Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gleichgeschlechtliche Eheschließung (Gelesen: 1.835 mal)
Themen Beschreibung: Probleme bei gleichgeschlichtlicher Heirat
katharina4u
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Eichstätt, Bayern, Germany
Eichstätt
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: moldauwisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gleichgeschlechtliche Eheschließung
05.02.2009 um 09:13:41
 
Hallo zusammen,
meine Bekannte aus Moldawien möchte eine Deutsche Frau heiraten. Hiefür waren Sie bereits beim Notar der Ihr die notwendigen Unterlagen mitgegeben hat, die Sie dafür noch benötigen.
Der Notar meint, das Sie durchaus mit einem Besuchsvisum die Ehe beschließen kann. Ist das wirklich kein Problem, wenn hierfür kein Heiratsvisum beantragt wird???
Das zweite Problem ist, das die deutsche Frau Harz IV - Empfängerin ist. Muss man dann speziell etwas beachten???
Weiß jemand worauf man sonst bei einer solchen Eheschließung aufpassen muss.
Die Bekannte hat nämlich auch Kinder in Deutschland und hat Angst, das sie bei einem Fehler nicht mehr nach Deutschland einreisen kann?

Ich bedanke mich herzlich für eure Mithilfe

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichgeschlechtliche Eheschließung
Antwort #1 - 05.02.2009 um 09:40:59
 
Hallo katharina4u,

die Heirat in Deutschland ist mit einem Besuchsvisum möglich. Jedoch muss sie dann nach Beendigung des Besuchsaufenthalts grundsätzlich wieder ausreisen. Für die Beantragung eines AT muss sie mit dem erforderlichen Visum eingereist sein. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn sie mit einem Besuchsvisum eingereist ist.

Sollte die deutsche Ehefrau für den Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen, könnte es problematisch sein, da sie die eventuell anfallenden Kosten nicht decken kann. Die Abgabe der VE könnte jedoch auch über die in Deutschland lebenden Kinder (Volljährigkeit vorausgesetzt) erfolgen.

Für weitere Anworten müsste ich wissen, ob eine Familienzusammenführung  oder nur ein Besuchsaufenthalt mit Heirat geplant ist.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
katharina4u
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Eichstätt, Bayern, Germany
Eichstätt
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: moldauwisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichgeschlechtliche Eheschließung
Antwort #2 - 05.02.2009 um 09:51:54
 
Zu erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort Smiley

also es ist so, es ist eine Familienzusammenführung geplannt. Nur die Sorge besteht darin, das wenn Sie ein Heiratsvisum beantragt und dies abgelehnt wird, weil die Frau Harz IV - Empfängerin ist, Sie vielleicht gar nicht mehr nach Deutschland einreisen darf?

Was wäre den ratsamer ein Heiratsvisum oder ein Besuchsvisum für die Heirat zu beantragen. Das ausländeramt in Deutschland meint, das eine Heirat im Besuchsvisum eine Erschleichung eines Aufenthaltstitels wäre. Stimmt das?

Es ist so, meine Bekannten möchte einfach den sichersten Weg gehen, um in Deutschland die Frau zu heiraten und hier bleiben zu können, damit sich auch bei den Kindern ist.

Eine Versorgungserklärung wäre von einem der Kinder jederzeit möglich.

Wissen Sie vielleicht auch, was die Frau in Moldawien alles für die Hochzeit benötigt?

Nochmals vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichgeschlechtliche Eheschließung
Antwort #3 - 05.02.2009 um 12:02:19
 
katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 09:51:54:
also es ist so, es ist eine Familienzusammenführung geplannt. 


Dann sollte auch mit dem entsprechenden Visum eingereist werden - man erspart sich dann eine Menge Ärger, der sich ja jetzt schon andeutet - Du hast je selbst geschrieben, wie die ABH die Einreise mit dem Besuchsvisum berwerte würde.

katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 09:51:54:
weil die Frau Harz IV - Empfängerin ist, Sie vielleicht gar nicht mehr nach Deutschland einreisen darf?


Wenn die Pertnerin hier in Deutschland Deutsche (das schriebst Du ja schon) ist, neben der deutschen nicht auch noch die Staatsangehörigkeit der ausländischen Partnerin hat, im Herkunftsland der ausländischen Partnerin nie längere Zeit gewohnt und gearbeitet hat, die Sprache des Herkunftslands der ausländischen Partnerin nicht nahezu perfekt spricht, dann besteht keine Gefahr.

Denn grundsätzlich ist der Bezug von Sozialleistungen durch Deutsche im Zusammenhang mit einem Ehegattennachzug bzw. einer Visaerteilung zum Zwecke der Eheschließung (bzw. Eingehen einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft) unerheblich. - Deshalb kann das Visum also regelmäßig nicht abgelehnt werden.

Das einzige Problem wäre also die notwendige Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen Einreise der ausländischen partnerin und der Hochzeit. - Diese VE könnte aber auch durch eine solvente dritte person abgegeben werden (muss also nicht die deutsche Partnerin sein!)

katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 09:51:54:
Wissen Sie vielleicht auch, was die Frau in Moldawien alles für die Hochzeit benötigt?


Gegenfrage:

Können in Moldawien überhaupt eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften geschlossen werden?

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
katharina4u
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Eichstätt, Bayern, Germany
Eichstätt
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: moldauwisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichgeschlechtliche Eheschließung
Antwort #4 - 05.02.2009 um 12:25:38
 
Danke für die Antwort,
die letzte Frage habe ich falsch gestellt, meine Bekannten wollen beim Notar in Deutschland heiraten.

Zu der Verpflichtungserklärung hätte ich noch eine Frage. Gibt es hierfür ein spezielles Formular, bzw. was muss darin alles stehen. Wie hoch sollte der Verdienst der Person sein, der diese Verpflichtung übernimmt?

Wenn die Bekanntin im Moldawien ein Heiratsvisum beantragt, sollte die dann dort schon anfgangen einen Deutschkurs zu machen, da sie noch sehr schlecht deutsch sprechen kann? Oder sollte sie diesen erst in Deutschland machen?

Welche Dokumente werden grundsätzlich bei der Botschaft für das Heiratsvisum bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe benötigt?

Vielen Dank für eure Hilfe...   Kuss

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichgeschlechtliche Eheschließung
Antwort #5 - 05.02.2009 um 12:53:52
 
katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 12:25:38:
Zu der Verpflichtungserklärung hätte ich noch eine Frage. Gibt es hierfür ein spezielles Formular, bzw. was muss darin alles stehen. Wie hoch sollte der Verdienst der Person sein, der diese Verpflichtung übernimmt?


Das Formular gibt es bei der ABH - dort wären auch die detaillierten Informationen einzuholen.

katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 12:25:38:
Wenn die Bekanntin im Moldawien ein Heiratsvisum beantragt, sollte die dann dort schon anfgangen einen Deutschkurs zu machen, da sie noch sehr schlecht deutsch sprechen kann?


Ja, unbedingt - es wird grundätzlich erwartet, dass in Zusammenhang mit der Visaantragstellung bei der Deutschen Botschaft bereits der Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse ( in der Regel durch Zertifikat des Goetheinstituts) erbracht wird.

katharina4u schrieb am 05.02.2009 um 12:25:38:
Welche Dokumente werden grundsätzlich bei der Botschaft für das Heiratsvisum bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe benötigt?


Allgemeine Informationen zu den Visabestimmungen und einigen Modalitäten bei der Beantragung sind
hier
nachzulesen. Detaillierteres zum Visum zum Zwecke der Eheschließung findest Du 
hier
. Grundsätzlich gelten in auch in Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Eheschließung diese Bestimmungen - ggf. zu beachtende Besonderheiten sollten direkt bei Vorsprache bei der Botschaft erfragt werden.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ayamhuhn
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichgeschlechtliche Eheschließung
Antwort #6 - 05.02.2009 um 16:22:12
 
Wenn die Eheschließung beim Notar stattfindet könnte es sein, dass sich tatsächlich Besonderheiten bei den benötigten Papieren ergeben.

Am besten die allgemeinen Infos von der Botschaft mit dem Notar besprechen und natürlich mit der Botschaft.

Ich habe erst kürzlich die Eheschließung (beim Notar) eines schwulen Pärchens begleitet (in Bayern!) und habe ganz schön gestaunt, wie unkompliziert da manches war im Vergleich zu einer standesamtlichen Eheschließung.

LG ayamhuhn
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema