Danke Ralf!
Damals, bei der Antragstellung, habe ich mir auch so gedacht, es war mir aber egal und ich wollte keinen Streit anfangen.
Jetzt, wo die Einbürgerung auch nach max. 5 Jahren zurückgenommen werden kann, wenn man was falsch oder nicht mitgeteilt hat und das Verfahren meines Kindes noch läuft, überlege ich mir, ob ich meine Krankheiten der
EBH mitteilen soll und wenn nicht, ob sie mir später etwas vorwerfen können. Ich habe auch keine Kopie des Fragebogens bekommen (trotz der direkten Bitte, diese mir auszuhändigen), so dass ich jetzt nicht mehr genau sagen kann, was ich da unterschrieben habe.
Ich neige also dazu, das Thema einfach zu ignorieren, denn:
1) die Kopie habe ich nicht bekommen (trotz der Nachfrage), weiß also nicht mehr genau, was da drin stand
2) die Krankheit soll laut Ärzten keine Auswirkungen auf meine Arbeitsfähigkeit haben
3) die Verpflichtung gesetzlich unbegründet ist
4) Karies habe ich auch nicht angegeben
Oder habe ich etwas übersehen?
Danke & Gruß
Inländer1060