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Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum??? (Gelesen: 7.886 mal)
maus09
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
16.02.2009 um 12:37:22
 
Hallo,

ich habe vor paar Wochen eine Tochter geboren. Wir haben uns entschieden ein Aupair zu nehmen. Wir möchten, dass sie so spätestens im August09 zu uns kommt.

Sie ist eine Bekannte von mir und hat EWrfahrungen mit kleinen Kindern. Jetzt ist unsere Überlegung sie erst für 2-3 Monate mit Besuchervisum einzuladen. Denn mein Mann kennt sie gar nicht und er will sicherstellen, dass alles passt und dass es ihr auch bei uns gefällt.

Dazu kommt auch, dass sie kein Deutsch kann und für Aupairvisum einen Sprachtest braucht. Nun wollte sie einen Sprachkurs besuchen(sie ist Ukrainerin). Der Kurs würde so ca. 300 Euro für 2 Monate kosten. Es sind dann so 25-30 Leute und nur eine Lehrerin. Für mich klingt es eher nach Geldmacherei und weniger nach vernünftig Deutsch lernen:(.  So dann hat mein Mann gesagt, dass sie lieber hier einen Intensivsprachkurs bei der VHS besuchen soll, was auch ähnliches Geld kostet, dafür aber wesentlich besser ist. Und nach 2-3 Monaten wird sie schon ziemlich vernünftig deutsch sprechen können.

Ja, und jetzt die Frage: Kann sie mit einem Touristenvisum einen Sprachkurs besuchen? (so als Gasthörer)

Falls sie erst als Tourist kommen würde, wäre dann eine Ausreise für Aupairvisum erforderlich? Wie lang muss sie dann mindestens wieder zuhause sein, um als Au pair wieder einreisen zu können? Wenn sie hier 3 monate zu Besuch ist, muss sie dann mind 3 Mon wieder in der Ukraine sein???

Vielen Dank,

Maus09
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janetm
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Antwort #1 - 16.02.2009 um 20:19:45
 
maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
Ja, und jetzt die Frage: Kann sie mit einem Touristenvisum einen Sprachkurs besuchen? (so als Gasthörer)


Ja, einen Sprachkurs dürfte sie besuchen.

maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
Falls sie erst als Tourist kommen würde, wäre dann eine Ausreise für Aupairvisum erforderlich? 


Ja, da ein Besuchsvisum eine Rückkehrbereitschaft vorraussetzt.

Aloha
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Einbeck
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Antwort #2 - 16.02.2009 um 21:45:08
 
maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
Falls sie erst als Tourist kommen würde, wäre dann eine Ausreise für Aupairvisum erforderlich? Wie lang muss sie dann mindestens wieder zuhause sein, um als Au pair wieder einreisen zu können? Wenn sie hier 3 monate zu Besuch ist, muss sie dann mind 3 Mon wieder in der Ukraine sein???


Ja,   (Au-Pair Visum ist gesondert als nationales Visum zu beantragen) auch weil Au-Pair ein anderer Reisezweck ist, ein Reisezweck der mit Besuchsvisum nicht gestattet ist.
Au-Pair Tätigkeit gilt in Deutschland als Erwerbstätigkeit und muss daher per Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis gestattet werden.
Siehe auch § 20 BeschV (Beschaftigungsverordnung) einfache Grundkenntnisse
der deutsche Sprache und max. Alter von 24 Jahren sind zu beachten.
Keine au-Pair Tätigkeit bei Verwandten und nicht deutschsprechenden Familien.

Beantragt werden kann das Visum direkt nach Rückkehr in die Heimat, Reise nach Deutschland nach Visumserteilung möglich, aber bitte beachten, Au-Pair Visen sind beteiligungs- und zustimmungspflichtige Visen, die ABH wird beteiligt und muss zustimmen, ca. 2-3 Monate Bearbeitungsdauer.
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C_Devil
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Antwort #3 - 16.02.2009 um 22:10:03
 
Einbeck schrieb am 16.02.2009 um 21:45:08:
Au-Pair Visen sind beteiligungs- und zustimmungspflichtige Visen, die ABH wird beteiligt und muss zustimmen, ca. 2-3 Monate Bearbeitungsdauer.  

Nicht zu vergessen: damit die ABH zustimmt, muss auch die Agentur für Arbeit zustimmen - s. auch hier: Au-pair
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
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maus09
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.02.2009 um 09:33:38
 
Vielen Dank!

also wenn sie 3 Mon als Besucher hier ist und dann wieder zurückfährt und gleich das Aupair Visum beantragt und sich das Bearbeitungsdauer auf z. B. 2 Mon reduziert, darf sie dann gleich einreisen? Ich kenne es so, dass man nach 3 Monate in Deutschland mindestens wieder 3 Monate in der Ukraine sein soll.

Uns geht es auch um die Zeit, da ich im August-September eine Ausbildung anfangen möchte.

Wie lange kann es dauern ein Besuchervisum zu bekommen? Geht es recht schnell oder dauert es auch 2-3 Monate bis sie es hat?

Grüße,

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sigi-n
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Antwort #5 - 17.02.2009 um 09:38:37
 
Guten Morgen
ich will ja keine spassbremse sein, aber die chancen auf 3 Monate Besuchsvisum sehe ich nahe null, ich würde das mal nicht so einfach in die Planung eingeziehen
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Mick
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Antwort #6 - 17.02.2009 um 09:47:10
 
maus09 schrieb am 17.02.2009 um 09:33:38:
also wenn sie 3 Mon als Besucher hier ist und dann wieder zurückfährt und gleich das Aupair Visum beantragt und sich das Bearbeitungsdauer auf z. B. 2 Mon reduziert, darf sie dann gleich einreisen? Ich kenne es so, dass man nach 3 Monate in Deutschland mindestens wieder 3 Monate in der Ukraine sein soll. 

Hi,
rein rechtlich: eine sofortige Wiedereinreise ist möglich, keine
3 Monate Auslandsaufenthalt in einem solchen Fall erforderlich.

maus09 schrieb am 17.02.2009 um 09:33:38:
Wie lange kann es dauern ein Besuchervisum zu bekommen? Geht es recht schnell oder dauert es auch 2-3 Monate bis sie es hat?

Ein bis drei Tage, eine Woche? Jedenfalls dauert es ned lang
(auch nicht die Ablehnung).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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maus09
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.02.2009 um 09:54:10
 
Warum sollte es nicht möglich sein, ein Besuchervisum zu bekommen?

Ich hatte vor 2 Jahren eine Freundin zur Hochzeit da gehabt mit ihrem Mann. Lief alles unproblematisch!!!!
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Mono
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Antwort #8 - 17.02.2009 um 10:32:38
 
maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
... Sprachkurs besuchen (sie ist Ukrainerin). Es sind dann so 25-30 Leute und nur eine Lehrerin. Für mich klingt es eher nach Geldmacherei und weniger nach vernünftig Deutsch lernen

Warte einmal ab, bis deine Tochter hier in die Schule kommt. Da ist diese Lehrer-Schüler-Relation nicht unüblich. Das Problem liegt in der Ukraine wohl ganz woanders:

www.zfa-kiew.dasan.de/files/390_ua_du_im_lichte_des_dsd.doc

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Antwort #9 - 17.02.2009 um 13:19:50
 
maus09 schrieb am 17.02.2009 um 09:54:10:
Warum sollte es nicht möglich sein, ein Besuchervisum zu bekommen?

Ich hatte vor 2 Jahren eine Freundin zur Hochzeit da gehabt mit ihrem Mann. Lief alles unproblematisch!!!!


Beim Besuchsvisum wird besonders darauf geachtet, ob sie auch sicher zurück kehrt in die Ukraine. Wenn sie dort verheiratet ist, ein kleines Kind hat, Arbeit hat und nur zwei Wochen Urlaub bekommt, ist ein Zwei-Wochen-Visum sicherlich einfach zu bekommen.

Wenn sie "nichts" hat und drei Monate weg kann, dann kann sie auch (illegal) in Deutschland bleiben. Da wird die deutsche Botschaft ganz genau hinsehen.

Ihr solltet auf jeden Fall einen "Plan B" haben: Deutsch lernen in der Ukraine und Au-Pair anfangen ohne "Probezeit".
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maus09
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.02.2009 um 13:30:08
 
@Mono:

interessant zu wissen!!!

Wir werden es wohl versuchen erst ein Besuchervisum zu bekommen und dann das Aupair.

