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Zeitgleiche Befragung (Gelesen: 3.531 mal)
Ipigenia05
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.02.2009 um 13:25:59
 
Hallo,
ich habe eine dringende Frage an euch und zwar wollte ich wissen wie eine zeitgleiche Befragung abläuft und wie die Antworten danach ausgewertet werden.
Vielen lieben Dank  Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 04.02.2009 um 13:42:34
 
Die Befragung läuft so ab, dass beide nach den gleichen Sachen gefragt werden.

Zum Beispiel die Frage an Dich: Wie viele Geschwister hat Ihr Mann, und welche Berufe üben sie aus?
Die Frage an Deinen Mann: Wie viele Geschwister haben Sie, und welche Berufe üben diese aus?

Auswertung 1:
Du antwortest: Er hat drei Schwestern, und alle arbeiten als Ärztinnen im Krankenhaus.
Seine Antwort: Ich habe einen Bruder, und der sitzt im Knast.
Auswertung: Die beiden scheinen sich nicht wirklich zu kennen.

Auswertung 2:
Du antwortest: Er hat einen Bruder, der ist Gärtner.
Seine Antwort: Ich habe einen Bruder, der ist Gärtner.
Auswertung: Die beiden kennen sich wirklich.

Du findest im Internet (z.B. IAF oder www.schutzehe.de) mögliche Fragen. Aus diesen "Katalogen" werden ABH und Konsulat aber diejenigen auswählen, die in Eurem Fall sinnvoll sind.
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petit_canard
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i4a macht süchtig.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 04.02.2009 um 13:52:30
 
Hallo.

Ablauf: Zur gleichen Zeit geht ihr zur jeweiligen Behörde. Dort müsst ihr Handies o.ä. abgeben/ausschalten. Dann werdet ihr belehrt, dass die Befragung freiwillig ist, der Ausräumung von Zweifeln an der Schutzwürdigkeit der Ehe dient und dass ihr, wenn ihr antwortet, wahrheitsgemäß antworten müsst. Belehrung über die Folgen falscher Angaben.

Die Befragung sollte im Idealfall mündlich erfolgen. Wenn du einfach einen Fragebogen vor die Nase gelegt bekommst, dann erbitte gleich ein paar zusätzliche Blätter Papier oder nutze die Rückseite, denn der Platz wird für aussagekräftige Antworten nicht immer ausreichen.
Antworte wahrheitsgemäß und nicht einsilbig (lieber einen (nicht zehn!) Sätze mehr). Wenn du eine Antwort nicht weißt - dann sag es! Sag eventuell auch, warum nicht. Oder sag, wenn du dir unsicher bist.

Die Auswertung erfolgt im Idealfall auch nicht nach Schema F, sondern die Besonderheiten des Paares werden berücksichtigt bei der Bewertung unterschiedlicher Angaben. Der Eindruck, den die Ehegatten bei der Befragung vermitteln, spielt eine wichtige Rolle.

Es nützt im übrigen nichts, sich vorher Fragenkataloge anzusehen und so vorzubereiten - man merkt, wenn jemand auswendig gelernte Sätze widergibt. Und es würde dich nur verunsichern, wenn die vorbereiteten Fragen nicht gestellt werden und dafür andere.

Falls vorhanden, bring einfach mal Fotos, Videos, SMS, Anrufnachweise etc mit, dann hast du was zum Zeigen.

Mach dich nicht heiß: Dass eine Befragung stattfindet, bedeutet noch lange nicht, dass abgelehnt werden wird. Aus meiner Erfahrung folgen aus nur wenigen Befragungen wirklich gerichtsfeste Ablehnungen wegen Verdachts der Scheinehe.

Im übrigen: nicht jede Frage ist sinnvoll (zum Beispiel die nach der Telefonnummer des Ehegatten - wer weiß die heutzutage noch auswendig, die ist doch immer im Handy gespeichert!) oder passt auf euren Fall. Oftmals besteht nicht die Zeit, einen Fragebogen auf den Einzelfall abzustimmen. Mach dich nicht verrückt, wenn "komische" Fragen kommen. Versuche einfach zu antworten.

Alles Gute!
petit_canard
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Ipigenia05
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.02.2009 um 19:24:02
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten, diese haben mir sehr weitergeholfen.
Wird dann der Fragebogen sich gegenseitig per Fax geschickt, oder von wem wird es geprüft? Von der Botschaft sowie von der ABH?
Stimmt es, dass die ABH danach 6weitere Wochen Zeit zur Entscheidung hat?
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reinhard
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Antwort #4 - 04.02.2009 um 19:27:52
 
Bisher kenne ich es (von wenigen Beispielen) so, dass die Ausländerbehörde prüft. Sie bekommt dafür von der Botschaft / Konsulat die Antworten des anderen Partners oder der Partnerin.

"Sechs Wochen" ist eine Phantasieangabe. Die Ausländerbehörde sollte es so schnell machen wie möglich, die Entscheidung wird dann aber meistens nur intern der Botschaft mitgeteilt.
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Ipigenia05
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.02.2009 um 21:05:00
 
Also wird nur allein von der ABH geprüft. Vielen lieben Dank.
Und 6 Wochen wären deiner Meinung nach zu lange oder wie?
Vielen, vielen Dank für die Antwort Smiley
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petit_canard
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i4a macht süchtig.


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Antwort #6 - 04.02.2009 um 21:08:37
 
Hi,

also ich hab, wenn ich der ALA mein Protokoll gesandt hab, "für meine Akte" auch deren Protokoll erbeten. Die meisten ALAs machen das auch und haben auch ihre Auswertung mit meiner "abgeglichen", so dass wir uns meist übereinstimmend eine "Meinung" gebildet haben. Schließlich müssen beide Behörden die Entscheidung vertreten können. Aber wie genau das in deinem Fall ablaufen wird - keine Ahnung, das spielt für das Ergebnis auch keine wesentliche Rolle. Jeder handhabt das ein klein wenig anders.

ciao
petit_canard
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Ipigenia05
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.02.2009 um 21:48:23
 
Aber die Entscheidung des Visas zur Familienzusammenführung trifft ja zuerst die ABH, diese wird der Botschaft mitgeteilt und diese teilt dies dann dem Partner mit....
Ist das so richtig?
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reinhard
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Antwort #8 - 04.02.2009 um 21:51:39
 
Nicht ganz.

Der Partner beantragt ein Visum beim Konsulat (Botschaft). Die Unterlagen werden dann zur Stellungnahme der Ausländerbehörde geschickt. Die ABH stimmt zu oder lehnt ab. (Die Entscheidung / Stellungnahme geht an das Konsulat/Botschaft und bleibt oft intern.)

Wenn die ABH ablehnt, lehnt das Konsulat auch ab.

Wenn die ABH zustimmt, prüft und entscheidet das Konsulat (Botschaft).
(Aber normalerweise dann positiv.)
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