Zitat:Staatsangehörigkeit: Duldung
ist mal "originell" -
Willkommen bei
i4a, samri!
Zunächst muss ich möglicherweise was richtigstellen:
samri schrieb am 03.02.2009 um 14:24:57:wir wissen dass das kind die aufenthaltserlaubnis seines vaters(niederlassungserlaubnis) bekommen wird
Das Kind wird keine
NE erhalten, wenn Du das gemeint hast, ist was missverstanden worden. Eine
AE wird es aber wohl geben. - siehe § 33
AufenthG:
Zitat:Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder
der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt. ...
Ggf. erwirbt das Kind mit Geburt aber sogar die deutsche Staatsangehörigkeit (siehe unten - dazu bräuchte ich aber ein paar mehr Angaben!)
samri schrieb am 03.02.2009 um 14:24:57:werden sie dem kind verweigern einen geburtsurkunde auszustellen
Na ja, wenn Du keinen Pass hast, ist das in der Tat ein Problem - was soll denn eingetragen werden unter "Mutter" in die Geburtsurkunde?
Mutter unbekannter Herkunft, unbekannten Alters, unbekannter Identität?
Ein Identitätsnachweis wäre schon wichtig. - Was steht denn einer Passbeschaffung durch Dich im Wege? Als Person mit Duldung bist Du in vollem Umfange mitwirkungspflichtig, auch hinsichtlich Passbeschaffung ...
Ansonsten wären noch ein paar Informationen wichtig:
Was für eine
NE hat Dein Freund? Ist er anerkannter Flüchtling?
Welche Staatsangehörigkeit hat er - welche (wirkliche!) Staatsangehörigkeit hast Du? -
Wie lange lebt Dein Freund schon mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland (Am besten, DU schreibst genau auf, welchen Aufenthaltstitel er von wann bis wann hatte.)
Diese Angaben sind wichtig, u.a. um festzustellen, ob Dein Kind ggf. mit Geburt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
Das wiederum ist nicht unwichtig für die Beantwortung Deiner Frage:
samri schrieb am 03.02.2009 um 14:24:57:wo ich nicht sicher bin ist über meine zukünftige status, also ob sich da etwas verbessern würde?
Was allerdings noch ein zusätzliches Moment ist, auf das ich möglicherweise keine Antwort parat haben werde, ist die Tatsache, dass Du als Minderjährige nach meinem Wissen nur ein eingeschränktes Personensorgerecht haben wirst ...
Aber ich lasse Dich erstmal wieder zu Wort kommen - mit der Bitte, dass Du wenn möglich, ein wenig übersichtlicher schreibst (Absätze setzen, Groß-und Kleinschreibung) - das liest sich dann für die Forenuser, die Dir helfen wollen, leichter.
=schweitzer=