Mein Mann hat zu mir jetzt gemeint, dass wir keinen ausreichenden Grund für die Visaerteilung haben, deswegen kann eine Ablehnung kommen. Einfach so ein junges Mädchen für 3 Monate einladen... ich weiß nicht auf welche Gedanken die da kommen können.

Ich habe dann gleich was überlegt und will folgendes als Grund einführen: wir werden unsere Tochter demnächst taufen lassen. In die Einladung können wir reinschreiben, dass sie als Taufpatin für unsere Tochter gewält wird. Ob das so ist, wissen wir noch nicht. Das wäre zumindest Grund genug um das BV zu bekommen. Oder wird da gar nicht auf Gründe geschaut???

Und als nächstes kommt die Frage: wird es keine Probleme bei der Aupair Visaerteilung geben, wenn sie kurz vorher als Besucher/Taufpatin hier war?

Oder sollen wir lieber das Thema mit dem Sprachkurs erwähnen? Oder gar nix zum Zweck des Aufenthaltes sagen?

Versteht ihr was ich meine???

Grüße,

maus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.02.2009 um 13:37:44
 
@reinhard:

hat sich überkreuzt...

Ja, das ist das was ich meine!!!

Aber wenn das Besuchervisum abgelehnt wird, wissen wir es relativ schnell und können zum Plan B wechseln. Aber wird das Aupairvisum nicht aus gleichen Gründen auch abgelehnt???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 18.02.2009 um 12:20:10
 
Kann jemand mir dazu noch Stellung nehmen???

Zitat:
Wir werden es wohl versuchen erst ein Besuchervisum zu bekommen und dann das Aupair.

......

Ich habe dann gleich was überlegt und will folgendes als Grund einführen: wir werden unsere Tochter demnächst taufen lassen. In die Einladung können wir reinschreiben, dass sie als Taufpatin für unsere Tochter gewält wird. Ob das so ist, wissen wir noch nicht. Das wäre zumindest Grund genug um das BV zu bekommen. Oder wird da gar nicht auf Gründe geschaut???

Und als nächstes kommt die Frage: wird es keine Probleme bei der Aupair Visaerteilung geben, wenn sie kurz vorher als Besucher/Taufpatin hier war?

Oder sollen wir lieber das Thema mit dem Sprachkurs erwähnen? Oder gar nix zum Zweck des Aufenthaltes sagen?



Zitat:
Aber wenn das Besuchervisum abgelehnt wird, wissen wir es relativ schnell und können zum Plan B wechseln. Aber wird das Aupairvisum nicht aus gleichen Gründen auch abgelehnt???


Also wenn keine Rückkehrbereitschaft nachweisbar ist.

Sie hat einen Job aber nach 1 Jahr als Aupair wird sie den Job erstmal verlieren. Sie hat keinen Mann und Kinder. Hat das Besuchervisum (Ablehnung oder auch ZUstimmung) irgendwelche Einflüsse auf Aupair Visum?

Wir füllen jetzt die VE aus und werden es evtl morgen im AA abgeben.

Grüße,
maus
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Antwort #13 - 18.02.2009 um 13:14:38
 
maus09 schrieb am 18.02.2009 um 12:20:10:
Sie hat einen Job aber nach 1 Jahr als Aupair wird sie den Job erstmal verlieren. Sie hat keinen Mann und Kinder. Hat das Besuchervisum (Ablehnung oder auch ZUstimmung) irgendwelche Einflüsse auf Aupair Visum?


zu deiner ersten Frage
der Grund interessiert niemanden! Rückkehrbereitschaft ist alles
zu Frage 2
wieso? au-pair ist quasi arbeitsvisum
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Mikael321
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Antwort #14 - 18.02.2009 um 14:03:56
 
maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
(sie ist Ukrainerin).
Da du angegeben hast, selbst Ausländerin zu sein, bist du vielleicht aus der Ukraine ?

Dann könnte das zu einem Problem werden. Viele ABH ´s lehnen Aupair aus den Heimatländern, oder aus dem gleichen Sprachraum ab. Begründung ist halt, das die Mädels / Jungs die Deutsche Kultur und Sprache lernen sollen. Spricht die tägliche Umgangsperson, die gleiche Sprache, wie das Aupair, wird die AE meist abgelehnt. Ganz besonders, wenn das Aupair aus dem Verwandten oder Bekanntenkreis kommt.


Michael
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