schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Beiträge: 9.269
*** Mecklenburg-Vorpommern Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Liebes Forum,
ich gebe nachfolgend einen Sachverhalt wider, der mir so beim Erstkontakt einer Klientin übermittelt worden ist - im Anschluss formuliere ich meine Fragen:
Die Klientin selbst ist Russin, sie ist mit einem deutschen Mann und ihren beiden volljährigen Kindern (19 und 20 Jahre alt) im März 2008 im Rahmen des Spätaussiedlerverfahrens nach Deutschland gekommen. - Die Familie lebt in einer 80m² große 4 - Zimmer-Wohnung, wobei die beiden erwachsenen Kinder während der Woche in einer Großstadt an maßnahmen der otto-Benecke-Stiftung teilnehmen. - Die Familie lebt (noch) von ALG II - die Integrationskursteilnahme steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss - man ist bereits auf Arbeitssuche (hier in der Region allerding sehr schwierig)
Die Klientin ist leibliche Tante und zugleich Patentante einer sieben jahre alten Nichte (Russin), die derzeit in Russland bei der Oma wohnt.
Zu den Eltern des Mädchens ist zu sagen, dass die Mutter über kein Sorgerecht mehr verfügt - sie ist Alkoholikerin und hat sich um das Kind so wenig gekümmert, dass sie das Sorgerecht verloren hat. - Der Vater hat nach Angaben der Klientin zwar weiterhin das Sorgerecht, sitzt aber schon seit Jahren im Gefängnis und hat noch mindestens weitere fünf Jahre abzusitzen. -
Die Oma (Mutter des Vaters) des Mädchen ist nach Angaben der Klientin offiziell Vormund des Kindes. Sie ist allerdings schon 70 Jahre alt und hat zunehmend gesundheitliche Probleme - vor allem das Laufen fällt ihr immer schwerer. -
Schon vor der Ausreise meiner Klientin hat deshalb das Mädchen faktisch ein Jahr lang bei deren Familie gewohnt - das Mädchen hat ein gutes Verhältnis zu ihrer Tante und würde auch gern nun bei ihr wohnen.
Außer der Oma, gibt es nur noch entferntere Verwandte des Mädchens in Russland, die nie eine wirkliche Beziehung zu dem Mädchen hatten und auch nicht bereit und in der Lage wären, das Mädchen bei sich aufzunehmen.
Nun die Fragen:
Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Möglichkeit, dass die nun hier lebende Tante des Mädchens, dieses zu sich nach Deutschland holt? - Gibt es diese Möglichkeit überhaupt?
Ich gehe davon aus, dass zumindest Vater und Oma der Tochter, einem Daueraufenthalt des Mädchens bei der Tante ausdrücklich zustimmen müssten. - Wie wäre das so zu bewerkstelligen, dass es von den relevanten Behörden anerkannt wird?
Inwieweit ist der ALG II- Bezug der hier lebenden Familie, die das Mädchen bei sich aufnehmen würde, angesichts der geschilderten Konstellation relevant?
Soweit die zunächst wichtigsten Fragen - ich hoffe, es kann jemand helfen. -
Vorab vielen Dank.
=schweitzer=
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