Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Nachzug zum Kind (Gelesen: 5.982 mal)
Verzweifelt21
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug zum Kind
08.02.2009 um 19:57:22
 
Hallo Smiley ..

ich denk hier bin ich richtig Durchgedreht..

hab ja schon mal geschrieben aber das ein altes Thema!!..

Ich wollte meinen Partner ja unbedingt zur Geburt seines/unseres Kindes hier haben, hat leider nicht geklappt ...


Ich geh morgen (Montag) zum Jugendamt und dort werd ich eine Vaterschaftsanerkennung machen die ja dann nach Tunesien geschickt wird und die er unterschreibt und dann wieder zurück geschickt wird nach D??!.. Ich denk das weiß ich so sicher...

Hat er dann automatisch das Sorgerecht? Müssen wir das gemeinsame Sorgerecht haben um Nachzug zum Kind zu stellen?


Nun meine eigentlich Frage:

Den Nachzug zum Kind kann ich ja erst dann beantragen wenn der kleine auf der Welt ist oder? oder kann ich zumindest den Antrag vorher schon stellen?...

Welche Vorraussetzungen muss ICH erfüllen damit er einreisen darf bzw. was muss ich alles zur ABH mitbringen!...



Wenn ich zur ABH gehe möchte ich nicht ganz so blöd da stehn und doch schon meine rechtliche Seite kennen!!
Denn die bei uns in der ABH sind eh schon ziemlich .. naja .. Deutsche hat Ausländer .. des kann nur ne dumme sein ^^ .. -grins- ...


Es ist ja soweit ich informiert richtig das er keinen D-Test braucht & ich keine finanziellen Nachweise richtig?.. denn wenn ich nach der Geburt Elternzeit beziehe wird es ja etwas schwierig das richtige Einkommen vorweisen zu können oO...


Ich hoffe ihr könnt mir helfen!...


LG
Vero
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #1 - 08.02.2009 um 20:26:01
 
Verzweifelt21 schrieb am 08.02.2009 um 19:57:22:
Hat er dann automatisch das Sorgerecht? Müssen wir das gemeinsame Sorgerecht haben um Nachzug zum Kind zu stellen?

Nein. Ja. Ihr müsst zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung noch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben. Am besten gleich morgen beim Jugendamt danach fragen.

Zitat:
Den Nachzug zum Kind kann ich ja erst dann beantragen wenn der kleine auf der Welt ist oder? oder kann ich zumindest den Antrag vorher schon stellen?...

Du kannst gar keinen Antrag stellen, das kann nur der Vater. Und, soweit ich weiß, wird dazu die Geburtsurkunde verlangt, d.h. das Kind muss dazu bereits geboren sein. Man kann es aber zumindest versuchen, manchmal machen die Behörden Ausnahmen.

Zitat:
Welche Vorraussetzungen muss ICH erfüllen damit er einreisen darf bzw. was muss ich alles zur ABH mitbringen!...

Strenggenommen nur die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung. Natürlich ist es hilfreich, wenn die Mutter durch entsprechende Mitarbeit deutlich macht, dass ihr tatsächlich daran gelegen ist, dass der Vater mithilft.

Zitat:
Wenn ich zur ABH gehe möchte ich nicht ganz so blöd da stehn und doch schon meine rechtliche Seite kennen!!

Aus Sicht der ABH hast Du keine "Rechte", weil Du nicht beteiligt bist (weder Antragsteller, noch Person, zu der nachgezogen wird).


Zitat:
Es ist ja soweit ich informiert richtig das er keinen D-Test braucht & ich keine finanziellen Nachweise richtig?.. denn wenn ich nach der Geburt Elternzeit beziehe wird es ja etwas schwierig das richtige Einkommen vorweisen zu können oO...

Ja. Dein Einkommen ist übrigens irrelevant, weil Du ihm nicht zu Unterhalt verpflichtet bist.

Was mir noch einfällt, wenn wirklich die Geburtsurkunde verlangt wird, dann lohnt es sich, vorab mit dem Geburtenbüro zu reden, was dort an Unterlagen für die Geburtsurkundung verlangt wird. Da Ihr nicht verheiratet seid, ist garantiert die Geburtsurkunde des Vaters vorzulegen - mit deutscher Übersetzung, sowie Apostille bzw. Legalisation. Wenn man jetzt schon mal anfängt, die Dokumente zu besorgen, geht es später schneller ...

Eduard

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.02.2009 um 20:37:32 von Eduard »  
 
IP gespeichert
 
Manna
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 72
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #2 - 23.02.2009 um 18:46:47
 
Eduard schrieb am 08.02.2009 um 20:26:01:
Ja. Dein Einkommen ist übrigens irrelevant, weil Du ihm nicht zu Unterhalt verpflichtet bist.

Mmmmhhhhhh.....
ja, die Kindesmutter vielleicht nicht. Aber das Kind?
Irgendjemand muss doch sicherlich eine Verpflichtungserklärung abgeben, oder nicht?
Geburtsurkunde (vorherige Vaterschaftsanerkennung) und fertig für FZF zum deutschen Kind?
Kann ich mir nicht vorstellen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #3 - 23.02.2009 um 18:57:17
 
Manna schrieb am 23.02.2009 um 18:46:47:
Mmmmhhhhhh.....
ja, die Kindesmutter vielleicht nicht. Aber das Kind?
Irgendjemand muss doch sicherlich eine Verpflichtungserklärung abgeben, oder nicht?
Geburtsurkunde (vorherige Vaterschaftsanerkennung) und fertig für FZF zum deutschen Kind?
Kann ich mir nicht vorstellen


Ja, aber die Gesetze hängen ja nicht davon ab, was Du Dir vorstellen kannst.

Das (deutsche) Kind braucht keinen Beruf, keine Wohnung, es muss nicht einmal sprechen können. Der Vater darf einfach hin.

Allerdings hängt dann das Aufenthaltsrecht des Vaters davon ab, dass er sich tatsächlich "kümmert". Wenn er hier irgend was anderes macht und den Kontakt zum Kind verliert, wird er Probleme bei der Verlängerung seiner AE bekommen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Manna
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 72
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #4 - 23.02.2009 um 19:21:57
 
Ok, ich kenne mich nicht aus, daher frage ich  Zwinkernd

Ist ja dann ein guter Weg z.B. Deutsch Start A1 zu umgehen.....zudem erspart man sich eine ganze Eheschliessung und die damit verbundenen Pflichten/Kosten?
Ich könnte also einfach mit dem Vater meines Kindes in "wilder Ehe" zusammen leben und gut ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #5 - 24.02.2009 um 03:26:53
 
Manna schrieb am 23.02.2009 um 18:46:47:
Irgendjemand muss doch sicherlich eine Verpflichtungserklärung abgeben, oder nicht?
Bei meiner Partnerin, die mit unserem Kind nach Deutschland reisen will, wird von der Botschaft eine VE nach §§ 66 bis 68 AufenthG verlangt, weil sie in ihrem Land keine visierfähigen Reisedokumente bekommen kann und die Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht beim BMI beantragt werden muß, damit ihr das Visum als Blattvisum ausgestellt werden kann.

