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Sparchvisum beantragen bei Ausländerbehörde (Gelesen: 2.220 mal)
thang dien
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16.02.2009 um 11:41:28
 
Guten Tag zusammen,

da ich ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Ausländerbehörde habe und dies mit meiner Frage nicht gefährden möchte hoffe ich hier eine erste Auskunft zu erhalten.

Wäre es rechtlich möglich ein Sprachvisum direkt bei der Ausländerbehörde zu beantragen? Ich habe herausgefunden, dass wenn ein Schengenvisum vorhanden ist, die Ausländerbehörde dies tun kann. Wie sieht es aus wenn man das ganze aus einem Drittland per Post macht? Hätte hier die Ausländerbehörde überhaupt die Möglichkeit zuzustimmen?

Vielen Dank.
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.02.2009 um 13:01:58
 
Aus einem Schengen-Visum eine AE für einen Sprachkurs zu machen, ist praktisch unmöglich. Die AufenthV und das AufenthG gibt dazu kein Spielraum.

P.S. Ich halte es für ein Gerücht, dass das Deine ABH machen.
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thang dien
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Antwort #2 - 16.02.2009 um 13:17:44
 
Vielen Dank. Hat sich erledigt. Ist aus einem Drittland nicht möglich da immer die Auslandsvertretung zuständig ist.
Die Aussage der ABH war, dass wenn der Ausländer sich bereits mit einem Schengen Visum hier befindet, er den Antrag direkt bei der ABH abgeben kann und man ihn nicht zwingend an die Botschaft im Drittland verweisen muß.

Danke nochmal.
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.02.2009 um 13:20:35
 
Mit einem Schengen-Visum ist das grundsätzlich nicht möglich. Mit jeder anderen AE wäre es möglich.
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thang dien
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Antwort #4 - 19.02.2009 um 16:02:58
 
Hallo nochmal.

Warum findet dies: AufenthG

§ 71 Zuständigkeit
(1) Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind die Ausländerbehörden zuständig. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass für einzelne Aufgaben nur eine oder mehrere bestimmte Ausländerbehörden zuständig sind.

(2) Im Ausland sind für Pass- und Visaangelegenheiten die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zuständig.


bei einem Schengen Visum keine Anwendung? Die Person ist doch dann nicht im Ausland sondern im Inland.

Vielen Dank nochmal.

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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.02.2009 um 09:46:23
 
Ich schrieb bereits, dass Du ein Schengen-Visum nicht in ein Sprachvisum bzw. in einer AE gewandelt werden kann. Bei einer Heirat in Deutschland wäre es unter bestimmten Umständen (je nach Bundesland und ABH) möglich. In Deinem Fall geht es nicht. Das hat auch nichts mit der Zuständigkeit zu tun. Deine Bekannte müsste bei der zuständigen Botschaft einen Antrag auf Erteilung einer AE für ein Sprachkurs beantragen.
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Mick
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Antwort #6 - 22.02.2009 um 12:39:05
 
thang dien schrieb am 19.02.2009 um 16:02:58:
Hallo nochmal.

Warum findet dies: AufenthG

§ 71 Zuständigkeit
(1) Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind die Ausländerbehörden zuständig. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass für einzelne Aufgaben nur eine oder mehrere bestimmte Ausländerbehörden zuständig sind.

(2) Im Ausland sind für Pass- und Visaangelegenheiten die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zuständig.


bei einem Schengen Visum keine Anwendung? Die Person ist doch dann nicht im Ausland sondern im Inland.

Vielen Dank nochmal.


Um die Frage konkret zu beantworten, siehe § 5 Abs. 2 AufenthG:

Zitat:
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

    1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist


Wichtig ist hier das Wort "erforderlich". Das "erforderliche" Visum
wäre hier eben nicht das Schengenvisum sondern ein Visum zwecks
Teilnahme an einem Sprachkurs.
Ausnahmeregelungen findest Du z.B. im § 39 AufenthV. Da muss
aber ein Anspruch auf Erteilung einer AE vorliegen. Die Sprachkurs-
AE wird aber im Ermessenwege erteilt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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