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Ehegattennachzug (Gelesen: 9.027 mal)
Compi
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16.02.2009 um 13:21:33
 
Hallo...
Ich..Deutscher und meine Verlobte(Ukrainerin) werden im April heiraten,nun werde ich aber durch die gegenwaertige Krise meine Arbeit verlieren..habe noch 3 Monate Kuendigungsfrist.
Heisst das nun fuer meine Verlobte sie bekommt nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis fuer 1 Jahr?

Bin etwas irritiert ...aufgrund Paragraph 28 bekommt sie ja eine Aufenthaltserlaubnis aber wie sieht es mit der Dauer aus,wenn man grad seine Arbeit verliert?

Gruss Compi
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.02.2009 um 13:24:22
 
Ist das jetzt ein Ehegattennachzug (bereits verheiratet?!) oder eine FZF zur Eheschließung in Deutschland? Bist Du Deutscher Staatsangehöriger?
Da spielt die LU keine Rolle, allerdings kann die ABH aufgrund Deiner Arbeitslosigkeit Deiner Zukünftigen eine AE für ein Jahr erstmal erteilen. Das darf die ABH selbst entscheiden.
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Compi
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Antwort #2 - 16.02.2009 um 13:29:02
 
Oh Verzeihung natuerlich Familienzusammenfuehrung...wir wollen ja erst heiraten... ja ich bin Deutscher...

also AE fuer 1 Jahr..hmm...wird denn dies verlaengert,falls ( will ich mal nicht hoffen) ich bis dato nicht in Arbeit sein sollte? Gibt es da Richtlinien?

oh Vielen Dank fuer die schnelle Antwort uebrigens..... Smiley

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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.02.2009 um 13:32:28
 
Compi schrieb am 16.02.2009 um 13:29:02:
also AE fuer 1 Jahr..hmm...wird denn dies verlaengert,falls ( will ich mal nicht hoffen) ich bis dato nicht in Arbeit sein sollte? Gibt es da Richtlinien?


Ja, sie wird natürlich verlängert. Mach Dir mal keine Sorgen.
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Compi
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Antwort #4 - 16.02.2009 um 13:37:25
 
Puuuh vielen Dank... naja klar macht man sich Sorgen...wir sind auch noch schwanger...und die Krise hat ja auch die Ukraine voll im Griff...drum war mir diese Antwort echt wichtig ( Stein vom Herz fall ) Zwinkernd

sensationell
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reinhard
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Antwort #5 - 16.02.2009 um 13:39:13
 
Compi schrieb am 16.02.2009 um 13:21:33:
Hallo...
Ich..Deutscher und meine Verlobte(Ukrainerin) werden im April heiraten,nun werde ich aber durch die gegenwaertige Krise meine Arbeit verlieren..habe noch 3 Monate Kuendigungsfrist.
Heisst das nun fuer meine Verlobte sie bekommt nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis fuer 1 Jahr?

Bin etwas irritiert ...aufgrund Paragraph 28 bekommt sie ja eine Aufenthaltserlaubnis aber wie sieht es mit der Dauer aus,wenn man grad seine Arbeit verliert?

Gruss Compi



Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, müsst Ihr das papiermäßig vorbereiten. Das Standesamt bestätigt Euch dann einen Termin (der später ohne Probleme verschoben werden kann). Damit kann sie ein Visum bekommen, damit Ihr hier heiraten könnt – dazu muss jemand mit Einkommen oder Sparguthaben eine Bürgschaft (VE) unterschreiben. Das ist für die theoretische Möglichkeit, dass sie dann doch nicht heiratet, wenn sie hier ist, sondern sie stiften geht.

Im Normalfall heiratet ihr, die VE wird automatisch ungültig, und sie bekommt eine Aufenthaltserlaubnis zwischen 1 und 3 Jahren. Die wird verlängert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht – und nicht verlängert, wenn Ihr Euch trennt.
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Compi
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Antwort #6 - 16.02.2009 um 14:05:58
 
Heiraten werden wir in der Ukraine..der Familie wegen.. Die Deutsche Botschaft in Kiev.... bin grade vor Ort..ist nicht gerade kooperativ,um es einmal nett auszudruecken ZwinkerndEs hat uns schon 2x ein Besuchsvisum versagt..( Appelation laeuft) naja..und da werd ich die Familie wohl erst recht nicht nach DE kriegen zwecks Anwesenheit bei unserer  Hochzeit
Wir werden dann halt hier heiraten und alles legalisieren lassen...

Geht ja auch  Smiley
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reinhard
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Antwort #7 - 16.02.2009 um 14:44:51
 
Compi schrieb am 16.02.2009 um 14:05:58:
Heiraten werden wir in der Ukraine..der Familie wegen..


Das bedeutet dann, Du brauchst keine VE, weil ja die Ehefrau eines Deutschen kommt.

Zitat:
Die Deutsche Botschaft in Kiev.... bin grade vor Ort..ist nicht gerade kooperativ,um es einmal nett auszudruecken ZwinkerndEs hat uns schon 2x ein Besuchsvisum versagt..( Appelation laeuft) naja..


Das ist normal. Wenn eine Ukrainerin zu ihrem Verlobten nach DE will, zweifelt die Botschaft an der Rückkehrabsicht – sie steht natürlich unter Verdacht, in der Ukraine alles hinter sich zu lassen und keine Motivation mehr zu haben, den Besuch ordnungsgemäß zu beenden. Remonstration (so heißt das richtig) kostet zwar nichts, bringt aber vermutlich bei ihr auch nichts.

