet, sieht ja alles schon sehr viel freundlicher aus.
Mara
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Antwort #9 - 22.02.2009 um 19:02:05
 
Ich habe in den letzten Tagen viele Stunden in diesem Forum lesend verbracht und bin begeistert von der Fülle an Informationen und vom Konzept dieser Seite.

Was mir aber immer noch sehr unklar ist, ist der Status meines Freundes/Mannes in Norwegen, solange der Antrag läuft.
Im UDI Dokument "Family immigration with a person holding an EU/EEA/EFTA permit" heißt es:

"You can apply from Norway. In this case, the application must be submitted to the police in the district where you will live.
You can also apply from your country of origin or another country where you have been a legal resident for at least six months. If you require a visa to travel to Norway, you must be granted a visa before entry into Norway."

Und in der EU-Richtlinie im Artikel 7 über den Aufenthalt von über drei Monaten heißt es:
(2) Das Aufenthaltsrecht nach Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die den Unionsbürger in den Aufnahmemitgliedstaat
begleiten oder ihm nachziehen, sofern der Unionsbürger die Voraussetzungen des Absatzes
1 Buchstabe a, b oder c erfüllt.

Sehe ich das richtig, dass er sich somit legal in Norwegen aufhalten dürfte unabhängig wie lange die Bearbeitung des Antrages dauert? Die Frage ist deshalb so wichtig, da wir es vermeiden wollen, dass er zwischen Heirat und Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach Brasilien zurück muss. Dann würden wir wohl eher in Brasilien heiraten und er würde von dort aus FZF beantragen.
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Antwort #10 - 23.02.2009 um 00:48:02
 
mara44 schrieb am 22.02.2009 um 19:02:05:
Sehe ich das richtig, dass er sich somit legal in Norwegen aufhalten dürfte unabhängig wie lange die Bearbeitung des Antrages dauert? 

Nach der EU-Richtlinie: Ja. Sollte diese in Norwegen (was kaum vorstellbar, theoretisch aber nicht ausgeschlossen ist) anders verstanden bzw. angewendet werden: Nein. Die Rest-Unsicherheit hier ergibt sich daraus, dass Norwegen über das EWR-Übereinkommen beschlossen hat, die Richtlinie grundsätzlich anzuwenden, wobei sich aus im Web verfügbaren englisch- oder deutschsprachigen Quellen nicht ergibt, ob es von dieser grundsätzlichen Anwendung norwegischerseits irgendwelche Ausnahmen gibt. Wieso schickst Du nicht einfach eine Mail an UDI?
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Antwort #11 - 24.02.2009 um 22:11:42
 
Danke Dir für deine Einschätzung, tapir.
Ich werde diese Woche mal zur Polizei gehen (die nimmt hier die Anträge entgegen), aber parallel eine Email an den UDI ist trotzdem eine gute Idee.
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Antwort #12 - 02.03.2009 um 12:09:02
 
Ich las gerade in einem anderem Thread, dass nur Freizügigkeitsberechtigt sei, wer in Deutschland abgemeldet ist. Mir wurde aber empfohlen vorerst in Deutschland gemeldet zu bleiben, so fern nicht klar sei, ob ich mich länger als ein paar Monate im Ausland aufhalte. Ich bin also momentan noch bei meinen Eltern gemeldet. Sollte ich das schnellstens ändern?  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 02.03.2009 um 18:45:55
 
Hallo Mara,

mara44 schrieb am 02.03.2009 um 12:09:02:
Ich las gerade in einem anderem Thread, dass nur Freizügigkeitsberechtigt sei, wer in Deutschland abgemeldet ist.


Da ging es darum, freizügigkeitsberechtigt im eigenen Land zu sein.

mara44 schrieb am 02.03.2009 um 12:09:02:
Ich bin also momentan noch bei meinen Eltern gemeldet. Sollte ich das schnellstens ändern?


