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Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.698 mal)
mineral
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainierin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit
16.02.2009 um 13:46:34
 
Hallo zusammen,

Ich bin eine Ukrainierin, wohne hier seit 1999 und besitze eine Niederlassungserlaubnis. In Kürze bekomme ich zusätzlich eine Australische Staatsbürgerschaft.

Wird die deutsche Niederlassungserlaubnis durch Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit erloschen?

Mit bestem Dank und Gruß,
mineral


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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.02.2009 um 14:52:31
 
mineral schrieb am 16.02.2009 um 13:46:34:
Wird die deutsche Niederlassungserlaubnis durch Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit erloschen?

Nein, nicht wegen der austr. Sta.

Die Gründe warum eine NE erlöschen könnte findest du im §51 des AufenthG.
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mineral
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i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainierin
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Antwort #2 - 19.02.2009 um 12:28:07
 
Vielen Dank maki!

Dabei findet
---
§ 52 Widerruf, insb. Abs (1) Der Aufenthaltstitel des Ausländers kann ... widerrufen werden, wenn 2. er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert
---

auch keine Anwendung, oder? Die erste Staatsangehörigkeit behalte ich ja...

Danke nochmals,
mineral
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 19.02.2009 um 12:33:07
 
mineral schrieb am 19.02.2009 um 12:28:07:
Die erste Staatsangehörigkeit behalte ich ja...


Richtig. - Die wechselst Du nicht und verlierst sie auch nicht. - Insoweit gibt es also keine Änderungen, die einen Widerruf begründen könnten.

=schweitzer=
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mineral
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainierin
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Antwort #4 - 19.02.2009 um 12:42:00
 
Alles klar. Prima! Vielen Dank!!
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