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Nachzug minderjähriger Nichte zu Aussiedlerfamilie (Gelesen: 1.109 mal)
schweitzer
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27.01.2009 um 11:05:01
 
Liebes Forum,

ich gebe nachfolgend einen Sachverhalt wider, der mir so beim Erstkontakt einer Klientin übermittelt worden ist - im Anschluss formuliere ich meine Fragen:

Die Klientin selbst ist Russin, sie ist mit einem deutschen Mann und ihren beiden volljährigen Kindern (19 und 20 Jahre alt) im März 2008 im Rahmen des Spätaussiedlerverfahrens nach Deutschland gekommen. - Die Familie lebt in einer 80m² große 4 - Zimmer-Wohnung, wobei die beiden erwachsenen Kinder während der Woche in einer Großstadt an maßnahmen der otto-Benecke-Stiftung teilnehmen. - Die Familie lebt (noch) von ALG II - die Integrationskursteilnahme steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss - man ist bereits auf Arbeitssuche (hier in der Region allerding sehr schwierig)

Die Klientin ist leibliche Tante und zugleich Patentante einer sieben jahre alten Nichte (Russin), die derzeit in Russland bei der Oma wohnt.

Zu den Eltern des Mädchens ist zu sagen, dass die Mutter über kein Sorgerecht mehr verfügt - sie ist Alkoholikerin und hat sich um das Kind so wenig gekümmert, dass sie das Sorgerecht verloren hat. - Der Vater hat nach Angaben der Klientin zwar weiterhin das Sorgerecht, sitzt aber schon seit Jahren im Gefängnis und hat noch mindestens weitere fünf Jahre abzusitzen. -

Die Oma (Mutter des Vaters) des Mädchen ist nach Angaben der Klientin offiziell Vormund des Kindes. Sie ist allerdings schon 70 Jahre alt und hat zunehmend gesundheitliche Probleme - vor allem das Laufen fällt ihr immer schwerer. -

Schon vor der Ausreise meiner Klientin hat deshalb das Mädchen faktisch ein Jahr lang bei deren Familie gewohnt - das Mädchen hat ein gutes Verhältnis zu ihrer Tante und würde auch gern nun bei ihr wohnen.

Außer der Oma, gibt es nur noch entferntere Verwandte des Mädchens in Russland, die nie eine wirkliche Beziehung zu dem Mädchen hatten und auch nicht bereit und in der Lage wären, das Mädchen bei sich aufzunehmen.

Nun die Fragen:

Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Möglichkeit, dass die nun hier lebende Tante des Mädchens, dieses zu sich nach Deutschland holt? - Gibt es diese Möglichkeit überhaupt?

Ich gehe davon aus, dass zumindest Vater und Oma der Tochter, einem Daueraufenthalt des Mädchens bei der Tante ausdrücklich zustimmen müssten. - Wie wäre das so zu bewerkstelligen, dass es von den relevanten Behörden anerkannt wird?

Inwieweit ist der ALG II- Bezug der hier lebenden Familie, die das Mädchen bei sich aufnehmen würde, angesichts der geschilderten Konstellation relevant?

Soweit die zunächst wichtigsten Fragen - ich hoffe, es kann jemand helfen. -

Vorab vielen Dank.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #1 - 27.01.2009 um 11:25:19
 
hallo Schweitzer,
etwas dünn, aber ich würde zusehen, dass der LU gesichert ist und es dann über 36(2) AufenthG probieren. Wie gesagt, sehr dünn und wenig erfolgversprechend, aber wenn Ihr es versuchen wollt.
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schweitzer
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Antwort #2 - 27.01.2009 um 16:49:40
 
An den § 36 (2) AufenthG habe ich natürlich auch gleich gedacht, aber da weiß ich aus Erfahrung nur zu gut wie immens schwierig das das wäre.

Gibt es keine andere Möglichkeit?

Und wie sieht es bezogen auf die anderen gestellten Fragen aus - insbesondere: was müssten von Vater und Oma für Erklärungen vorgelegt werden - müsste ein gericht beteiligt werden - wo und durch wen müssten die Erklärungen (so sie denn ausreichenwürden) beglaubigt werden?

Und, vielleicht ganz verrückt und sicher nicht weniger schwierig, ginge eine Adoption?

=schweitzer=
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Antwort #3 - 27.01.2009 um 21:49:52
 
da müssten sie wohl erst einmal am russischen Jugendamt/Vormundschaftsgericht vorbei.
Ich würde den Fall mal mit dem dt. Jugendamt aufnehmen und mit allen Beteiligten über eine Adoption sprechen. Die einzige Hürde dürfte, m.E., der noch lebende Vater sein, wobei man das dann über die russischen Behörden regeln müsste.
Du siehst schon, alles was man andenkt ist keine Sache von Wochen oder Monaten, wenn überhaupt.
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