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verheiratet - einreise ohne A1 als Turist? (Gelesen: 13.760 mal)
martin79
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.01.2009 um 20:36:02
 
Hallo liebes Forum,

ich bin Deutscher und mit einer Chilenin verheiratet. Wir leben beide seit 3 Jahren zusammen in Chile. Jetzt moechten wir nach Deutschland. Die deutsche Botschaft hier verlangt also jetzt das A1 Zertifikat. Ihre Sprachkenntnisse sind rudimentaer (sie hat aber schon die Kurse A1.1 & A1.2). Das wichtige A1 Zertifikat wird sie trotzdem nicht so schnell bekommen (naechster Test erst wieder Ende Maerz!!) und wir wuerden unseren Antrag am liebsten sofort stellen.

Gibt es fuer sie die Moeglichkeit mit dem Touri Visum einzureisen und die Pruefung in Deutschland abzulegen? Natuerlich ist das Endziel das sich Aufenthalt und Arbeitserlaubnis bekommt.

Sie wuerde in Deutschland 10 mal schneller Deutsch lernen als hier im Goetheinstitut. Ich meine was kann im schlimmsten Fall passieren? Die koennen doch meine Frau nicht ausweisen bzw. zurueckschicken damit sie in Santiago den Test ablegt?!

Sie hat schon ein Jobangebot (was sie bis zum Sommer antreten muss) und ich auch! Es kann doch nicht sein das dass daran scheitern soll.

Vielen Dank, Gruss
Martin
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.01.2009 um 20:49:52
 
Wenn ihr euren Lensmittelpunkt gemeinsam nach D
verlegt, müssen keine A1-Kenntnisse nachgewiesen
werden. Siehe § 30 Abs. 1 AufenthG !

Da ist zwar von Ehegatten von Ausländern die Rede,
gilt aber natürlich auch für Ehegatten Deutscher.

Siehe § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG
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martin79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.01.2009 um 20:58:56
 
Vielen Dank fuer die Antwort. Ich verstehe einfach nicht wieso hier jeder was anderes erzeahlt. Allen voran die Deutsche Botschaft: Wir haben nachgefragt, unsere Situation geschildert und die haben uns gesagt wir brauchen A1.

Hier der Link zu dem Dokument:
http://www.santiago.diplo.de/Vertretung/santiago/es/PDF-Formulare/Konsulat/PDF__...

Das Dokument ist zwar auf spanisch aber man sieht das A1 verlangt wird ("nivel A1" - FZF mit deutschen Ehegatten).

Natuerlich wollen wir unseren Lebensmittelpunkt nach D verlegen. Was genau bedeutet das rechtlich?
Bin ratlos...

Gruss
Martin
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.01.2009 um 21:03:37
 
Die Regelung gilt eben nur dann, wenn der Ehegatte
bereits zum Zeitpunkt des Nachzuges des anderen
Ehegatten in D seinen festen Wohnsitz/Lebensmittel-
punkt hat.

Weise die Botschaft mal auf diese Ausnahmevorschrift
hin. Kommt evtl. nicht soooo oft vor oder/und ist dem/
der entsprechenden SachbearbeiterIn nicht bekannt.
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martin79
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Antwort #4 - 28.01.2009 um 21:12:12
 
Also muesste ich zuerst nach Deutschland gehen und sie kommt nach?? Wie definiert sich "fester Wohnsitz"?

Nochmal, wir leben zusammen in Chile und haben hier auch geheiratet.

Die Idee ist das wir zusammen nach Deutschland gehen und uns dort einen Job suchen. Vorerst muessten wir aber im Haus meiner Eltern wohnen, wo ich auch amtlich gemeldet bin. Habe die Meldebestaetigung sogar hier in Chile.

Danke fuer Deine Hilfe.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.01.2009 um 21:17:01
 
Nein, so wie ihr plant ist ja eben der Ausnahmetatbestand!

Umgekehrt, wenn du schon hier leben würdest, müsste sie
A1 nachweisen. Klaro?
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martin79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.01.2009 um 21:34:56
 
OK, claro. Sorry falls Dir meine Fragen bloed vorkommen aber das Thema ist reichlich verwirrend. Ansich steht doch auch in
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen ueberhaupt nichts von Sprachnachweis?! Wieso sagt mir das dann die Botschaft?

Nur bei § 30 Ehegattennachzug (zu Auslaender) werden Sprachkenntnisse gefordert?

Danke & Gruss



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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.01.2009 um 21:46:08
 
martin79 schrieb am 28.01.2009 um 21:34:56:
An sich steht doch auch in § 28 Familiennachzug zu Deutschen ueberhaupt nichts von Sprachnachweis?!

Direkt steht das da nicht, aber ein Verweis:
Zitat:
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

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martin79
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Antwort #8 - 28.01.2009 um 22:01:32
 
...gut ok. Also wenn wir zusammen gehen braucht sie kein A1..nur wenn Sie nachkommt. Wie "beweisen" wir jetzt das wir gemeinsam unserer Lebensmittelpunkt verlegen? Muessten wir uns hier wahrscheinlich zusammen auf der dt. Botschaft praesentieren?
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reinhard
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Antwort #9 - 29.01.2009 um 11:14:20
 
Ihr müsst mindestens nachweisen, dass Ihr in Chile schon zusammen gelebt hat. Dann darf keine deutsche Behörde Euch aufgrund eines fehlenden A1-Zertifikats trennen. Ob Ihr später im gleichen Flugzeug sitzt, ist nicht entscheidend.
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martin79
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Antwort #10 - 29.01.2009 um 13:17:52
 
Vielen Dank fuer eure kompetenten Antworten. Ich erkundige mich dann mal wir das nachgewiesen werden muss. Meine Erfahrungen werde ich hier posten.

Gruss
Martin
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martin79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.01.2009 um 13:22:14
 
Hallo,

habe eben nochmal mit 2 Mitarbeitern auf der dt. Botschaft gesprochen und die haben mir deutlich gesagt das §30 Ehegattennachzug sich ja auf Auslaender bezieht.

Weiterhin meinte sie, da steht in § 30
Zitat:
Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn 1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach [...] besitzt  
.

Sie fragte mich dann: "Hatt Ihre Frau denn als Auslaender einen Aufenthaltsitel?". Ich dachte ICH brauche den Aufenthaltstitel (den ich ja als Deutscher sowieso habe) .

Sie hat dann noch in Gesetzbuechern nachgeschaut und gemeint das hat schon seine Richtigkeit - das Gespraech war dann zu Ende.

Habe ich doch was falsch verstanden oder warum erzeahlen mir die das so?

Gruss
Martin


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reinhard
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Antwort #12 - 30.01.2009 um 13:29:51
 
Das ist so richtig. Aber als Deutscher darfst Du nicht schlechter gestellt werden.

Es ist aber richtig: Das Gesetz ist in diesem Bereich so unübersichtlich, dass ungeübte Mitarbeiter einer Botschaft auch die Übersicht verlieren. Das war keine "Auskunft", sondern ein Outing.

Ich hoffe, hier sagt noch jemand von einem Konsulat, wie der Gang der Dinge ist, wenn jemand in der Botschaft das Gesetz nicht versteht und sich nicht traut, das zuzugeben. Schriftlich beantragen mit Kopie ans AA in Berlin, damit die bei der Klärung helfen?
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Antwort #13 - 30.01.2009 um 13:33:16
 
Hi martin,

diesem Irrtum sitzen viele auf, leider war der Gesetzgeber nicht deutlich genug für "normalos", § 28:
Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

   1. Ehegatten eines Deutschen,

   2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

   3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

Der letzte Satz (fettmarkiert) ist der entscheidende.
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martin79
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Antwort #14 - 30.01.2009 um 13:39:15
 
Danke.

Das Sie nicht zugibt das sie was nicht versteht kann ich sogar nachvollziehen. Jedoch wuerde ich als Sachbearbeiter mich anbieten Informationen dazu einzuholen - schliesslich haben die bessere Kontakte als ich. Leider hat sie das nicht gemacht.

Was sind jetzt meine Moeglichkeiten? Nach dem Stand der Dinge wuerden die einen Visumsantrag von uns nie annhemen.
Ich denke sie werden nichtmal mit mir telefonieren um das zu disktutieren. Ich denke das ist auch nicht Sinn der Sache.

Zumal ich eigentlich von erfahren wollte wie ich meinen Lebensmittelpunkt hier in Chile nachweise.

Gruesse
Martin


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