Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid? (Gelesen: 1.986 mal)
mondlaus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
15.01.2009 um 20:34:22
 
Hallo zusammen!

Ich denke, meine Frage gehört schon in diesen Forumsteil - falls nicht, bitte verschieben. Danke.


Folgendes:

Mein Partner möchte in Kürze in Pristina den Antrag auf FZF zur Ausübung der Personensorge stellen. Alle Papiere liegen - hoffentlich - soweit vor, nur eines fehlt: der Befristungsbescheid bzgl. seiner Abschiebung.

Im Grunde ist alles geklärt. Die Abschiebekosten wurden beglichen, aber wir warten nun schon seit einigen Wochen auf den Bescheid.
Telefonisch erhielt ich vom entsprechenden SB der zuständigen ABH die Auskunft, das man nur noch auf ein angefordertes Führungszeugnis meines Partners warten würde. Danach würde man bei "sauberem" Führungszeugnis (und das wird es sein...  Zwinkernd ) unserem Anwalt den Bescheid zustellen. Laut seiner Aussage wird die Sperrwirkung dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die Rechtsgültigkeit ergäbe sich aber erst nach "Absitzen" der Widerspruchsfrist.

Frage:

Macht es Sinn, schon jetzt den Antrag auf FZF zu stellen - mit Hinweis auf den in Kürze vorliegenden Befristungsbescheid und der Angabe, das auf Rechtsmittel (wie unsinnig bei sofortiger Befristung...   Augenrollen )verzichtet wird? Oder sollten wir lieber noch abwarten?

Der Amtsschimmel läuft ja sowieso nicht im Galopp und wir hoffen, die Bearbeitung so schon etwas voran treiben zu können... Unsere Tochter wird Ende April 2 Jahre alt und wir würden ihren Geburtstag sooo gern zusammen feiern!  

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
LG mondlaus...
Zum Seitenanfang
  

Ich bin wie ich bin. Die Einen kennen mich - die Anderen können mich...
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Antwort #1 - 16.01.2009 um 07:44:33
 
mondlaus schrieb am 15.01.2009 um 20:34:22:
Macht es Sinn, schon jetzt den Antrag auf FZF zu stellen - mit Hinweis auf den in Kürze vorliegenden Befristungsbescheid und der Angabe, das auf Rechtsmittel (wie unsinnig bei sofortiger Befristung... Augenrollen )verzichtet wird? Oder sollten wir lieber noch abwarten?


Ich denke, dass die Botschaft den Visaantrag soweiso nicht vor Vorliegen des Befristungsbescheids bearbeiten würde.  -

Ich würde also das Visum erst beantragen, wenn der Befristungsbescheid vorliegt und dann ggf. bei der Botschaft erklären, dass Eurerseits nicht beabsichtigt ist, Rechtsmittel einzulegen. (d.h. Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht auch noch abwarten, sondern mit Erhalt des Bescheids den Antrag stellen.)

Ich wünsche Euch, dass es mit dem gemeinsamen Geburtstagfeiern im April klappt!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
mondlaus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Antwort #2 - 27.01.2009 um 19:44:50
 
Danke für Deine Antwort, "schweitzer".

Laut ABH soll der Befristungsbescheid gestern nun wohl endlich gen Anwalt abgeschickt worden sein.
Nun stellt sich mir noch eine einzige Frage:

Muß der Befristungsbescheid der Botschaft in Pristina im Original vorliegen oder reicht eine Kopie? Es ist ja normalerweise immer die Rede von der Vorlage des Originals incl. mehrfachen Kopien...

Wir würden uns natürlich gern die 2 Wochen Postweg ersparen, indem ich meinem Partner einen vernünftigen Scan per Email schicke und er sich das dann ausdruckt...

LG mondlaus...
Zum Seitenanfang
  

Ich bin wie ich bin. Die Einen kennen mich - die Anderen können mich...
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Antwort #3 - 27.01.2009 um 19:49:47
 
Der Botschaft muss gar nichts vorliegen. Die gucken "im Computer" nach, ob er gesperrt ist.

Wenn die Ausländerbehörde die Sperre gelöscht hat, ist alles klar.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
mondlaus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Antwort #4 - 27.01.2009 um 20:02:32
 
Vielen Dank auch Dir, "Reinhard".

Und wann wird die Sperre aus den Registern gelöscht? Zeitgleich zur Versendung des Bescheids (bei sofortiger Aufhebung der Sperrwirkung) oder erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (Rechtsmittelvermerk)?
Zum Seitenanfang
  

Ich bin wie ich bin. Die Einen kennen mich - die Anderen können mich...
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Antwort #5 - 27.01.2009 um 20:27:50
 
Frag Deine Ausländerbehörde. Hast Du von ihm eine Vollmacht? Dann könntest Du auf Rechtsmittel verzichten, und es passiert alles etwas schneller.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema