Die wichtigste Information wäre: Bist Du Deutscher? Darauf kommt es nämlich an.
Unterstellt, Du bist Deutscher:
Deine Frau beantragt ein Visum zur
FZF, dazu legt sie ihr A1-Zertifikat vor. Der Antrag wird von der Botschaft (Konsulat) an das Auswärtige Amt weitergeleitet und geht dann zur Ausländerbehörde. Die schreibt Dich dann an. Sie will von Dir wissen, ob Du mit dieser Frau in Deutschland zusammen leben willst. Außerdem will sie wissen, wo diese Frau wohnen wird (weil Obdachlosigkeit ein Ausweisungsgrund ist).
Das wär's erst mal, was das Herkommen betrifft. Damit bekommt die Frau ein Visum, kommt her, meldet sich an und geht dann zur Ausländerbehörde wegen der Aufenthaltserlaubnis.
Möglicherweise fragt die
ABH Dich schon vorher nach Einkommen und Wohnungsgröße. Wenn Du gut situiert bist, bekommt sie eine Aufenthaltserlaubnis für zwei oder drei Jahre. Bist Du Student und Hilfeempfänger (und deine Frau dann möglicherweise auch), bekommt sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die dann jeweils verlängert wird. Dafür wird die
ABH dann 2010 und 2011 jeweils Eure Bestätigung verlangen, dass Ihr immer noch zusammen lebt und die Ehe fortsetzen wollt.
Wartezeit ist schwer zu sagen. Hängt auch vom Zustand der Urkunden (Heirat muss ja nachgewiesen werden), Belastung von Botschaft und
ABH ab. Wenn die Frau schon mal hier war, wird geguckt, was sie damals gemacht hat. War sie noch nie hier, geht es schneller. Mit Glück dauert es zwei Monate, mit Pech acht Monate.