Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten (Gelesen: 1.379 mal)
Gundekar
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 137

Bei mir zuhause, Germany
Bei mir zuhause
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
20.12.2008 um 00:11:24
 
Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich wieder auf meine bulgarische Freundin.

Sie lebt mit ihrem Mann und ihrem minderjährigen Sohn seit ca. 2 Jahren in Deutschland, geht seit ca. 8 Monaten geringfügig arbeiten. Die EU-Arbeitserlaubnis bekam sie nicht direkt von der Arbeitsagentur sondern es ging über ihren Arbeitgeber, der ihn beantragen musste (oder ähnlich).

Ergänzend bezieht sie ALG2 für sich selbst, für ihren Mann und fürs Kind.

Ihr Mann möchte und könnte als Maler sofort eine Arbeitsstelle antreten, allerdings verweigern ihm die Arbeitsagenturen die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis, so dass er nicht arbeiten gehen kann.

Die Familie wird unter diesen Umständen weiterhin abhängig von staatlichen Leistungen bleiben, sie würden das gerne ändern.

Wie ist die Gesetzeslage, evtl. gibt es Sonderregelungen für Personen wie dem Ehemann meiner Freundin.

P. S.: Sowohl meine Freundin, als auch ihr Mann und das Kind sind bulgarische Staatsbürger.

Vielen Dank und schöne Weihnachten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Antwort #1 - 20.12.2008 um 14:21:38
 
Gundekar schrieb am 20.12.2008 um 00:11:24:
meine Frage bezieht sich wieder auf meine bulgarische Freundin.

Sie lebt mit ihrem Mann und ihrem minderjährigen Sohn seit ca. 2 Jahren in Deutschland, geht seit ca. 8 Monaten geringfügig arbeiten.



Wie geringfügig? Ggf. kommt nach einem Jahr erlaubter Arbeit eine Arbeitsberechtigung-EU in Betracht. Würde mich nicht wundern, wenn dies auch für den Mann gelten würde, sobald die Frau ein Jahr arbeiten durfte.

Und das gesamte Thema gehört ins EU-Recht.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Antwort #2 - 20.12.2008 um 15:45:45
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ehe und Familie verschoben von Tippi.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Gundekar
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 137

Bei mir zuhause, Germany
Bei mir zuhause
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Antwort #3 - 21.12.2008 um 00:38:16
 
Hallo,

danke für die Rückmeldung Ulf, sorry für die falsche Rubrik Tippi Zwinkernd

Die Dame verdient kanpp 400 Euro monatlich als Zimmermädchen, bezieht dazu noch Kindergeld und ALG2, wie bereits geschrieben.

Im März 09 wird sie bereits seit 1 Jahr in der Firma beschäftigt sein.

Die genannte Arbeitsberechtigung-EU interessiert mich brennend. Welche Voraussetzungen gibt es dafür zu erfüllen? Welche Voraussetzungen müsste ihr Mann, der wie gesagt noch gar nicht in Deutschland gearbeitet hat, erfüllen, um für sich selbst auch die Arbeitsberechtigung-EU aber zumindest die Arbeitserlaubnis-EU bekommen zu können?

Oder bekommt vielleicht ihr Mann aufgrund der Arbeitsberechtigung-EU seiner Frau auch automatisch die Arbeitsberechtigung-EU bzw. zumindest die Arbeitserlaubnis-EU?

Vielen Dank im voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema