Hallo,
als Mexikanerin darf Deine Frau ja für einen bis zu dreimonatigen Kurzaufenthalt visafrei nach Deutschland einreisen. - Nach § 41
AufenthV kann diese Frist in Ausnahmefällen durch eine
ABH verlängert werden, wenn keine Beschäftigung ausgeübt wird (von Ausnahmen nach § 17 (2)
AufenthV abgesehen)
Wann ein solcher Ausnahmefall angenommen werden kann, d.ah. wann die
ABH Ihr Ermessen im Sinne der Verlängerung dieser Frist ausüben darf, müsste wohl ein Experte dieses Forums beantworten.
Ansonsten besteht für über dreimonatige Aufenthalte in Deutschland auch für deine Frau Visumpflicht. Für ein solches Visum muss einer der auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexico genannter Zweck benannt werden. (die entsprechende Webseite, siehe:
hier
- Blaues bitte anklicken!)
Letztlich bliebe da für Euch nur das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs übrig, was aber erheblichen Aufwand bedeuten würde und welches Ihr, so es denn erteilt wird in deutschland durch Beamntragung einer
AE "verlängern müsstet - Diese
AE würde aber bei Ausreise nach 6 Monaten austomatisch erlöschen, so dass das angesichts der Tatsahce, dass Ihr vorerst nicht vorhabt, Eure Ehe gemeinsam in Deutschland zu leben, eigentlich wirklich keinen Sinn macht.
Bleibt aus meiner Sicht, das von mir schon erähnte Ermessen hinsichtlich des Ausnahmetatbestandes. - Aber, wie gesagt, da müsst ein Experte noch was Handfestes zur Bestätigung oder ggf., wenn möglich, eine Alternative posten.
Also Argonic, schau wieder rein, ob noch jemand was postet.
=schweitzer=