presi schrieb am 23.01.2009 um 09:38:52:Warum ist mein Kind nicht Deutscher ?
Weil § 4 (1)
StAG im Falle Deines Kindes nicht zutrifft. Dort heißt es:
Zitat:(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Zum Zeitpunkt der Geburt hatte in Eurem Fall noch kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit. Deshalb konnte das Kind mit seiner Geburt auch selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. (Das Kind ist halt einen Monat "zu früh" auf die Welt gekommen.)
presi schrieb am 23.01.2009 um 09:38:52:Was kann ich unternehmen damit mein Kind Deutscher wird?
Es gibt die Möglichkeit der selbständigen Ermessenseinbürgerung für minderjährige Kinder, für die es mindestens einen deutschen Sorgeberechtigten im Inland (Deutschland) gibt. Danach ist zwar eine Einbürgerung Deines Kinders noch nicht sofort möglich, aber in absehbarer Zeit.
Die angesprochene Regelung findet sich in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum
StAG unter Nummer 8.1.3.6. - Ich zitiere:
Zitat:8.1.3.6 Minderjährige Kinder
Ein minderjähriges Kind, das bei der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll nur dann selbstständig eingebürgert werden, wenn es im Inland mit einem deutschen Staatsangehörigen, der für das Kind sorgeberechtigt ist, in einer familiären Gemeinschaft lebt.
Abweichend von Nummer 8.1.2.2 soll sich das einzubürgernde Kind vor der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten. Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat.
=schweitzer=