Manna schrieb am 23.02.2009 um 19:21:57:
Ist ja dann ein guter Weg z.B. Deutsch Start A1 zu umgehen.....zudem erspart man sich eine ganze Eheschliessung und die damit verbundenen Pflichten/Kosten?
Ich könnte also einfach mit dem Vater meines Kindes in "wilder Ehe" zusammen leben und gut ist?
Je nachdem, was vorteilhafter ist, ohne Trauschein ist natürlich für jedes einzelne Kind Vaterschaftsanerkennung (braucht auch Ledigkeitsbescheinigungen), Erlärung zum gemeinsamen Sorgerecht und u.U. Namensänderungsantrag zu machen, multipliziert mit der Anzahl der Kinder können die Kosten viel höher sein als einmalige Hochzeit. Außerdem kommt man als verheirateter in den Genuß steuerlicher Vorteile und dann ist da natürlich noch die Familienkrankenversicherung, wenn man nicht privat versichert ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #6 - 24.02.2009 um 11:31:30
 
Manna schrieb am 23.02.2009 um 19:21:57:
Ist ja dann ein guter Weg z.B. Deutsch Start A1 zu umgehen.....zudem erspart man sich eine ganze Eheschliessung und die damit verbundenen Pflichten/Kosten?


Das hängt von Deinem Verantwortungsgefühl ab. Du "sparst" damit einige Wochen Lernen und eine Prüfung, übernimmst aber (hoffentlich) eine lebenslange Verpflichtung für einen neuen Menschen.

Außerdem: Der zuziehende Vater wird im Zweifel von der ABH verpflichtet, eine Integrationskurs zu absolvieren. Das "spart" er also nicht, sondern verschiebt es lediglich auf die zeit nach der Einreise.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
login
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #7 - 24.02.2009 um 17:27:23
 
Ich habe da auch mal eine Frage, kann eine AE zur Personensorge versagt werden, wenn z.b kein Krankenversicherungsschutz vorhanden ist?

Wenn beide nicht verheiratet sind, er nur der Vater des Kindes ist und somit keinen Anspruch auf Familienverischerung hat?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #8 - 24.02.2009 um 18:00:32
 
login schrieb am 24.02.2009 um 17:27:23:
Ich habe da auch mal eine Frage, kann eine AE zur Personensorge versagt werden, wenn z.b kein Krankenversicherungsschutz vorhanden ist?

Ja, die KV gehört zu den Grundvorraussetzungen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #9 - 24.02.2009 um 18:17:20
 
maki schrieb am 24.02.2009 um 18:00:32:
Ja, die KV gehört zu den Grundvorraussetzungen.


Wenn also eine Geringverdienerin ein Kind von einem Ausländer hat, erhält dieser keine AE, weil keine PKV vorhanden ist und im Moment noch nicht geheirat wird, so dass er in die GKV kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #10 - 24.02.2009 um 18:18:07
 
Afaik ist die KV teil des LU, der beim Nachzug zum deutschen Kind unbeachtlich ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #11 - 24.02.2009 um 18:21:46
 
Alacrity schrieb am 24.02.2009 um 18:18:07:
Afaik


ZwinkerndSorry, was ist Afaik?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #12 - 24.02.2009 um 18:51:52
 
Akronym für Englisch: as far as I know

Grüße

Jetflyer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #13 - 24.02.2009 um 18:55:42
 
Ah vielen Dank, also heißt das, dass in dem Fall kein Nachweis des LU erforderlich ist, hinzu zählt die KK?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Kind
Antwort #14 - 24.02.2009 um 19:07:35
 
IMHO (um noch so ein schönes denglisches Wort zu benutzen)

in my humble opinion

JA, KV ist nach den Buchstaben des Gesetzes nicht erforderlich, da ja die LU Sicherung in den allgemeinen Erteilungsvorrausstzungen aus $5 nicht zwingend gefordert wird.

In der Praxis:
1.:ganz schlechte Idee, in D. ohne KV zu sein
2. Die Botschaften verlangen sehr häufig den Nachweis der KV, sonst kein Visum, LU Erfordernis hin oder her.

Führe bei mir z.B. dazu, das für das FZF Visum meiner Frau eine KV in der Botschaft nachgewiesen werden mußte (haben wir mit einer Reise KV gelöst), nach Einreise in D. hat sich die ABH tatsächlich nicht dafür interessiert, ob meine Frau versichert ist.

Grüße
Jetflyer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema