salomon schrieb am 05.02.2009 um 12:53:40:Frage: wie kann man denn einen deutschen Richter dazu bewegen den Versorgungsausgleich als Scheidungsfolgesache anzusehen um das Verfahren zu beschleunigen ? Und hätte die Bitte Aussicht auf Erfolg, oder kann ein Richter das schlicht ablehnen ?
2 Kommentare:
- Wenn Dein Anwalt im Zusammenhang mit der Anwendung von § 628 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (Abtrennung des Versorgungsausgleichs) gleich von "Rechtsbeugung" spricht, hast Du möglicherweise den falschen Anwalt.
- Im übrigen kann es helfen, wenn Du Deine Noch-Ehefrau dazu überredest, der Abtrennung zuzustimmen. Wenn beide Partner die Abtrennung wollen und man dann noch einen plausiblen Grund nennen kann, warum man nicht ewig warten kann, sehen das viele Scheidungsrichter recht flexibel (jedenfalls kenne ich einen Fall, wo es geklappt hat - und da ging es gerade mal um 3-4 Monate ...). Probieren kann man es in jedem Fall.
Eduard
P.S.:
Ich lese gerade:
Zitat:Frage mich warum das mein RA mir nicht vorschlägt. Wir haben auch einen RA gemeinsam, aber das kann ja nicht der Grund sein.
In einem Scheidungsverfahren einen gemeinsamen RA zu haben, das gibt es im Grunde nicht. Was es gibt ist, dass ein Partner einen RA hat und der andere keine eigenen Anträge anstellt und allem zustimmt (klappt ganz gut, wenn man sich einig ist). Falls also Euer RA offiziell im Auftrag Deiner Nochfrau tätig ist, wäre das sehr wohl der Grund - 1. ist er gesetzlich verpflichtet, die Interessen seiner Mandantin über Deine zu stellen und 2. kann er keine Anträge für Dich stellen. Also dringender Rat: such Dir Deinen eigenen Anwalt.