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Niederlassungserlaubnis als Student!? (Gelesen: 1.342 mal)
Kitty03
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis als Student!?
15.02.2009 um 16:45:06
 
Hallo!

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Seit 3 Jahren bin ich mit einem Tunesier verheiratet, dass heißt, dass er dieses Jahr eigentlich seine Niederlassungserlaubnis beantragen könnte. Aber die Ausländerbehörde sagte mir nun, dass er die nicht beantragen kann, da er Student ist und ich bin zur Zeit leider auf Arbeitssuche. Damit ist der Lebensunterhalt nicht gesichert...
Ist das wirklich so, kann er die NE tatsächlich nicht beantragen? Wie sieht es aus, wenn ich jetzt eine Arbeit bekommen würde? Könnte er die dann beantragen? Ich habe gehört, dass man min. eine gewisse Zeit gearbeitet haben muss.
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Mfg Kitty
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis als Student!?
Antwort #1 - 16.02.2009 um 12:29:38
 
Für die Erteilung einer NE ist die Sicherung des LU, neben anderen Voraussetzungen unabdingbar.
Die bloße Anwesenheit von drei Jahren in Deutschland reicht jedenfalls dafür nicht aus.

Die genauen Bestimmungen kannst Du oben im Aufenthaltsgesetz unter den §§ 9 bzw. 19 nachlesen.
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