Du müsstest ja zuerst das Heiraten selbst klären:
Sie muss zum Standesamt und klären, welche Unterlagen sie benötigt, welche Unterlagen er benötigt. Diese Unterlagen müsste sie beschaffen und vorlegen. Dann kann das Standesamt bestätigen, dass die Eheschließung möglich ist.
Dann beantragt er das Visum zum Heiraten, und sie unterschreibt bei der Ausländerbehörde eine
VE (oder jemand anderes unterschreibt diese). Die
ABH kann dann dem Visum zustimmen, wenn die Bestätigung des Standesamtes und die
VE vorliegen.
VE vor Visumbeantragung macht man im Allgemeinen, wenn ein Besuchsvisum beantragt wird, wenn also die
ABH den Visumantrag gar nicht bearbeitet. Wenn der Visumantrag sowieso zur
ABH weiter geschickt wird, kann man die
VE ungefähr gleichzeitig oder nach Eintreffen der Unterlagen vom Konsulat direkt bei der
ABH unterschreiben. Man sollte aber vorher klären, wer die unterschreiben kann und welche Unterlagen (Einkommen, Vermögen) die Ausländerbehörde sehen will.