tom0234 schrieb am 16.01.2009 um 12:35:48:Und genau das habe ich gemacht. Und nach meiner Interpretation der Texte ist es möglich, eins zu bekommen.
vollkommen richtig und da hat ja auch niemand etwas dagegen gesagt
Zitat:Denn nirgens, wird von Nationalität gesprochen , sondern es geht immer um die Einzelfallbetrachtung und Entscheidung, die an der Person des Antragstellers festgemacht wird, und nicht an seiner Natinalität.
vollkommen richtig, dazu hatte ich ja auch schon geschrieben, wobei es bei verschiedenen Nationalitaeten, wie Einbech geschrieben hat, Sonderabkommen gibt.
Zitat:Und das danach verfahren wird, sehe ich hier nun mal nicht, wenn man gesagt bekommt, für Weißrussen, gibt es max. 1 Jahr . Davon kann ich nichts in den Gesetzen und Vorschriften finden . Kann es trotzdem ein Todschlag Argument sein ?
Wenn das eine Entscheidung ist, die die Botschaft in Weissrusland getroffen hat, ist das durchaus legitim, und machen kann man dagegen nichts, da es bei Schengen keinen Anspruch auf nichts gibt.
Zitat:Ich will hier nicht rummeckern , sondern nur die Auskunft der Behörden ( AA ) hinterfragen. Möglichst mit Gesetzlicher Begründung dazu, und nicht mit: Bei Weißrussen machen wir das immer so.
Oder : Sei froh, das sie überhaupt ein Visum bekommt
Die Begruendung, auch die gesetzliche, habe ich hier jetzt mehrfach geschrieben; es gibt keinen Anspruch auf ein Schengenvisum, egal welcher Art. Alles andere ist eine Ermessensentscheidung, wobei es egal ist ob es das Ermessen eines Botschafters ist (bei uns werden unechte Jahresvisa fuer hoechstens 1 Jahr erteilt) oder ob es das Ermessen der Leute in den Visastellen ist (wird erteilt/wird nicht erteilt).
Zitat:Der Schwiegervater ist Russe, der könnte aufgrund des Vetrages zwischen Russland und der EU ein 5 Jähriges Visum bekommen. ( Auskunft AA ) Der will aber nicht Reisen, höchsten alles 2 Jahre mal für 2-3 Wochen. Dann wird ihm langweilig .
Tom
die Russen sind aber ein typisches Beispiel fuer vertraglich geregelte Bevorzugung.