Hallo zusammen!
Ich denke, meine Frage gehört schon in diesen Forumsteil - falls nicht, bitte verschieben. Danke.
Folgendes:
Mein Partner möchte in Kürze in Pristina den Antrag auf
FZF zur Ausübung der Personensorge stellen. Alle Papiere liegen - hoffentlich - soweit vor, nur eines fehlt: der Befristungsbescheid bzgl. seiner Abschiebung.
Im Grunde ist alles geklärt. Die Abschiebekosten wurden beglichen, aber wir warten nun schon seit einigen Wochen auf den Bescheid.
Telefonisch erhielt ich vom entsprechenden SB der zuständigen
ABH die Auskunft, das man nur noch auf ein angefordertes Führungszeugnis meines Partners warten würde. Danach würde man bei "sauberem" Führungszeugnis (und das wird es sein...
) unserem Anwalt den Bescheid zustellen. Laut seiner Aussage wird die Sperrwirkung dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die Rechtsgültigkeit ergäbe sich aber erst nach "Absitzen" der Widerspruchsfrist.
Frage:
Macht es Sinn, schon jetzt den Antrag auf
FZF zu stellen - mit Hinweis auf den in Kürze vorliegenden Befristungsbescheid und der Angabe, das auf Rechtsmittel (wie unsinnig bei sofortiger Befristung...
)verzichtet wird? Oder sollten wir lieber noch abwarten?
Der Amtsschimmel läuft ja sowieso nicht im Galopp und wir hoffen, die Bearbeitung so schon etwas voran treiben zu können... Unsere Tochter wird Ende April 2 Jahre alt und wir würden ihren Geburtstag sooo gern zusammen feiern!
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
LG mondlaus...