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einbürgerung in deutschland (Gelesen: 764 mal)
hicham90
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag einbürgerung in deutschland
06.01.2009 um 17:29:41
 
Meine frau hat östereichische Staatsbürgerschat und ich nicht.Ich war vor 2 Jahren in Deutschland am studieren,und ich bin jetzt in Österreich
durch meine Frau.Wir wollen nach Deutschland zurückkehren um da zu leben und arbeiten.meine Frage ist:wie sieht aus mit meiner Visum,kann ich da um Staatsbürgerschaft beeintragen,was ist die Möglichkeit,die ich in Deutschalnd habe mit dem Visum und so,und auch meine Frau.ich bin seit 2 Jahren in Österreich,und habe 2 Jahre visum.meine Frau hat Staatsbürgerschaft.danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einbürgerung in deutschland
Antwort #1 - 07.01.2009 um 09:00:38
 
hicham90 schrieb am 06.01.2009 um 17:29:41:
.Wir wollen nach Deutschland zurückkehren um da zu leben und arbeiten.meine Frage ist:wie sieht aus mit meiner Visum,


Du kannst mit Deiner Frau jederzeit nach Deutschland kommen und Dich hier aufhalten, da sie als Österreicherin in vollem Umfange freizügigkeitsberechtigt ist. Du als ihr Ehemann genießt abgeleitetes Freizügigkeitrecht und würdest, wenn Ihr Euren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegt, eine Aufenthaltskarte beantragen und auch erhalten können. (Näheres siehe dazu im FreizügG )

hicham90 schrieb am 06.01.2009 um 17:29:41:
kann ich da um Staatsbürgerschaft beeintragen


Beantragen kann man alles, ob man es bekommt ist eine andere Frage. Und bis Du die deutsche Staatsangehörigkeit erfolgreich beantragen kannst, wird es noch einige Jahre dauern - für eine Anspruchseinpürgerung muss in der Regel ein ununterbrochener achtjähriger rechtmäßiger Voraufenthalt in Deutschland nachgewiesen werden... -

Ob vorher eine Ermessenseinbürgerung in Frage käme, wäre einzelfallbezogen zu prüfen, aber einige Jahre ununterbrochener, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland wären auch dafür (neben anderem: insbesondere Sicherung des Lebensunterhalts) Voraussetzung.

hicham90 schrieb am 06.01.2009 um 17:29:41:
was ist die Möglichkeit,die ich in Deutschalnd habe mit dem Visum und so,


Wie gesagt, Du würdest eine Aufenthaltskarte aufgrund der abgeleiteten Freizügigkeit erhalten - damit hättest Du auch uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt.

=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 07.01.2009 um 09:14:43 von schweitzer »  

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