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Deutsches Kind (Gelesen: 1.251 mal)
Themen Beschreibung: Ausländische Mutter ohne gültigen Paß
Battlestar Galactica
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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27.01.2009 um 04:43:43
 
Ich wurde von der Einbürgerungsbehörde aufgefordert,meine russ. Staatsangehörigkeit aufzugeben,das habe ich auch vollbracht;daraufhin wurde meine EZ nicht mehr verlängert;alle Staatsangehörigkeitfragen kann ich nur in Russland regeln,daher kann ich den Nachweis,dass ich aus der russ.St entlassen worden war, nicht aus Russland abholen,mein russ.Paß ist inzwischen abgelaufen. Mein Sohn hat deutsche St. ,die Widerspruchsstelle macht neuerdings den Ausgang des Widerspruchsstreits um meine Einbürgerung von der gültigkeit meines Passes abhängig. Bitte um Hinweise-was habe ich falsch gemacht;möglichst ohne Kommentare in der Art "dumm gelaufen",fragt lieber nach wenn was unklar ist oder schaut bei den Einbürgerungsfragen und Paßangelegenheiten nach,da habe ich auch gepostet.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.01.2009 um 10:58:45
 
Aber es wurde doch auch schon mehrfach geantwortet, was ist denn jetzt noch offen?

Den Nachweis der Staatenlosigkeit kannst Du erbringen, indem Du beim russischen Konsulat einen Pass beantragst und die Antwort bekommt, Dir könnte kein Pass ausgestellt werden, weil Du die Staatsangehörigkeit nicht mehr hast.

Damit gehst Du zur Ausländerbehörde und beantragst einen Staatenlosen-Pass (hilfsweise ein Passersatz). Dann bekommst Du Antwort: Entweder einen (1) Ersatzpass oder einen (2) Staatenlosenpass oder eine (3) erleichterte Einbürgerung oder die (4) Aufforderung, Dich in Russland wieder einbürgern zu lassen.

Aber das wurde Dir bereits vorgeschlagen, insofern wäre es besser, wenn Du nicht einfach noch mal von vorne fragst, sondern sagst, was Dir an den bisherigen Vorschlägen nicht gefallen hat.
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Battlestar Galactica
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #2 - 27.01.2009 um 15:25:36
 
Lieber reinhard!
So wie du dich in deinem letzten posting auf mein Anliegen geäußert hast,hat hier noch keiner getan-bestens logisch gegliedert und nicht aus dem Finger gesaugt;du bist derjenige,der mir hier am besten geholfen hat,und ich hoffe,dass ich dich nicht viel zu sehr aufgeregt habe mit meiner Nachfragerei! Dennoch-sogar du kannst mir nicht verbieten,noch zusätzliche Fragen zu stellen,wenn ich der Meinung bin,dass ich noch mehr Information brauche,du bist auch nicht der einzige den ich hier nach Rat frage,und in meiner Situation benötige ich mehrere Meinungen ,außer dir beschäftige ich mit meinem Anliegen zwei Anwälte,das Ausländerbeauftragte und last, but not least noch das Jugendamt! Vielen Dank! Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 27.01.2009 um 15:44:34
 
Battlestar Galactica schrieb am 27.01.2009 um 04:43:43:
oder schaut bei den Einbürgerungsfragen und Paßangelegenheiten nach,da habe ich auch gepostet. 

Schreibe bitte dort weiter, hier ist

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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