Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Re: als Vater eines Kindes ! Was sind meine Rechte ? (Gelesen: 729 mal)
Muleta
Themenstarter Themenstarter
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: als Vater eines Kindes ! Was sind meine Rechte ?
19.12.2008 um 19:13:07
 
kb_qs1548 schrieb am 19.12.2008 um 18:45:58:
1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???


theoretisch: ja; in der Praxis: eher nein. Probiere es! Normalerweise gibt es ein Visum erst nach der Geburt.

Zitat:
2) als Vater eines Kindes, ich muß das "Sprachzertifikat des Goethe-Institutes" für Hochzeit und Familienzusammenführung in Deutschland ?


nein, ein Sprachzertifikat ist nicht nötig.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema