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Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen (Gelesen: 8.410 mal)
Themen Beschreibung: Gründung einer Familie
binganga
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 05.02.2009 um 14:47:10
 
Hallo salomon,

ich habe selbst das ganze Thema durch und warte noch auf ein Papier um endlich den Hochzeitstermin zu erhalten. Jedoch war keiner von uns beiden vorher verheiratet. Ich habe lange nach einer Möglichkeit gesucht ihn legal nach Deutschland holen zu können (incl. Arbeitserlaubnis). Mein Ergebnis nach Monaten mit Suche, Recherche usw. AE für Verlobte GIBT ES NICHT. Deutschland vertritt die Meinung Hop oder Top. Wir haben uns nun nach fast 2 Jahren kennen entschieden zu heiraten und hoffen, daß ein Ende in Sicht ist. Allerdings durfte er immer wieder 3 Monate legal zu Besuch kommen.

Wenn ihr es über das Kind versucht schneller hinzubekommen, erkundigt Euch vorher eingehend bei der Botschaft, nicht daß Sie dann gemeinsam mit Kind in Peru ist und alles noch komplizierter wird. Wir hatten auch darüber nachgedacht, jedoch hätte mein Freund bis zur Geburt keine AE zum Arbeiten erhalten und ich wollte nicht ständig alleine sein in der Schwangerschaft. Und er ständig ohne Arbeit erschien uns auch keine Lösung.Somit haben wir es auf später verschoben.

Heiraten wird dauern, wegen deiner noch nicht vollzogenen Scheidung; Kind finde ich schwierig, da sich das Visum in die länge ziehen kann und dann ist deine Frau die ganze Zeit alleine in der Schwangerschaft. Wenn ihr es wirklich so eilige habt (ich kann es verstehen, ich habe auch geglaubt das endet nie und möchte nicht wieder in dieser Situation sein!) hol sie zum Sprachkurs oder Studium hierher. Wenn Sie zwei Semester bleiben darf, passt es wieder mit den 9 Monaten Smiley.
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 05.02.2009 um 15:11:23
 
@binganga: in deiner Konstellation kann ich die Entscheidung, es nicht über ein Kind zu versuchen nachvollziehen.

Allerdings dürfte sich das in Salomons Fall meiner Einschätzung nach nicht ganz so schwierig gestalten, denn seine Zukünftige wird ja als gute Latina auf den Rückhalt ihrer Familie zählen können (meist ist das jedenfalls so), und er hat ja hier Arbeit, und wird nicht aufgrund der Schwangerschaft aussetzen müssen. Zumal der Ablauf der FZF zum deutschen Kind idiotensicher und die ausführliche Erklärung desselben im Forum mehrfach nachlesbar ist.

Das andere wäre die von dir genannte Ping-Pong Variante (drei Monate in D, kurz ausreisen dann wieder für drei Monate in D, etc.) zur Zeitschindung - aber nicht jeder hat das Geld dafür...

Wie auch immer: es wird in jedem Fall immer Zeit brauchen, bis man in D ruhig (weil alles legal) mit seinem ausländischen Partner leben darf.
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salomon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 05.02.2009 um 16:06:57
 
Hallo binganga, Hallo Sphynx

ein Kind kommt erst in Frage wenn wir verheiratet sind, da die Familie meiner Partnerin nach religiösen Grundsätzen lebt.  Vor einer Heirat sind Kinder nicht möglich (denkbar), da vorher keine Befruchtung stattgefunden haben kann . Comprende ? Andersherum gesagt, der Kinderwunsch erfüllt sich frühestens 9 Monate nach der Heirat. Somit wird das Kind hier in Deutschland geboren, aufwachsen, etc.

Die von Sphynx genannte Ping-Pong Variante wollen wir nicht angehen, lieber 2 Semester Sprachstudium in Deutschland. Denn die deutsche Sprache muss meine Partnerin sicher irgendwann können, das versteht sich von selbst.

Danke für eure Tipps

Liebe Grüße
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 05.02.2009 um 16:15:52
 
Reni schrieb am 05.02.2009 um 14:40:33:
weil ich die Ansicht deines RA, dass man Auskünfte aus Isreal bräuchte, nicht nachvollziehen kann. Wäre es EU, wo alles ausgeglichen werden kann, würde ich das verstehen. Aber hier können ohnehin nur in D erworbene Ansprüche ausgeglichen werden, so dass ich nicht sehe, was man aus Israel an Papieren abwarten müsste.

U.U. gilt wegen des mir leider nicht vorliegenden deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens aber etwas ähnliches wie im EU-Bereich.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #19 - 05.02.2009 um 16:20:19
 
Man lernt doch nie aus - danke, Tapir, das Abkommen kannte ich nicht.
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salomon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #20 - 05.02.2009 um 16:20:20
 
tapir schrieb am 05.02.2009 um 16:15:52:
U.U. gilt wegen des mir leider nicht vorliegenden deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens aber etwas ähnliches wie im EU-Bereich.


weiss jemand im Forum etwas über ein deutsch-israelisches Sozialversicherungsabkommen ähnlich wie in der EU ?

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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 05.02.2009 um 16:53:30
 
salomon schrieb am 05.02.2009 um 16:06:57:
ein Kind kommt erst in Frage wenn wir verheiratet sind, da die Familie meiner Partnerin nach religiösen Grundsätzen lebt.


Das habe ich allerdings befürchtet... Zwinkernd

Zu dem Abkommen: einfach mal in Google eingegeben und Bingo: zig links, u.a.  der hier
gleich als erster...
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Nakupenda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #22 - 05.02.2009 um 18:11:23
 
hallo Salomon,
wenn ihr schon ein Jahr getrennt seid,kannst Du das Scheidungsverfahren trennen lassen den es sind zwei Verfahren
Versorgungsausgleich und Ehescheidung besprech es mit einem Anwalt
Ihr könnt euch einen nehmen zusammen habe es auch so gemacht und war schnell geschieden und ein jahr später war erst der Versorgungsausgleich. Hoffe konnte Dir helfen.
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salomon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 05.02.2009 um 19:39:03
 
Hallo Nakupenda

danke für dein Tipp. Klingt vielversprechend und einfach. Frage mich warum das mein RA mir nicht vorschlägt. Wir haben auch einen RA gemeinsam, aber das kann ja nicht der Grund sein.

Darf ich fragen wer den Vorschlag bei dir/euch gemacht hat mit 2 Verfahren (Versorgungsausgleich + Ehescheidung) und wie hat das Gericht dies bewertet, resp. in welcher Form wurde euch mitgeteilt, dass dem Antrag auf 2 Verfahren stattgebeben wurde ?
Wie lange hat es gedauert ab Scheidungsantrag bis Urteilsverkündung ?
Wie lange hat das Verfahren des Versorgungsausgleiches gedauert ?
Ist es möglich dass die Familiengerichte in den Bundesländer unterschiedliche Handhabungen diesbez. haben ?

Danke und Grüße …

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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #24 - 05.02.2009 um 19:42:22
 
Salomon, ich hatte das mit dem Abtrennen ja schon erwähnt. Die Möglichkeit gibt es im Gesetz, aber das legt jeder Richter anders aus - sprich: er kann den Versorgungsausgleich abtrennen, muss aber nicht.
Wenn es tatsächlich so ist, dass aufgrund eines Abkommens israelische Auskünfte benötigt werden - bis dahin war ich ja vorhin gekommen - müsste man argumentieren, dass dadurch das Verfahren unzumutbar in die Länge gezogen würde. Es mag durchaus sein, dass dein RA das nicht als Möglichkeit erwähnt hat, weil er die Familienrichter am zuständigen Gericht kennt und weiß, dass die diese Möglichkeit äußerst restriktiv auslegen. Frag ihn einfach.
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salomon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #25 - 05.02.2009 um 19:53:48
 
Hallo Reni

danke für deine Anmerkungen. Entschuldige wenn ich da etwas nachhake, mir ist das nicht plausibel, das mit der "Kann Bestimmung"
Also es gibt im Gesetz die Möglichkeit der Abtrennung von Verfahren, u.a. wenn dadurch die Scheidung als solche unzumutbar in die Länge gezogen wird. Meinem Verständniss nach ist ein Scheidungsprozess mit vermutlich bis zu einem Jahr unzumutbar, wann man wieder heiraten möchte und in meinem Fall die Dame meines Herzens auf meine Scheidung warten muss um überhaupt ein AE zu bekommen. Das kann der Gesetzgeber doch so nicht gewollt haben. Sicher manche mögen sagen ein Jahr ist nicht lang, aber in meinem/unserem Fall ist das so aus verschiedenen humanitären Gründen, die ich aber hier nicht darlegen möchte.
Also meiner Meinung nach müsste ein Richter dies doch erkennen. Weshalb sollte er sich denn dagegen aussprechen?

?!?!?!
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #26 - 05.02.2009 um 21:21:01
 
Weil das "unzumutbar" eben Ansichtssache ist....

Lies mal hier, vielleicht hilft dir das, oder google nochmal unter dem Begriff Versorgungsausgleich abtrennen.
http://www.
XXXXXXXXXX



Tippi Änderung:
Bitte keine Links zu Seiten von Anwälten.
Kommerzielle Links sind nicht gewünscht. Immer noch nicht.  Griesgrämig


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« Zuletzt geändert: 05.02.2009 um 21:50:42 von Tippi »  
 
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #27 - 05.02.2009 um 23:16:02
 
salomon schrieb am 05.02.2009 um 12:53:40:
Frage: wie kann man denn einen deutschen Richter dazu bewegen den Versorgungsausgleich als Scheidungsfolgesache anzusehen um das Verfahren zu beschleunigen ? Und hätte die Bitte Aussicht auf Erfolg, oder kann ein Richter das schlicht ablehnen ?


2 Kommentare:

- Wenn Dein Anwalt im Zusammenhang mit der Anwendung von § 628 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (Abtrennung des Versorgungsausgleichs) gleich von "Rechtsbeugung" spricht, hast Du möglicherweise den falschen Anwalt.

- Im übrigen kann es helfen, wenn Du Deine Noch-Ehefrau dazu überredest, der Abtrennung zuzustimmen. Wenn beide Partner die Abtrennung wollen und man dann noch einen plausiblen Grund nennen kann, warum man nicht ewig warten kann, sehen das viele Scheidungsrichter recht flexibel (jedenfalls kenne ich einen Fall, wo es geklappt hat - und da ging es gerade mal um 3-4 Monate ...). Probieren kann man es in jedem Fall.

Eduard

P.S.:
Ich lese gerade:
Zitat:
Frage mich warum das mein RA mir nicht vorschlägt. Wir haben auch einen RA gemeinsam, aber das kann ja nicht der Grund sein.

In einem Scheidungsverfahren einen gemeinsamen RA zu haben, das gibt es im Grunde nicht. Was es gibt ist, dass ein Partner einen RA hat und der andere keine eigenen Anträge anstellt und allem zustimmt (klappt ganz gut, wenn man sich einig ist). Falls also Euer RA offiziell im Auftrag Deiner Nochfrau tätig ist, wäre das sehr wohl der Grund - 1. ist er gesetzlich verpflichtet, die Interessen seiner Mandantin über Deine zu stellen und 2. kann er keine Anträge für Dich stellen. Also dringender Rat: such Dir Deinen eigenen Anwalt.
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« Zuletzt geändert: 05.02.2009 um 23:28:20 von Eduard »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 06.02.2009 um 00:19:16
 
Stopp

trennt das bitte ab. Hat nix mehr mit Ausländerrecht
zu tun, wie es hier abgedriftet ist.

Verlagert das. Oder es wird dicht gemacht.
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salomon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 06.02.2009 um 08:40:34
 
hallo Fons

In meinem Thema geht es letztlich darum wie schnell kann ich mich von einer Ausländerin scheiden lassen und wie schnell kann ich meine neue Partnerin, ebenfalls eine Ausländerin, heiraten und wann kann sie für Deutschland ein AE bekommen. Bis jetzt hat mir das Forum insofern geholfen dass ich Tipps und Erfahrungswerte bekommen habe. So sehe ich schon klarer. So war der Tipp von Eduard sehr wertvoll hinsichtlich der Frage warum mein RA, der offensichtlich der RA meiner ausländischen Ehegattin ist, kein Antrag auf Abtrennung gestellt hat.

Also bitte, hier driftet nix ab. Warum legst du denn gleich so eine Vehemenz in deine Bitte ?

Alles gut, liebe Grüße Salomon



Hallo Eduard, danke für deinen Tipp, darüber habe ich gar nicht nachgedacht. Muß ich wohl man nachhaken. Danke
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