Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
verheiratet - einreise ohne A1 als Turist? (Gelesen: 13.755 mal)
arfe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #15 - 30.01.2009 um 14:13:50
 
martin79 schrieb am 30.01.2009 um 13:39:15:
Was sind jetzt meine Moeglichkeiten? Nach dem Stand der Dinge wuerden die einen Visumsantrag von uns nie annhemen.
Ich denke sie werden nichtmal mit mir telefonieren um das zu disktutieren. Ich denke das ist auch nicht Sinn der Sache.


Die Botschaft ist dazu verpflichtet den Antrag anzunehmen. Vorallem bei Dir als Deutscher bzw. Deiner Ehefrau, die mit einem Deutschen Staatsbürger verheiratet ist. Du solltest auf jeden Fall die nötigen Papiere und Anträge einreichen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #16 - 30.01.2009 um 14:39:43
 
Zitat:
Die Botschaft ist dazu verpflichtet den Antrag anzunehmen.


Wie gesagt, das Anliegen meines Telefonates war zu erfahren wie ich meinen Lebensmittelpunkt in Chile nachweise (Gehaltsnachweis, Rentenzahlung, Wasserrechnung??). Leider wurde mir das nicht gesagt, sondern auf das A1 Zertifikat bestanden. Alles weitere stand nicht zur Diskussion. Weiterhin wurde mir ein Vortrag gemacht das dass A1 Zertifikat ja so wichtig sei.

Ich habe jetzt eine E-Mail an das AA in Berlin geschickt und hoffe das ich hier eine schnelle und vorallem kompetente Antwort bekomme.

Gruesse
Martin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
arfe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #17 - 30.01.2009 um 15:20:16
 
martin79 schrieb am 30.01.2009 um 14:39:43:
ch habe jetzt eine E-Mail an das AA in Berlin geschickt und hoffe das ich hier eine schnelle und vorallem kompetente Antwort bekomme.


Das war schon ein richtiger Schritt sich an das AA zu wenden.
Und man wird manchmal nicht meinen, was auf einmal für Wunder bei einer Botschaft geschehen können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #18 - 30.01.2009 um 15:29:26
 
...wenn es nicht so an die persoenliche Substanz gehen wuerde waere es ja richtig spannend. Ich halte euch auf dem laufenden.

Danke soweit.
Gruss
Martin

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #19 - 30.01.2009 um 16:54:09
 
martin79 schrieb am 30.01.2009 um 14:39:43:
Wie gesagt, das Anliegen meines Telefonates war zu erfahren wie ich meinen Lebensmittelpunkt in Chile nachweise (Gehaltsnachweis, Rentenzahlung, Wasserrechnung??)


Im Regelfall solltest Du wenn Du in Chile lebst über eine Aufenthaltserlaubnis für Chile verfügen (evtl. zusammen mit Abmeldebestätigung aus Deutschland), dies genügt eigentlich ansonsten Nachweise das Du dort wohnst wie Mietvertrag, dort arbeitest also Bestätigung Arbeitgeber oder Arbeitsvertrag Gehaltsnachweise bzw. als Student eine Studienbescheinigung.
Auch Belege zu örtlichen Bankkonto, örtlichen kreditkarten können hier akzeptiert werden.

Es ist zu belegen das Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Chile liegt, das Ihr dort zusammengelebt habt, dies kann durch geeignete Unterlagen erfolgen, vorab habe ich ja schon Beispiele genannt oder Möglichkeiten aufgezeigt..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #20 - 30.01.2009 um 17:27:17
 
Danke Einbeck!

Leider habe ich damals "vergessen" mich in Dtlnd. abzumelden. Trotzdem ist es kein Problem all diese Dokumente vorzuweisen. Ich habe sogar einen chilenischen Ausweis. Laut lachend

Ich berichte...

Martin



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gschwarz
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 47

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #21 - 30.01.2009 um 18:05:00
 
Du könntest die Botschaft auch direkt auf die Hinweise zum Richtlinienumsetzungsgesetz des Bundesinnenministeriums aufmerksam machen. Dort heißt es unter Rd.-Nr. 202 (S. 52):

"Wenn ein gewöhnlich im Ausland aufhältiger Deutscher mit seinem ausländischen Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen möchte, findet § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Hochqualifizierte, Selbständige) entsprechende Anwendung. Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG (erkennbar geringer Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland."

Der gleiche Wortlaut findet sich im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/ EU und zum Ausländerzentralregistergesetz unter der Nr. 30.1.4.1 (S. 228).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #22 - 30.01.2009 um 19:08:07
 
Wird ja immer besser. Danke GSchwarz. Ich werde die Botschaft in einem Schreiben mal ganz sachlich darauf hinweisen. Obwohl ich doch etwas sauer bin das

1) die Botschaft mir das nicht von sich aus sagt (haben schon oft bei denen Vorgesprochen)
2) bei expliziter Nachfrage immer noch auf dem Deutschkurs bestanden wird.

Dank euch bin ich schlauer.

Martin

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #23 - 31.01.2009 um 02:42:03
 
Mhh...einen Zweifel habe ich noch:

Wenn ich jetzt nachweise das ich schon seit 4 Jahren stabil in Chile bin, kann sich das nicht auch nachteilig fuer uns auswirken? Ich denke da inbesondere daran das dass Visium verwehrt werden kann wenn dem Ehepaar die Fortfuehrung der Ehe in dem anderen Land zugemutet werden kann?

Also, bevor ich den Behoerden Informationen liefere die sich nachteilig auswirken koennen wollte ich das gern noch klaeren. 
Wenn das zu riskant ist machen wir lieber A1 und ich bin kein 'Sonderfall'.

Weiterhin wuerde ich gern wissen ab wann man Hochqualifiziert ist? Ich arbeite in der IT Branche (Hochschulabschluss). Ist es sinnvoll sowas zu erwaehen? Meine Frau hat keinen besonderen Abschluss.

Danke nocheinmal.
Martin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #24 - 31.01.2009 um 03:08:07
 
martin79 schrieb am 31.01.2009 um 02:42:03:
Wenn ich jetzt nachweise das ich schon seit 4 Jahren stabil in Chile bin, kann sich das nicht auch nachteilig fuer uns auswirken? Ich denke da inbesondere daran das dass Visium verwehrt werden kann wenn dem Ehepaar die Fortfuehrung der Ehe in dem anderen Land zugemutet werden kann?


Nein, keine Sorge (Bedenken sind unbegruendet) Du bist ja nur Deutscher Staatsangehoeriger und kein Doppelstaatler.

martin79 schrieb am 31.01.2009 um 02:42:03:
Ich arbeite in der IT Branche (Hochschulabschluss). 


Das gilt als Hochqualifiziert.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #25 - 31.01.2009 um 14:48:17
 
Danke Einbeck.

Ich werde jetzt zwischen der Botschaft und dem AA in Berlin versuchen zu vermitteln. Zusaetzlich werde ich noch die ABH in meiner Heimatstadt in D anrufen (ich denke die bekommt den Antrag ja in die Haende) um zu erfahren was die Sachbearbeiterin fuer Nachweise (Hochqualifiziert, Lebensmittelpunkt) moechte.

Alles weitere werde ich hier posten.

Viele Gruesse
Martin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #26 - 31.01.2009 um 15:15:04
 
Alle Vorschriften in Zusammenhang mit "hochqualifiziert" beziehen sich auf visumpflichtige AusländerInnen, die nach Deutschland wollen. Wenn Deutsche nach Deutschland wollen, spielt das keine Rolle.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #27 - 31.01.2009 um 15:33:33
 
Reinhard, Martin79 meinte dies, so habe ich ihn zumindest verstanden in diesen Zusammenhang:

gschwarz schrieb am 30.01.2009 um 18:05:00:
Hintergrund ist das gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland


Des Intereses an der Rueckehr hochqualifizierter Deutscher.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #28 - 31.01.2009 um 16:49:24
 
Richtig, ich beziehe mich auf den Beitrag von gschwarz und habe die "Hinweise zum Richtlinienumsetzungsgesetz" so verstanden das meine Qualifikation (neben unserer schon bestehenden Lebengemeinschaft in Chile) ein weiterer Grund ist meiner Frau das A1 zu erlassen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin79
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Santiago, Chile
Santiago
Chile

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verheiratet - einreise ohne A1 als Turist?
Antwort #29 - 31.01.2009 um 20:39:13
 
Zitat:
Bei Ehen von Besitzer/innen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38 a AufenthG, von Asylbe-rechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Besitzer/innen einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG sowie von Hochqualifizierten, Forschern und Selbständigen, die schon vor dem Zuzug des Stammberechtigten bestanden, ist von dem Spracherfordernis abzuse-hen (§ 30 Abs. 1 S. 2 und S. 3 Nr. 1 AufenthG). Es genügt das formale Bestehen der Ehe.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht beim Ehegattennachzug zu Deutschen (s.u. Punkt 4.b).


Zitat:
Die Regelungen zum Ehegattenzuzug zu Deutschen verweisen nicht auf § 30 Abs. 1 S. 2 AufenthG. Die Ausnahmeregelung, wonach die Voraussetzungen Mindestalter und einfache Deutschkenntnisse entfallen, wenn die Ehe bereits bestand, bevor der/die stammberechtigte Besitzer/in einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38 a AufenthG, Hochqualifizierte, Forscher/in oder Selbständige den Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat (s.o. 3.a), gilt hier also nicht.


unentschlossen

Werde ich jetzt als Deutscher etwa doch schlechter gestellt als Auslaender?

Quelle (Seite 5):
http://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/FamiliennachzugCV.pdf?PHPSESSID=5...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema