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Schwiegermutter will zur Besuch kommen (Gelesen: 607 mal)
salihbey
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Protanto Quid Retribuamus?


Beiträge: 10

Mössingen, Baden-Württemberg, Germany
Mössingen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwiegermutter will zur Besuch kommen
24.12.2008 um 22:57:27
 
Hallo.
Ich habe hier ein Anliegen, das ich mit euch teilen möchte.
Es geht um folgendes.
Meine Schwiegermutter will uns besuchen kommen. Aus der Türkei, wohnhaft in Ankara.
(nicht verheiratet und keine Kinder im Haus, ein paar Grundstückwerte und eine Wohnung das ihr gehört. Lebt jedoch zu Miete.
Sie selber hat Renteneinkommen
),
um meine Frau mit dem Kind zu unterstützen da ich für ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von 3 Monaten weg sein werde. Also ausserhalb von Zuhause.
Da unsere Mittel nicht ausreichend sein werden, wird meine Deutsche Mama, die schon vor knapp zwei Jahren meine Schwiegermutter(leider abgelehnt da Schwiegermutter nicht beweisen konnte dass sie wieder retour fliegen wird), und meine Tante(war auch da und ging wieder) eingeladen hat. Meine Mutter ist eine zuverlässige Person mit dementsprechendes Leumund. Diesbezüglich gab es keine Klagen von Seitens der AB.
Das Problem liegt auf der Hand da Schwiegermutter bereits einmal vor knapp zwei Jahren einen Eintrag in Ihren Pass bekommen hat, keine Ablehnung dafür der Vermerk dass ein Visum beantragt worden ist. Schwiegermutter war unabhängig davon vor 3 Jahren in den Niederlanden, als Tourist hier und ging wieder retour.
Nur damals war ein zahlungskräftiger Arzt bei ihr der alles auf sich genommen hatte.
Nun denn, meine Mutter will in den kommenden Tagen erneut meine Schwiegermutter einladen, und klar dass das per Post an sie versendet wird. Anbei legen wir die Kopie des Aufenthaltstitels von meine Frau die beweist, dass Ihre Tocher eben hier in der BRD rechtmässig lebt. Dazu noch der Enkel.

Meine Fragen sind nun:
1) Was sollte ich noch alles mit der Einladung mitgeben damit in der Konsulat der BRD in Ankara alles als vollzählig akzeptiert wird.
Damals hatten die bemängelt dass die Kopie des Aufenthaltstitels nicht dabei gewesen sei.
2) Was sind die Chancen von Schwiegermutter mit der Vorgeschichte überhaupt ein Visum zu erlangen??
3) Was kann sie tun, um die in der Botschaft zu überzeugen dass sie wieder retour in die Türkei kehren wird, was sie auch tun wird.

Ich wünsche euch alle besinnliche Feiertage und frohes Fest.

Salihbey.
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« Zuletzt geändert: 25.12.2008 um 18:36:06 von salihbey »  
 
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