Nein. Smiley

Unionsbürger, Schweizer, Norweger und Isländer sind in anderen Ländern automatisch aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt. Deshalb bist du als Deutsche in Norwegen automatisch freizügigkeitsberechtigt. Für Familienangehörige dieser Personen gilt die abgeleitete Personenfreizügigkeit. Deshalb kann dein Ehemann eben mit dir in Norwegen wohnen.

Man ist in der Regel nicht im eigenen Land freizügigkeitsberechtigt. Würdet ihr direkt nach der Heirat in Deutschland wohnen, würde somit für die FZF deutsches Recht gelten. Nachdem ihr in Norwegen als Ehepaar freizügigkeitsberechtigt zusammengewohnt habt, käme aufgrund einiger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) eine Mitnahme der Freizügigkeit in Frage. In diesem Fall wärest du dann auch in Deutschland freizügigkeitsberechtigt und das würde somit auch für deinen Ehemann gelten. In diesem Fall könnte die FZF nach EU-Recht stattfinden (dann müsste er keine A1-Sprachkenntnisse nachweisen).

In dieser Fallkonstellation könnte das mit der Abmeldung in Deutschland in Frage kommen, aber in eurem Fall m.W. nicht.
Laut dieser Seite der dänischen Behören
http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/familyreunification/family_reunifica...
spielt es eine Rolle, wenn es darum geht, dass die Person, die im eigenen Land als freizügigkeitsberechtigt gelten möchte, vorher tatsächlich im Rahmen der Personenfreizügigkeit woanders gewohnt hat und somit im eigenen Land nicht wohnhaft war.  
Abgesehen davon, dass die Seite nur auf Englisch und Dänisch zur Verfügung steht, ist sie mit Vorsicht zu genießen. Es handelt sich nämlich um die dänische Lesart der europäischen Rechtsprechung (ist also für Dänen in Dänemark gedacht). Der Vorteil ist, dass die Informationen sehr detailliert sind und dass mehrere Entscheidungen des EUGH, die in solchen Fallkonstellationen relevant sein können, erwähnt werden (Akrich, Ninni-Orasche, Eind, Metock, Carpenter). Was auch dort steht, ist, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss und dass die Aufgabe des Wohnsitzes im eigenen Land ein Faktor sein kann. Dies wäre wichtiger, wenn jemand nur kurzfristig erst in einem anderen Land freizügigkeitsberechtigt wohnhaft war, weil es dann darum ginge, dass die Person effektiv im anderen Land und nicht mehr/nicht auch im eigenen wohnhaft war. In deinem Fall dürfte es aufgrund deines Studiums in Norwegen diesbezüglich sowieso keine Zweifel geben.

Zu beachten ist hier erstens, dass ich kein Fachmann bin und zweitens, dass die Seite eben nicht von einer deutschen Behörde stammt. Allerdings sind die dort ausführlich erklärten Entscheidungen eben EU-Recht.
Also, zusammengefasst, diese Seite und die Frage wegen der Abmeldung ist für dich und deinen Mann in Norwegen nicht relevant, ihr seid aufgrund deiner Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt. Nachdem ihr zusammen in Norwegen gewohnt habt, könnte bei einem gemeinsamen Umzug nach Deutschland dann eine FZF nach EU-Recht (wie auf der Seite erklärt) in Betracht kommen.

Ich hoffe, ich konnte das verständlich erklären. Zwinkernd Und sollte mein Beitrag Fehler beinhalten, dann werden diese von den Fachleuten im Forum korrigiert.



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Antwort #14 - 03.03.2009 um 18:09:25
 
Oh, vielen Dank für die ausführliche Erklärung, Mustermann!
Und wie schön, dass das vermeintliche neue Problem nicht existiert..
aber Link war sehr interessant, ich werd ihn speichern, für den Fall, dass ich doch nach Deutschland zurückkehre in den nächsten Jahren. Schönen Gruß und vielen Dank für die Hilfe!
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