katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 09:51:54:also es ist so, es ist eine Familienzusammenführung geplannt.
Dann sollte auch mit dem entsprechenden Visum eingereist werden - man erspart sich dann eine Menge Ärger, der sich ja jetzt schon andeutet - Du hast je selbst geschrieben, wie die
ABH die Einreise mit dem Besuchsvisum berwerte würde.
katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 09:51:54:weil die Frau Harz IV - Empfängerin ist, Sie vielleicht gar nicht mehr nach Deutschland einreisen darf?
Wenn die Pertnerin hier in Deutschland Deutsche (das schriebst Du ja schon) ist, neben der deutschen nicht auch noch die Staatsangehörigkeit der ausländischen Partnerin hat, im Herkunftsland der ausländischen Partnerin nie längere Zeit gewohnt und gearbeitet hat, die Sprache des Herkunftslands der ausländischen Partnerin nicht nahezu perfekt spricht, dann besteht keine Gefahr.
Denn grundsätzlich ist der Bezug von Sozialleistungen durch Deutsche im Zusammenhang mit einem Ehegattennachzug bzw. einer Visaerteilung zum Zwecke der Eheschließung (bzw. Eingehen einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft) unerheblich. - Deshalb kann das Visum also regelmäßig nicht abgelehnt werden.
Das einzige Problem wäre also die notwendige Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen Einreise der ausländischen partnerin und der Hochzeit. - Diese
VE könnte aber auch durch eine solvente dritte person abgegeben werden (muss also nicht die deutsche Partnerin sein!)
katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 09:51:54:Wissen Sie vielleicht auch, was die Frau in Moldawien alles für die Hochzeit benötigt?
Gegenfrage:
Können in Moldawien überhaupt eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften geschlossen werden?
=schweitzer=