Hallo Mara,
mara44 schrieb am 02.03.2009 um 12:09:02:Ich las gerade in einem anderem Thread, dass nur Freizügigkeitsberechtigt sei, wer in Deutschland abgemeldet ist.
Da ging es darum, freizügigkeitsberechtigt im eigenen Land zu sein.
mara44 schrieb am 02.03.2009 um 12:09:02:Ich bin also momentan noch bei meinen Eltern gemeldet. Sollte ich das schnellstens ändern?
Nein.
Unionsbürger, Schweizer, Norweger und Isländer sind in anderen Ländern automatisch aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt. Deshalb bist du als Deutsche in Norwegen automatisch freizügigkeitsberechtigt. Für Familienangehörige dieser Personen gilt die abgeleitete Personenfreizügigkeit. Deshalb kann dein Ehemann eben mit dir in Norwegen wohnen.
Man ist in der Regel nicht im eigenen Land freizügigkeitsberechtigt. Würdet ihr direkt nach der Heirat in Deutschland wohnen, würde somit für die
FZF deutsches Recht gelten. Nachdem ihr in Norwegen als Ehepaar freizügigkeitsberechtigt zusammengewohnt habt, käme aufgrund einiger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) eine Mitnahme der Freizügigkeit in Frage. In diesem Fall wärest du dann auch in Deutschland freizügigkeitsberechtigt und das würde somit auch für deinen Ehemann gelten. In diesem Fall könnte die
FZF nach EU-Recht stattfinden (dann müsste er keine A1-Sprachkenntnisse nachweisen).
In dieser Fallkonstellation könnte das mit der Abmeldung in Deutschland in Frage kommen, aber in eurem Fall m.W. nicht.
Laut dieser Seite der dänischen Behören
http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/familyreunification/family_reunifica...spielt es eine Rolle, wenn es darum geht, dass die Person, die im eigenen Land als freizügigkeitsberechtigt gelten möchte, vorher tatsächlich im Rahmen der Personenfreizügigkeit woanders gewohnt hat und somit im eigenen Land nicht wohnhaft war.
Abgesehen davon, dass die Seite nur auf Englisch und Dänisch zur Verfügung steht, ist sie mit Vorsicht zu genießen. Es handelt sich nämlich um die dänische Lesart der europäischen Rechtsprechung (ist also für Dänen in Dänemark gedacht). Der Vorteil ist, dass die Informationen sehr detailliert sind und dass mehrere Entscheidungen des EUGH, die in solchen Fallkonstellationen relevant sein können, erwähnt werden (Akrich, Ninni-Orasche, Eind, Metock, Carpenter). Was auch dort steht, ist, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss und dass die Aufgabe des Wohnsitzes im eigenen Land ein Faktor sein kann. Dies wäre wichtiger, wenn jemand nur kurzfristig erst in einem anderen Land freizügigkeitsberechtigt wohnhaft war, weil es dann darum ginge, dass die Person effektiv im anderen Land und nicht mehr/nicht auch im eigenen wohnhaft war. In deinem Fall dürfte es aufgrund deines Studiums in Norwegen diesbezüglich sowieso keine Zweifel geben.
Zu beachten ist hier erstens, dass ich kein Fachmann bin und zweitens, dass die Seite eben nicht von einer deutschen Behörde stammt. Allerdings sind die dort ausführlich erklärten Entscheidungen eben EU-Recht.
Also, zusammengefasst, diese Seite und die Frage wegen der Abmeldung ist für dich und deinen Mann in Norwegen nicht relevant, ihr seid aufgrund deiner Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt. Nachdem ihr zusammen in Norwegen gewohnt habt, könnte bei einem gemeinsamen Umzug nach Deutschland dann eine
FZF nach EU-Recht (wie auf der Seite erklärt) in Betracht kommen.
Ich hoffe, ich konnte das verständlich erklären.
Und sollte mein Beitrag Fehler beinhalten, dann werden diese von den Fachleuten im Forum korrigiert.