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Unterschiedl. Auffassungen Standesamt / Botschaft (Gelesen: 611 mal)
shibumi
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Beiträge: 141

im schwarzen Wald, Germany
im schwarzen Wald
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.12.2008 um 19:53:18
 
Hallo Fachleute,

seitdem ich vor wenigen Wochen mein " Interview " bei der zuständigen
ABH hatte, ist ein Stillstand eingetreten, was den Visumsantrag zur Eheschließung meiner Verlobten angeht :
Die hiesige Standesbeamtin wartet auf die Geburtsurkunde / Affidavit meiner Verlobten, um diese Urkunden dem zuständigen OLG zur Überprüfung zukommen zu lassen.
Die ABH gibt ihre Stellungnahme gegenüber der Botschaft erst ab , wenn eine Urkundenüberprüfung seitens des OLG erfolgt ist.
Mein heutiger Telefonanruf bei der Botschaft ergab, dass sich die sehnlichst erwarteten o.g. Urkunden noch immer bei der Botschaft befinden. Ich erklärte daraufhin der freundlichen SB den Sachverhalt und bat um baldige Übersendung der Dokumente an das Standesamt.
Leider wurde meine Bitte höflich abgelehnt, da sich die zuständige SB noch bis Anfang des nächsten Jahres in Urlaub befände.
Soll ich nun bis zum neuen Jahr warten, um dann bei der zuständigen SB telefonisch vorzusprechen, oder habt Ihr andere praktikable Vorschläge ?
Weihnachtliche Grüße,
Shibumi
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Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
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Mikael321
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Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.12.2008 um 20:13:29
 
Neue Geburtsurkunde besorgen, und zuschicken lassen. Diese dann bei der ABH vorlegen. Da du ja nicht schriebst um welches Land es sich handelt, weiß ich natürlich nicht, wie umfangreich dieser Vorschlag ist.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, das es schneller geht, wenn man das Ehevisum erst beantragt, wenn die Formalien in D. schon durch sind.

Michael
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