Dann würde ich zunächst einmal empfehlen, oben auf
dieser Seite auf
zu klicken und die
Themen in der linken Spalte zu studieren, insbesondere
was die Anspruchs- und die Ermessenseinbürgerung
betrifft.
Grundsätzlich benötigt man für jede der genannten Vor-
aussetzungen entsprechende Nachweise, wobei einige
Unterlagen aber von der Behörde selbst beschafft werden,
wie z.B. den Auszug aus dem Bundeszentralregister
zum Nachweis der Straffreiheit.
In der Regel erhält man bei der zuständigen Behörde
das Antragsformular und dazu ein Merkblatt mit den
benötigten Unterlagen.