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EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalt (Gelesen: 1.124 mal)
Themen Beschreibung: Heirat mit einer Ukrainerin
Piet
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Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalt
26.01.2009 um 17:12:41
 
Hallo, ich hätt bitte `n paar Fragen: >Ich möcht ´ne Ukrainerin heiraten, und wer kann mir bitte Tips geben, was hier zu beachten ist.
>Ist eine Heirat in der Ukraine (>evtl. zuerst) sinnvoll, um für die Dame, bei der Deutschen Botschaft Kiew, ne Ausreise in die BRD, zu erwirken? >Wird dies in der Regel von der Dt.Botschaft genehmigt - nicht nur für 3 Monate ?
>Macht das Standesamt in der Ukraine evtl. Schwierigkeiten in Sachen Heirat mit nem Deutschen (>übersetzte Papiere müssten natürlich dort vorliegen!)
>Muss die Dame nach der Heirat bzw. dann vor ´nem Daueraufenthalt in der BRD Deutschkenntnisse bei der Deutschen Botschaft Kiew vorweisen (Goethe Inst. macht den Kurs A1 Start Deutsch1)> oder kann man den Kurs auch dann hier in de BRD machen?
>Ist es sinnvoller hier zu heiraten, z.B. in der Zeit,  in der die Dame ein Schengener Visum hat!? >Was braucht die Dame an ukrainischen Papieren?
>>`tschuldigung, für meine etwas naiven Fragen, aber ich bin, in dieser Hinsicht, noch total am Anfang,
Danke, für die Hilfe,
Piet!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 26.01.2009 um 19:01:19
 
Schau mal auf die Seite der D-Botschaft in Kiew, weiterhin sollte sich Deine Verlobte beim dortigen Standesamt erkundigen, welche Dokumente für eine Eheschließung erforderlich sind.

Nach erfolgter Eheschließung muß sie dann bei der D-Botschaft/dem Konsulat einen Visumsantrag zur Familienzusammenführung stellen, dazu ist ein Zertifikat des Goethe-Instituts über entsprechende Deutschkenntnisse unabdingbar.

Bei einer Heirat in Deutschland mit einem Schengen(Besucher)Visum solltet Ihr Euch allerdings darauf einrichten, daß sie wieder zurück nach Kiew muß, um das ordnungsgemäße Visumsverfahren zur Familienzusammenführung zu absovieren.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 27.01.2009 um 08:27:17
 
Hallo Piet,

Piet schrieb am 26.01.2009 um 17:12:41:
tschuldigung, für meine etwas naiven Fragen, aber ich bin, in dieser Hinsicht, noch total am Anfang,


Naiv sind Deine Fragen nicht. Da Du aber "noch total am Anfang" stehst, empfehle ich Dir zunächst die Lektüre
dieses Abschnittes
der FAQ dieses Forums (Blaues bitte anklicken!). -

Zweiter Schritt sollte dann der von Saxonicus empfohlene Besuch der Seiten der Deutschen Botschaft in Kiew sein.

Wenn es dann noch Fragen hat, und die würden dann sicher schon um einiges konkreter sein, sind wir gern wieder für Dich da.  Zwinkernd

=schweitzer=
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