Zitat:
und da werd ich die Familie wohl erst recht nicht nach DE kriegen zwecks Anwesenheit bei unserer  Hochzeit


Muss nicht sein. Die könnten ja vielleicht mit Job, Haus, weiteren Familienangehörigen belegen, dass sie nichts in Deutschland hält, aber ganz viel in der Ukraine – denen wird Rückkehrabsicht leichter geglaubt, sie sind ja nicht mit Dir verlobt.
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Antwort #8 - 16.02.2009 um 14:55:42
 
Ja haha das haben wir gemerkt .Ich habe zwar recht schnell eine Antwort  des Leiters der Botschaft bekommen,jedoch wirklich bewegendes war der Antwort nun nicht zu entnehmen.

Naja mag auch sein, das die Botschaft mangelnde Rueckkehrbereitschaft vermutet..aber bei 99% aller derer Personen, welche ein Visum beantragen?
Ich habe mir die Muehe gemacht und alle Leute,die ich sah angesprochen..immer das gleiche...seltsam...naja trotz festen Jobs, Wohnung und Eigentums..
Viele sagen auch die Botschaft gleicht einer Lotterie...nicht ganz falsch...wer weiss schon,nach welchen Kriterien die dort entscheiden.

Ja Remonstration ist richtig aber das neue Wort ist Appelation ...so zumindest wurde es uns von Seiten der Botschaft mitgeteilt hier.
Wie auch immer..ist das gleiche und es kommt auch das gleiche dabei raus...nix  Zwinkernd

Ausserdem dauert die Bearbeitung laenger als die Zeitspanne bis wir verheiratet sind haha Laut lachend
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Compi
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Antwort #9 - 20.02.2009 um 09:21:42
 
Ich habe da noch eine andere Frage..wusste nicht wohin ich es schreiben soll..

Es gibt ja in der Ukraine diese 90 Tages Regelung ohne Visum.Ich bin da etwas verwirrt,da ich 2 unterschiedliche Aussagen kenne.

1  
Ich darf 90 Tage am Stueck in der Ukraine verweilen ohne Visum,dann kurz ausreisen und habe dann wieder 90Tage.

2
Es werden alle Tage zusammen gerechnet die ich innerhalb von 6 Monaten dort verbringe.
Das waeren bei mir jetzt so 57 Tage..ich habe also noch 33 uebrig..das wuerde dann ja bedeuten..das ich erst wieder im April neue 90 Tage nutzen koennte ( da waere das halbe Jahr um)

Was ist denn nun wirklich richtig?

Ich war immer mit Unterbrechungen dort.Mal 2 Wochen ...mal 6 Wochen... wird dann immer wieder neu angefangen zu zaehlen,oder nicht???

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Antwort #10 - 25.02.2009 um 12:28:15
 
Nochmals meine Anfrage...wie sieht es mit den Visafreien Aufenthalten nun wirklich aus?

Siehe vorheriges Posting.

Danke im Vorraus  Smiley
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Antwort #11 - 25.02.2009 um 12:53:40
 
Betrifft kein deutsches sondern ukrainisches Recht, also vielleicht mal selber rechercherien? Zwinkernd Zum Beispiel auf der Seite der Botschaft:
Zitat:
Die Staatsbürger folgender Staaten dürfen ohne Visum in die Ukraine einreisen (“visafreie Staaten”): Kanada (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen), Japan (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen), die USA (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen), die EU-Mitgliedstaaten (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen), die Schweiz (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen), Liechtenstein (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen), die ehemaligen UdSSR-Staaten (außer Turkmenistan), Polen (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an), Ungarn (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an), ...

Hier werden anscheinend mindestens zwei Typen von Staaten unterschieden. Bei EU, USA u.a. steht nur was von 90 Tagen. Bei Polen und Ungarn steht was von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten. Also würde ich für Deutsche annehmen, dass eine kurze Einreise reicht. Im Zweifel aber besser bei der Botschaft direkt nachhaken:
Zitat:
Für Ihre Rückfragen zur Visaerteilung stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 030 28 88 72 20 vom Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr gerne zur Verfügung.


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Antwort #12 - 15.04.2009 um 19:24:07
 
Ok ich weiss Bescheid ..danke:)
Zur Familienzusammenführung...ich heirate ja demnächst in der Ukraine... ist das sicher,das der LU keine Rolle spielt? Ich höre dauernd unterschiedliche Aussagen.
Ich hab zwar bald wieder Arbeit, aber wäre vorher schon verheiratet.
also kann sie dann mit ALG nach DE kommen oder nicht?
Ich verzweifel bald Griesgrämig
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Antwort #13 - 15.04.2009 um 19:41:34
 
Compi schrieb am 15.04.2009 um 19:24:07:
Zur Familienzusammenführung...ich heirate ja demnächst in der Ukraine... ist das sicher,das der LU keine Rolle spielt?  


Der LU spielt in der Regel keine Rolle bei FZF zu Deutschen, zu den Ausnahmen empfehle ich die Boadrsuche "Stichwort: Regelausnahme".

Aber dass wurde dir oben ja auch schon gesagt Zwinkernd

Aloha
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Compi
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Antwort #14 - 15.04.2009 um 20:07:32
 
OK nun hörte ich aber das der § 28 geändert wurde..ist da was dran?
Das würde ja bedeuten... das der LU nun doch entscheidend wäre...

Bist du sicher...???
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