login schrieb am 17.02.2009 um 13:07:12:Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.
Das Kind braucht einen Pass, einen deutschen Pass. Das bekommt er/sie erst, wenn es geboren ist. Dazu werden Geburtsurkunde usw. benötigt.
Er/Sie hat die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn du die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennst. Er/sie ist dann Doppelstaatler.
Nach dem beantragen des deutschen Pass, wird eine Visa zur Personensorge zum deutschen Kind beantragt.
Was auch noch eine Rolle spielt, ist die Dokumentenprüfung, die sicherlich 4-6 Monate in Anspruch nehmen wird.
Danach habe ich doch nicht gefragt.
Das ist doch alles klar. Es geht
nicht um den Nachzug der Mutter zur Personensorge.
Es geht um die Aussage das ein deutsches Baby angeblich
einen Rechtsanspruch darauf hat, ihn Deutschland geboren zu werden.Wer kann genau zu diesem Punkt etwas sinnvolles beitragen?
Eine zur Personensorge nachziehende Mutter ist von Sprachnachweisen befreit da sie ja ein deutsches Kind hat.
Demnach bräuchte sie auch keine Sprachnachweise wenn sie ein deutsches ungeborenes Baby hat.
Bei der Personensorge muss sie auch nicht heiraten.
Demnach bräuchte sie auch keine aufwendigen Dokumentenprüfungen wie bei Heirats,- oder Schengenvisas.
Einzig und allein der Nachweis das das Kind einen deutschen Vater hat muss erbracht werden und dies geschieht ja mit der vorab Anerkennung der Vaterschaft durch mich.
Der eigentlichen Fragestellung sind wir noch keinen Schritt näher gekommen. Obwohl das ja gerade die Lösung wäre nicht Monate lang auf seine kleine Familie warten zu müssen
Die Kosten halte ich auch für überschaubar. Es wird sogar eher billiger wenn die Frau das Kind in Deutschland bekommt und man dann halt diese Kosten bezahlen müsste.
Sollte es ein Kaiserschnitt im Krankenhaus werden dann müsste ich mit ca. 4000 bis 5000 Euro rechnen. Sollte es eine Hausgeburt werden dann kostet es mich gar nichts denn meine Mutter ist Hebamme.
Dagegen stehen mindestens 4500 Euro Ersparnisse.
1500 € Ersparnis für den Sprachnachweis und die damit verbundenen Kosten wie Unterkunft etc....
2000 Euro Ersparnis für Flüge, Papiere etc. innerhalb der Trennungsdauer bis die kleine Familie einreisen dürfte.
1000 Euro an Kindergeld (6 Monate) da ja bereits ab Geburt in Deutschland gezahlt wird.
Das wichtigste aber das die kleine Familie zusammen ist und nicht noch 1 Jahr getrennt sein muss. Das lässt sich mit Geld nicht aufwiegen.