Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel wegen Kind? (Gelesen: 3.548 mal)
Themen Beschreibung: mutter hat duldung
samri
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel wegen Kind?
03.02.2009 um 14:24:57
 
hallo,
sorry erstmal, wenn es net der richtige forum ist. ich habe ne frage dir mir sehr am herzen liegt, und ich hoffe jemand kann mir hier helfen. Die sache ist so: ich bin 16 jahre alt seit 3 jahren in deutschland, und bin geduldet, jetzt bin ich schwanger von meinem freund der volljährig ist, und eine niederlassungserlaubnis besitzt, wir wissen dass das kind die aufenthaltserlaubnis seines vaters(niederlassungserlaubnis) bekommen wird(wir haben die vaterschaftsanerkennung beim jugendamt durchgeführt), wo ich nicht sicher bin ist über meine zukünftige status, also ob sich da etwas verbessern würde? ich weiss auch net wie die sache mit dem geburtsurkunde des kindes ist, da ich keinen pass besitze. werden sie dem kind verweigern einen geburtsurkunde auszustellen, falls ich net meinen geburtsurkunde vorlegen kann? ich danke euch im voraus für eure antworten!
samri
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.02.2009 um 14:39:47 von samri »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #1 - 03.02.2009 um 15:54:54
 
Ja, Deine Situation wird sich verbessern.

Es lässt sich aber nicht genau sagen, was wann passiert, weil Du noch viel zu wenig Informationen gegeben hast.

Wenn der Vater des Kindes eine Niederlassungserlaubnis hat, kommt es auch darauf an, wie lange er schon hier ist – eventuell kann das Kind gleich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Dass Du keinen Pass hast, wird erst mal ein Problem sein. Die Geburt wird bestätigt, aber Du bekommst keine Geburtsurkunde. Kannst Du denn jetzt oder später einen Pass bekommen? Hast Du eine Staatsangehörigkeit, oder bist Du staatenlos?

Grundsätzlich ist es so, dass das Kind durch die Niederlassungserlaubnis des Vater hier bleiben darf, und Du als Mutter dann auch "mit dran hängst". Aber andererseits brauchst Du eben für das Kind eine Geburtsurkunde, und die gibt es nur, wenn Du einen Pass vorzeigen kannst. Den brauchst Du auch für die Aufenthaltserlaubnis.

Es gibt Möglichkeiten, einen Ersatzpass oder einen Staatenlosen-Pass zu bekommen, das dauert allerdings einige Monate bis manchmal einige Jahre. Das hängt ganz davon ab, warum Du keinen Pass hast.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #2 - 03.02.2009 um 16:00:04
 
Zitat:
Staatsangehörigkeit: Duldung
ist mal "originell" -

Willkommen bei i4a, samri!

Zunächst muss ich  möglicherweise was richtigstellen:

samri schrieb am 03.02.2009 um 14:24:57:
wir wissen dass das kind die aufenthaltserlaubnis seines vaters(niederlassungserlaubnis) bekommen wird


Das Kind wird keine NE erhalten, wenn Du das gemeint hast, ist was missverstanden worden. Eine AE wird es aber wohl geben. - siehe § 33 AufenthG:

Zitat:
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird,  kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder
der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt. ...


Ggf. erwirbt das Kind mit Geburt aber sogar die deutsche Staatsangehörigkeit (siehe unten - dazu bräuchte ich aber ein paar mehr Angaben!)

samri schrieb am 03.02.2009 um 14:24:57:
werden sie dem kind verweigern einen geburtsurkunde auszustellen


Na ja, wenn Du keinen Pass hast, ist das in der Tat ein Problem - was soll denn eingetragen werden unter "Mutter" in die Geburtsurkunde?

Mutter unbekannter Herkunft, unbekannten Alters, unbekannter Identität?

Ein Identitätsnachweis wäre schon wichtig. - Was steht denn einer Passbeschaffung durch Dich im Wege? Als Person mit Duldung bist Du in vollem Umfange mitwirkungspflichtig, auch hinsichtlich Passbeschaffung ...

Ansonsten wären noch ein paar Informationen wichtig:

Was für eine NE hat Dein Freund? Ist er anerkannter Flüchtling?
Welche Staatsangehörigkeit hat er - welche (wirkliche!) Staatsangehörigkeit hast Du?  -

Wie lange lebt Dein Freund schon mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland (Am besten, DU schreibst genau auf, welchen Aufenthaltstitel er von wann bis wann hatte.)

Diese Angaben sind wichtig, u.a. um festzustellen, ob Dein Kind ggf. mit Geburt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.

Das wiederum ist nicht unwichtig für die Beantwortung Deiner Frage:

samri schrieb am 03.02.2009 um 14:24:57:
wo ich nicht sicher bin ist über meine zukünftige status, also ob sich da etwas verbessern würde?


Was allerdings noch ein zusätzliches Moment ist, auf das ich möglicherweise keine Antwort parat haben werde, ist die Tatsache, dass Du als Minderjährige nach meinem Wissen nur ein eingeschränktes Personensorgerecht haben wirst ...

Aber ich lasse Dich erstmal wieder zu Wort kommen - mit der Bitte, dass Du wenn möglich, ein wenig übersichtlicher schreibst (Absätze setzen, Groß-und Kleinschreibung) - das liest sich dann für die Forenuser, die Dir helfen wollen, leichter.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
samri
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #3 - 03.02.2009 um 20:17:09
 
Hallo,
ich möchte euch allen erstmal für eure Antworten danken. Sorry wenn ich euch beim lesen schwierigkeiten bereitet habe, da ich erst seit 3 jahren hier bin, bin ich dem deutschen noch nicht richtig mächtig:)

Da ich euch anscheinend wenig Informationen gegeben habe, möchte ich euch hiermit was von uns erzählen:  Also ich bin vom herkunftsland her äthiopierin und bin wie gesagt seit 3 jahren hier mit duldung. Mein Freund kommt aus Brasilien und studiert hier Wirtschaftsinformatik und hat die niederlassungserlaubnis dadurch bekommen, weil sein vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er lebt hier seit 7 jahren und hat die niederlassungserlaubnis seit 2 jahren. Die Dokumentenbeschaffung stellt sich sehr schwierig in äthiopien, weil ich dort keinen kenne der das für mich erledigen könnte. Ich hoffe ich könnte euch genug erzählen damit ihr mir helfen könnt!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #4 - 04.02.2009 um 11:39:37
 
Hallo Samri,

Dein Deutsch ist völlig in Ordnung. Schweitzer hat nur vorgeschlagen, dass Du ein bisschen mehr auf Groß- und Kleinschreibung achtest, Sätze und Absätze machst. Dass Du das kannst, ist klar. Es ist dann einfacher zu lesen und besser zu verstehen.

Ich denke, Dein Kind bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Dein brasilianischer Freund, der Vater, kann sich ja schon mal bei der Ausländerbehörde danach erkundigen.

Allerdings kann es länger dauern, bis alle Dokumente (Geburtsurkunde, Pass und so weiter) ausgestellt sind, weil Du noch keinen Pass hast. Gibt es dort, wo Du wohnst, in der Nähe eine gute Beratungsstelle? Die könnte Dir dabei helfen.

Du musst auf jeden Fall versuchen, von der Botschaft Äthiopiens einen Pass zu bekommen. Dass das länger dauert, ist klar. Gleichzeitig kannst Du aber auch versuchen, deine Identität (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) durch Zeugen und eine "eidesstattliche Erklärung" bei einem Notar nachzuweisen. Die Ausländerbehörde kann Dir dann einen Ersatzpass ausstellen, mindestens vorübergehend.

Da Du erst 16 Jahre alt bist, kann das alles länger dauern. Einige Dinge kannst Du erst regeln, wenn Du 18 Jahre alt bist.

Es ist nicht so einfach, das über ein Forum zu erklären. Es wäre sicherer, wenn Du eine Beratungsstelle in der Nähe findest, die dir bei allen einzelnen Schritten hilft.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
samri
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #5 - 04.02.2009 um 12:18:46
 
Hallo Reinhard,

danke für die schnelle und hoffnungsvolle antwort. Ich habe mir sagen lassen,dass ein Elternteil sich hier in Deutschland mindestens 8 Jahre aufgehalten haben, damit sein Nachwuchs auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.

Was wäre so ne beratungstelle? Wie wird sowas genannt, damit ich mich erkundigen kann, ob es so eine Einrichtung in Stuttgart auch gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #6 - 04.02.2009 um 12:44:36
 
Hallo Samri,

das stimmt mit den acht Jahren. Deshalb auch der Tipp, mit den Unterlagen zu einer Beratungsstelle zu gehen oder bei der Ausländerbehörde zu fragen. Du hast ja keine genauen Daten geschrieben – wichtig ist der Zeitpunkt der Geburt.

Du kannst bei Dir einfach "Stuttgart Migrationsberatung" bei Google eingeben, dann bekommst Du die Daten von Beratungsstellen der Caritas, der AWO und so weiter. Es gibt vermutlich keine Beratungsstelle, die auf eine "16-jährige Schwangere ohne Pass aus Äthiopien" spezialisiert ist, eine Beratungsstelle müsste auch mit Dir zusammen die Möglichkeiten erst recherchieren. Aber das ist auf jeden Fall besser als alles alleine zu versuchen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
samri
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #7 - 04.02.2009 um 13:21:33
 
Hallo Reinhard,

Das werde ich gleich tun. Ich danke dem Schweizer und vor allem dir für die hilfreichen Antworten. Ich wünsche euch auch dass Gott eine Antwort zu euren Wünschen hat, sowie ihr sie für meine hattet!!!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #8 - 04.02.2009 um 19:51:48
 
Er lebt hier seit 7 Jahren und hat die Niederlassungserlaubnis seit 2 Jahren.

reinhard schrieb am 04.02.2009 um 11:39:37:
Ich denke, Dein Kind bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Dein brasilianischer Freund, der Vater, kann sich ja schon mal bei der Ausländerbehörde danach erkundigen.


Bist Du Dir da so ganz sicher ?


Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

mindestens ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren
rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.

Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel wegen Kind?
Antwort #9 - 04.02.2009 um 20:00:43
 
Saxonicus schrieb am 04.02.2009 um 19:51:48:
Bist Du Dir da so ganz sicher ?


Nein, weil ich ja die genauen Daten nicht weiß. Er müsste zum Datum der Geburt acht Jahre voll haben. Deshalb habe ich ja oben empfohlen, dass er bei der Ausländerbehörde fragt bzw. sie eine Beratungsstelle aufsucht.

Schweitzer hatte ja auch geschrieben, dass sich von der NE des Vaters eine AE für das Kind herleiten ließe.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema